Kapitel 5 Flashcards
Finanzmarktregulierung: Definition
- Gesetze, Regelwerke und Prozesse, die Finanzmarktakteure lenken und beaufsichtigen, um Marktversagen zu verhindern
Zentrales Ziel: Sicherstellen eines funktionierenden Finanzsystems, Aufrechterhaltung Finanzstabilität - muss externe Schocks und finanzielle Ungleichgewichte überstehen
Finanzmarktregulierung mikro und makroprudenzielle Sicht
Mikroprudenzielle Sicht: Stabilität gewährleistet, wenn Risikotragfähigkeit und Liquidität der einzelnen Institute nachhaltig sichergestellt ist
makroprudenzieller: Stabilität des Finanzsystems gewährleistet, wenn die Begrenzung systemischer Risiken nachhaltig sichergestellt sind
Das „Drei-Säulen-Konzept“ des Baseler Bankenausschusses
Säulen I+II staatlich,
III: höhere Kosten sollen Risiko mindern
Säule I: Grundkonstruktion quantitativer Normen
Verbindung zwischen (Risiko-)Aktiva und Eigenkapital durch Regulierung, Anrechnungsfaktoren für bilanzwirksame und bilanzunwirksame Bankgeschäfte
Säule I: Kalibrierung der Kapitalanforderungen in Richtung Nachhaltigkeit
Vorschläge: Green Supporting oder Brown Penalizing Factor für höhere/niedrigere Mindestkapitalanforderungen
Problem: kein genereller Zusammenhang zwischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und “grünen” Investitionen nachzuweisen
Vorschlag EBA: Erweiterte Integration von Umweltrisiken im Rahmen externen Ratings, aktuell bereits indirekter Einbezug
Säule I: Bewertung Integration Nachhaltigkeit
Pro:
- theoretisch besseres Risikoprofil nachhaltiger Anlagen beim Übergang der Wirtschaft
- Erkennung mittel- bis langfristiger Risiken erleichtert
- Einführung Anpassungsfaktoren: tendenziell einheitliche Anwendung in gesamter EU
- Anregung zu besserem Screening
Contra:
- keine empirische Risikoevidenz
- Zweck der Regulierung sollte nicht geändert werden: andere Instrumente sind besser geeignet
- Risiko der Doppelzählung
- Verschlechterung des Kreditstandards
Säule II: Bankaufsichtlicher Bewertungs- und Prüfprozess
Säule II: Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den ICAAP
- MaRisk Novelle führt ESG Risiken verpflichtend im Rahmen der Risikoinventur ein, sowohl für einzelne Kreditentscheidungen, als auch die gesamte Risikotragfähigkeit eines Instituts
Säule II: Integration von ESG-Risiken in die MaRisk
Säule III: Marktdisziplinierung
- Maßnahmen zur Ermöglichung von Marktdisziplin durch erweiterte Transparenzvorschriften
- wichtig: Rahmenwerk zu Erfassung von Klimarisiken: Task Force for Climate-related Financial Disclosure (TCFD).
Säule III: GAR
Adressierung von ESG-Risiken:
quantitative Angaben zu Klimarisiken
Zentral: Green Asset Ratio (GAR)
- GAR im engeren Sinne
- Banking Book Taxonomy Alignment Ratio: Finanzierungen, die dieser Berichtspflicht nicht unterliegen
GAR-Ermittlung
Probleme Säule III
- kaum etablierte Prozesse, bspw. zur Einstufung von Taxonomiekonformität
- hoher Aufwand für Datenabfragen
- vor allem für UN, die nicht NFRD Berichtspflicht unterliegen
Makroprudenzielle Ebene von Klimarisiken
- Ziel: Eindämmung von Klimarisiken
- Instrument: Stresstets zur Widerstandsfähigkeit
–> Klimastresstets
Zentralbanken als „Klimaretter“?
Zentralbanken verfolgen in erster Linie das Ziel der Preisniveaustabilität.
- Abkehr vom Postulat der Marktneutralität
- Gefahr weitreichender Verzerrungen der Finanzmärkte
- keine differenzierte Förderung