individuelles Arbeitsrecht Flashcards
vorraussetzung Arbeitsvertrag
2 übereinstimmende Willenserklärungen
Antrag und Annahme
Vertrag wie kommt es dazu
Bewerbung + Lebenslauf Vorstellungsgespräch Vertrag Ag: Anmeldung sozialversicherung An muss Urlaubsbescheinigung des vorigen vorlegen
Pflichten vor Abschluss
AG: diskretes umgehen mit Bewerbungsunterlagen, Kostenübernahme für anfahrt Vorstellungsgespräch
Pflichten AG
Beschäftigung gemäß vertrag
Vergütung
Fürsorge
Zeugnis ( bei Beendigung)
Pflichten des AN
Arbeitsleistung Gehorsamspflicht Sorgfaltspflicht Treuepflicht Schweigepflicht wettbewerbsverbot
Günstigkeitsprinzip
Gesetze können jederzeit zugunsten des An verändert werden aber nie schlechter
Gehaltszahlung
am Letzten Tag des vereinbarten Zeitraums muss gezahlt werden
Arbeit im Urlaub
AN soll sich erholen
wöchtl arbeitszeit darf nicht überschritten werden
Bundesurlaubsgesetz
Wartezeit
voller Urlaubsanspruch besteht erst nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit
Ausschluss von Doppelansprüchen
durch Urlaubsbescheinigung des vorigen Arbeitgebers
Urlaubswünsche
sind zu berücksichtigen ausser:
- dringende betriebliche Belangen
- Urlaubswünsche anderer welche unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben
ist zusammenhängend zu gewähren
im laufenden Kalenderjahr
übernommende Urlaubstage
sind innerhalb von 3 monaten zu nehmen
Ordentliche Kündigung
personbedingte, verhaktenbedingte, Betriebsbedingte
Kündigung nach Betriebsvereinbarung
Personbedingtekündigung
an der Person des AN
AN kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden
bsp. Krankheit
ist im betrieb gerechter platz vorhanden?
Verhaltenbedingte kündigun
im verhalten des AN
kann abgestellt werden
meist 1 Abmahnung
bsp. zu spät kommen & Rauchen am platz
Außerordentliche kündigung
fristlos
bei scherwiegenden gründen (Diebstahl)
einfaches Arbeitszeugniss
Personalien,
daher der Beschäftigung
Art der Beschäftigung
schlussabsatz
qualifirziertes Zeugnis
einfaches +
Leistungsbeurteilung
aussagen über sozialverhalten
Beendigung von Arbeitsverhältnissen 6
Tod des AN–> Hinterbliebenen Rente
Erreichung der Arbeitsgrenze-_> Alternsrente
Erwerbsunfähigkeit–>erwerbsunfähigkeitsrente
Aufhebungsvertrag–>ALG 1
ende isen befristeten Vertrags ALG1
Kündigung ALG1
Bienenstichurteil
selbst der Diebstahl von dingen mit geringem wert können zur fristlosen Kündigung führen
Kündigung erfolgen
einseitig und empfagbedürftig
Verdachtskündigung
es liegt ein schwerwiegender verdacht vor aber keine Beweise
1. Schrifftform 2. Unterschrift des kündigungsberechtigten 3. vorige anhärung des Betriebsrates
vorraussetzung: dringender tatverdacht , versuchte Aufklärung
Kündigungfrist
4 Wochen Frist bis zum 15 oder Monatsende
Kündigung ASAPja:
gründe welche zusammen Arbeit unzumutbar machen? ja- fristlos nein: Probezeit? ja: 2 Wochen frist nein: mehr als 10 Mitarbeiter im betrieb? ja:verhalten, person, betriebsbedingt?wenn nein nicht kündbar ja dann kündbar
wenn weniger nach BGB Betriebszugehörigkeit