Klausurrelevant Flashcards
Kausalität
Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. (Conditio-sine-qua-non-Formel)
->Bsp. Seine Handlung war daher kausal für die Eigentumsverletzung
Leistungskondiktion
§ 812 I 1 Alt. 1 BGB
Vorraussetzungen:
I. Etwas verlangt -> jeder Vermögensvorteil
II. Durch Leistung -> jede bewusste, zweckgerichteten Mehrung fremden Vermögens
III. ohne Rechtsgrund -> Mangel des Rechtsgrundes erforderlich
beschränkte Geschäftsfähigkeit
Nach §§ 106, 2 BGB ist ein Minderjähriger. der das siebente Lebensjahr vollendet hat, nach der Maßgabe der §§ 107-110 BGB beschränkt geschäftsfähig.
Bsp. X ist ausweislich des Sachverhalts XY Jahre und damit nach §§106, 2 BGB in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt
§ 108 I BGB
Nach § 108 I BGB hängt die Wirksamkeit eines von einem Minderjährigen ohne die erforderliche Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters geschlossenen Vertrages von der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters ab
Angebot
Ein Angebot im Sinne des §145 BGB ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und muss von seinem Gegenstand und Inhalt so formuliert sein, dass der andere Vertragsteil mit einem schlichten “JA” den Vertrag zustande bringen kann. Es müssen daher die wesentlichen Vertragsbestandteile (essential negotii) vorgegeben sein.
Auch muss der Erklärende bei der Abgabe der Willenserklärung mit Rechtsbindungswillen handeln.
Annahme
§ 147
Die Annahme ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent erklärt werden.
Schaden
Schaden ist jede Beeinträchtigung eines Interesses, jede Einbuße, die jemand unfreiwillig an seinen Lebensgütern (wie Gesundheit, Eigentum, Vermögen, aber auch persönlicher Ehre) erleidet
Körperverletzung
Eine Körperverletzung im Rahmen des § 823 I BGB ist jeder physische Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Notwehr
Gemäß §227 II BGB ist Notwehr diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Gesundheitsverletzung
i.S.d. §823 I BGB
Eine Gesundheitsverletzung ist jede medizinisch erhebliche Störung der körperlichen, geistigen oder seelischen Lebensvorgänge.
Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, § 276 II BGB
Vorsatz
Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen des Erfolges im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit. Hinsichtlich des Wollens genügt es, wenn der Täter den Eintritt des Erfolges zumindest billigend in Kauf nimmt -> dolus eventualis
Verrichtungsgehilfe
Verrichtungsgehilfe i.S.d. §831 I 1 BGB ist derjenige, dem vom Geschäftsherrn in dessen Interesse eine Tätigkeit übertragen worden und der von den Weisungen des Geschäftsherrn abhängig ist. Zwischen dem Verrichtungsgehilfen und dem Geschäftsherrn muss ein sog. soziales Abhängigkeitsverhältnis bestehen. Der Verrichtungsgehilfe muss in die Organisationssphäre des Geschäftsherrn eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen sein
Schema Anfechtung:
II. Anspruch erloschen durch Anfechtung nach § 142 I BGB
- Anfechtungserklärung - §143 I BGB
- Anfechtungsgegner - §143 II BGB
- Anfechtungsfrist - §121 I BGB
- Anfechtungsgrund
a. Inhaltsirrtum - §119 I Alt. 1 BGB
b. Erklärungsirrtum - §119 I Alt. 2 BGB
c. Eigenschaftsirrtum §119 II BGB
Schema Stellvertretung:
§164 I BGB
a) Abgabe einer Willenserklärung
b) in fremden Namen - § 164 I 2 BGB
c) mit Vertretungsmacht
d) Rechtsfolge - §164 I 1 BGB