Körperverletzung Flashcards

1
Q

Viren, Bakterien, Krankheiten

A

gelten als gesundheitsschädliche Stoffe (§224 I Nr. 1 Alt. 1)

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2
Q

HIV-Virus

A

Rspr.: Gesundheitsschädigung (+), körperl. Miss. (-), weil nicht wirklich erheblich: beim GV keine Schmerzen; nicht übel und unangemessen, weil einvernehmlicher GV

Ansteckungsgefahr liegt bei 0.1%

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3
Q

223 Grunddelikt - Qualifikation

A

Kausalität und obj. Zur. VOR Qualifikation prüfen

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4
Q

224 I Nr. 5: °Begriff “konkrete” Gefahr?

A

Wenn das Überleben nur noch vom rettenden Zufall abhängt.

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5
Q

Wenn Totschlag (+), noch KV prüfen?

A

BLA

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6
Q

223: Körperliche Misshandlung

A

Jede üble unangemessene Behandlung, die die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt

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7
Q

223: Gesundheitsschädigung

A

Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (d.h. krankhaften; bzw. vom Normalzustand negativ abweichender) Zustands

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8
Q

224 I Nr. 1 Alt. 1: Gift

A

Unterfall des gesundheitsschädlichen Stoffes: chemisch oder chemisch-physikalisch wirkender organischer oder anorganischer Stoff

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9
Q

224 I Nr. 1 Alt. 2: Gesundheitsschädliche Stoffe

A

Stoffe, die in der konkreten Situation zur Herbeiführung einer Gesundheitsschädigung geeignet sind

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10
Q

224 I Nr. 1: Beibringen

A

Herstellung einer derartigen Verbindung zwischen gesundheitsschädlichem Stoff und dem Körper des Opfers, dass die gesundheitsschädliche Wirkung eintreten kann

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11
Q

Meinungsstreit Beibringen

A

Muss der Stoff von innen oder von außen wirken?
H.M.: beides.
Es hängt oft von Zufälligkeiten ab, ob ein Stoff von innen oder außen wirkt.
Es lässt sich nicht rechtssicher abgrenzen, ob er so oder so wirkt.

Mm.: nur innen.
Klare Abgrenzung zw. 224 I Nr. 1 und 224 I Nr. 2 Alt. 2

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12
Q

224 I Nr. 2 Alt. 1: Waffe

A

Unterfall des gefährlichen Werkzeugs: bestimmungsgemäßer Gebrauch liegt gerade in der Herbeiführung von Verletzungen

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13
Q

224 I Nr. 2 Alt. 2: Gefährliches Werkzeug

A

körperliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen

Muss als Angriffs- o. Verteidigungsmittel dienen

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14
Q

Sind Körperteile gefährliche Werkzeuge?

A

NEIN

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15
Q

Muss das gefährliche Werkzeug beweglich sein?

A

Es kommt darauf an, dass das eingesetzte Werkezug als Gegenstand, mit dem man eine KV-Wirkung BEWERKSTELLIGEN kann, genutzt wird.
also: NEIN.
Auch Wand (+)

Mm.: Nur solche, die durch menschliche Einwirkung gegen den menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden können.

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16
Q

Tiere als gefährliche Werkzeuge?

A

e.A. (-) Tiere sind keine Sachen §90a BGB, ähnlich wie Körperteile

H.M. (+) klare rechtliche Bewertung wei Sachen §90a S.3 BGB

17
Q

224 I Nr. 3: Hinterlistiger Überfall

A

ein überraschender Angriff, bei dem der T seine wahre Absicht planmäßig verdeckt

NICHT: spontanes Ausnutzen eines Überraschungsmomentes

18
Q

224 I Nr. 4: Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen

A

wenn mind. 2 Personen am Tatort zusammenwirken, wobei sie nicht zwingend mittäterschaftlich vorgehen müssen (H.M.)

Gegenansicht: Mittäterschaft erforderlich.

Jedenfalls: Eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeiten des O

19
Q

224 I Nr. 5: Streit

Eintritt einer konkreten oder abstrakten Lebensgefahr für das Opfer?

A

Mm.: konkrete

H.M.: abstrakte
andere Quali des 224 fordern auch keine konkrete Lebensgefahr.
Zudem: Strafrahmen des 224 nicht so hoch, dass es unangemessen wäre, eine abstrakte Lebensgeafhr für ausreichend zu erklären