Integration, Sonderpädagogik & Inklusion in Brandenburg Flashcards
1
Q
Sonderpädagogik Verordnung (2017)
A
- nicht mehr als 23 SchülerInnen
- nicht mehr als 4 mit SFB
- zusätzliche Lehrkräftewochenstunden insbesondere von sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräften
- gemeinsamer Unterricht wird von Lehrkräften und von sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräften angeboten
2
Q
Feststellung des SFB
A
- Antrag auf Feststellungsverfahren an das Schulamt durch Eltern/ SchülerInnen ab 14 J./ SchulleiterInnen
- Wenn erwartet wird, dass die Bildungsziele der Schulform oder die individuellen durch Behinderung nicht oder nur mit sonderpädagogischer Unterstützung erreicht weden kann.
- nach standardisierter Handreichung
- Diagnostik-Team der sonderpädagogischen Förder- & Beratungsstelle
- Diagnostik-Team erstellt Stellungnahme
- Förderausschuss formuliert eine Bildungsempfehlung
- Landesschulamt entscheidet