Kapitel 6 Flashcards
Rechtscharakter des Völkerrechts (vier Elemente)
- Es besitzt eigene Rechtsquellen (§1/3)
- Es bestimmt verbindlich, wer Träger von Rechten und Pflichten ist (§2)
- Es gilt in der Schweiz wie Landesrecht und hat im Konfliktfall Vorrang vor diesem (§4/5)
- Es ist grundsätzlich durchsetzbar, auch wenn Grenzen der Durchsetzbarkeit existieren
Reziprozität (Definition und Beispiel)
Gegen-, Wechselseitigkeit, Wechselbezüglichkeit und stellt ein Grundprinzip menschlichen Handelns dar (auch Prinzip der Gegenseitigkeit.
ein möglichst gleichwertiges Geben und Nehmen beim Erbringen von Leistungen und Gegenleistungen stattfindet (Gütertausch).
Gewaltverbot nach Art 2 Ziff. 4 UNO-Charta
- Internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel lösen, damit internationale Sicherheit und Gerechtigkeit nicht gefährdet wird
- unterlassen gegen die territoriale Unversehrtheit, die politische Unabhängigkeit, oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhungen/Anwendungen von Gewalt
Mittel der friedlichen Streitbeilegung
˃ Nicht-richterlich ohne Beteiligung Dritter - Verhandlungen - Konsultationen ˃ Nicht-richterlich mit Beteiligung Dritter - Untersuchung - Vermittlung (Mediation) - Vergleich - Empfehlung Sicherheitsrat - Gute Dienste
Ausnahmen von Gewaltverbot
- Selbstverteidigungsrecht
- Zwangsmassnahmen
Mittel der Zwangsmassnahmen
˃ Zwischen Staaten
-Suspension und Beendigung Verträge (60 VRK)
- Retorsion (= legaler, aber unfreundlicher Akt)
- Gegenmassnahme (= an sich illegaler Akt)
˃ Durch Internationale Organisationen
- Zwangsmassnahmen des UN Sicherheitsrats
- Zwangsmassnahmen des EU-Rechts
Zwangsmassnahmen der UNO: Vorgehen
- durch förmliche Feststellung des Sicherheitsrats, dass „eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens“ vorliegt.
- unter Vorbehalt des Vetos seiner ständigen Mitglieder – gemäss Art. 41 die Massnahmen beschliessen
Zwangsmassnahmen der UNO: Arten der Massnahmen
-militärische Massnahmen
(Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Postverbindungen + Verkehrsmöglichkeiten und Abbruch von diplomatischen Beziehungen)
-nicht militärische Massnahmen
(Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschliessen. Autorisierung von Militäreinsätzen der Mitgliedstaaten)
Wandel des Begriffs der Friedensbedrohung
Früher: ursprünglich zur Durchsetzung des Gewaltverbots im zwischenstaatlichen Verhältnis gedacht. Staaten sollen nicht selbst verteidigen sonder Unterstützung der UNO erhalten
Heute: es werden neben zwischenstaatlichen auch innerstaatliche Konflikte anerkannt. (systematische und grobe Menschenrechtsverletzungen)