Kapitel 3 U-Verfassung und Corporate Governance Flashcards
Unternehmensverfassung und Corporate Governace
betreffen den institutionellen Aspekt der Unternehmensführung und bilden deren Handlungsrahmen
Warum braucht man Unternehmensverfassung und Corporate Governance?
- Interessendivergenz der an Unternehmen beteiligten Akteuren und Gruppen -> versuchen Entscheidungsprozesse zu ihrem individuellen Vorteil zu beeinflussen
- daher braucht man ein Regulativ, das das Streben nach individuellem Vorteil normiert und ausgleicht -> Normierung der Entscheidungspartizipation der Akteure
Reichweite der Unternehmensverfassung
- Kriterium der Einklagbarkeit von Rechten und Pflichten
- prozedurale Regelungen zählen nur dann zur Unternehmensverfassung, wenn die Betroffenen die ihnen zugesicherten Rechte gerichtlich erzwingen können
- prozedurale Regelungen wie Führungsstile oder faktische Organisationsprinzipien zählen nicht zur Unternehmensverfassung, da nicht einklagbar
Welche zwei Grundmerkmale kennzeichnen die Unternehmensverfassung?
- reglementiert den Einfluss derer, die ihre Interessen in die Zielsetzung und Politik des Unternehmens einbringen können
- > Welchen Zugang haben die Interessengruppen zu den Leitung- und Kontrollorganen?
- sie veranlasst, die Einrichtung der entsprechenden Organe, um die angesprochenen Grundsatzentscheidungen, insbesondere Ziele und Politik des Unternehmens, zu treffen und umzusetzen
- > wirkt strukturgebend
Staatsverfassung vs. Unternehmensverfassung/Corporate Governance
Grundrechte und -pflichten der Systemmitglieder:
Staat: der Staatsbürger
Unternehmen: der Unternehmensmitglieder (Anteilseigner, Manager, Arbeitnehmer)
Zwecksetzung, Struktur und Kompetenzen der Entscheidungsorgane:
Staat: Staatsorgane (z.B. Parlament, Regierung)
Unternehmen: Unternehmensorgane (z.B. Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung)
Systemziele:
Staat: Staatsziele (z.B. soziale Fürsorge, finanzielles Gleichgewicht, ggf. Umweltschutz)
Unternehmen: Unternehmensziele (z.B. Gewinn, Liquidität, Umsatzwachstum, Kundenzufriedenheit)
3 Grundtypen von gesellschaftsrechtlichen Grundstrukturen
- Typ:
die Gesellschafter einer OHG bilden in ihrer Gesamtheit das Leitungsorgan der Gesellschaft
-> Gesellschafter(-versammlung) - Typ:
von der Gesellschafterversammlung wird eine Leitungsinstanz als zweites Gremium abgespalten, z.B. KG
-> Gesellschafter, Leitung - Typ:
zusätzliches Kontrollorgan, welches das Leitungsorgan des Unternehmens überwacht, z.B. AG, KGaA
-> Gesellschafter, Kontrollfunktion, Leitungsfunktion
Regelungen hinsichtlich des Einflusses der Anteilseigner auf Managemententscheidungen
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)
Ziele des KonTraG
soll unternehmerische Risiken vermeiden, die im Unternehmen bestehenden Kontrollsysteme stärken und die Transparenz und Informationsbereitstellung des Unternehmens verbessern
Regelungen des KonTraG
- Ausweitung der Informationspflichten des Vorstands gegenüber Aufsichtsrat und Aktionären
- Erhöhung der Tagungshäufigkeit des Aufsichtsrats bei börsennotierten Gesellschaften
- Abschaffung von Mehrfachstimmrechten
- Ermöglichung von Aktienbezugsrechten (stock options) für die Vorstandsvergütung
- Bestellung des Abschlussprüfers nicht mehr durch den Vorstand, sondern durch den Aufsichtsrat
- Erleichterung des Erwerbs eigener Aktien
- Änderung der Ausübung des Vollmachtsstimmrechts der Banken
Kernwissen zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
- Erstfassung des Kodex in 2002 rechtswirksam geworden
- Ziel: das deutsche System der Unternehmensverfassung soll transparenter und nachvollziehbarer werden
- Zielgruppe: in erster Linie börsennotierte Gesellschaften
- Unterscheidung zwischen Muss-, Soll- und Kann-Vorschriften
- Soll-Vorschriften: Prinzip des “Comply or Explain”
- jährliche Entsprechenserklärung
- jüngste Kodexfassung von 2013 enthält 105 Soll- und 6 Kann-Vorschriften
Muss-, Soll- und Kann-Vorschriften
Muss-Vorschriften:
zwingende gesetzliche Regelungen
Soll-Empfehlungen:
gesetzesergänzender Charakter
Kann-Anregungen:
produktive Anstöße für eine gute Unternehmensführung
jährliche Entsprechenserklärung
die vom Kodex betroffenen Unternehmen müssen eine jährliche Erklärung abgeben, in welchem Umfang sie den Kodex anwenden und in welchen Bereichen sie davon abweichen
Regelungsbereiche der Soll- und Kann-Vorschriften
- Aktionäre und Hauptversammlung
- Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
- Aufgaben, Zuständigkeiten, Zusammensetzung, Vergütung und Interessenkonflikte der Vorstandes
- Transparenz gegenüber Aktionären und Öffentlichkeit
Regelungen hinsichtlich des Einflusses der Arbeitnehmer auf Managemententscheidungen
Unternehmerische Mitbestimmung:
Montanmitbestimmungsgesetz 1951
Mitbestimmungsgesetz von 1976
Drittelbeteiligungsgesetz 2004
Betriebliche Mitbestimmung:
Betriebsverfassungsgesetz 1972
Sprecherausschussgesetz 1989
Montanmitbestimmungsgesetz 1951
- Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie, als AG oder GmbH, mehr als 1000 Mitarbeiter
- Gesetz regelt Einfluss der Arbeitnehmer in Vorstand und Aufsichtsrat
- kennzeichnend für den Aufsichtsrat: paritätische Besetzung sowie neutrales Mitglied
- um Mattsituationen zu vermeiden, wird der Aufsichtsrat durch ein neutrales Mitglied ergänzt, auf das sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite einigen
- neutrales Mitglied häufig Schlichter