KommunalR Flashcards

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Q

Volksbefragung, -begehren und -entscheid

A

Die Volksbefragung ist eine durch den Staat vorgenommene Erhebung der Meinung des Volkes zu einer genau formulierten Frage, die in einem förmlichen Verfahren durchgeführt wird. Das Ergebnis der Volksbefragung ist für die Staatsorgane nicht bindend, sie hat konsultativen Charakter.
Volksbegehren

Volksbegehren ist die vom Volk ausgehende Initiative zur Erreichung eines Volksentscheides bzw. einer Parlamentsentscheidung.

Volksentscheid bedeutet die bindende Entscheidung des Volkes über eine ihm vorgelegte Frage oder einen Gesetzesentwurf.

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1
Q

Gemeingebrauch

A

Von einem Gemeingebrauch spricht man, wenn öffentliche Sachen gemäß ihrer Widmung benutzt werden.

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