kollektives Arbeitsrecht Flashcards
Rangordnung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen
- Gesetzte und Verordnungen (parlamente)
- Tarifverträge (Gewerkschaften + AG) Tarifvertragsgesetz
- Betriebsvereinbarung (Betriebsräten & GF)
Günstigkeitsprinzip
Abweichungen sind nur zu Gunsetn des AN möglich
Arbeitsverbände
Unternehmenserbönde zur vertretung ser sozialpolitischen interessen der AG
Gewerkschaften
Vertreter der An Ziele: 1. Arbeit für alle Menschen 2.Genügend Loh und Gehalt 3. kürzere Arbeitszeiten. 4 Mitbestimmung in Betrieben
Tarifvertrag
zwischen AG und Gewerkschaften
privatrechtlicher Vertrag,
für den kompletten Wirtschaftszweig
Friedenspflicht wärend Laufzeit
Vertragsarten
Mantel: Bestimmungen zu Einstellungen, Arbeitszeit, Überstunden
Lohn & Gehalts: höhe der Vergütung
Rahmen: einteilung in Lohn & Gehaltsklassen
Funktion des TV
- schutz der An vor Willkür der AG
- schutz vor arbeitskampfmaßnahmen (friedensp)
- ordnung und nominierung der Arbeuitsbedingungen
- beeinflussung von Gewinn und arbeitseinkommen verteilung
Vorteile des TV AG & AN
AG zeit ersparnis da keine individuellen verhandlungen Friedenpflicht = Planbarkeit Image zufriedende AN -- prodiktiver
AN
keine ungleichheiten zwischen den AN
stärkere position ( zusammenhalt)
Aussperrung
nur als reaktion auf streik möglich, nicht auf gezielte gewerkschaftsmitglieder, in relation zur streikenden stehen
Streik
planmäßig von Gewerkschaft organisiert, nur nach ablauf der Friedenspflicht, kein Gehalt
Tarifvertragsverhandlungen
warnstreik evtl Erfolg
Schlichtung-> entweder erfolg
oder
flop 1 urabstimmun 75% zustimmung dann Streik->erneuerte Verhandlungen->25% für Vertrag in 2. Urabstimmung= Erfolg
warnstreik
kann ohne urabstimmung stattfinden
Betriebsrat Aufgaben passiv und aktiv wahlrecht Mitbestimmung Mitwirkung Amtsdauer
Integration, Gleichstellung, eingliederung von Schwerbehinderten
Passiv: ab 18 und min 6 Monate im Betrieb
Aktiv: alle ab 18
Amtsdauer 4 Jahre
Mitbestimmung: soziales und personelles (einstellungen und Gestaltung)
Mitwirkung: wirtschaftliches, kündigungen
Betriebsversammlung 1 mal jährlich
JAV
nur wenn Betriebsrat besteht
aktiv: alle u 18 angestellten und u 25 azubis
passiv alle bis 25
aufgaben: belangen der Azubis, +berwachung von einhaltung gesetzte TV
Integration usw
amtszeit 2 Jahre
Streikarten
Wilder streik: nicht zulässig, nicht durch GW Orga, spontan
Generalstreik: AN des ganzen Landes (um Grundgesetz)
Sympathiestreik: um solidarität ggü AN eines anderen Betriebs zu zeigen
Schwerpunktsstreik: nur bestimmte Abteilungen
warnstreik: im rahmen der TV, kurz
Vollstreik: AN eines ganzen wirschtfschaftszweiges