Inhaltskontrollen Flashcards

1
Q

Was ist ein Verbotsgesetz?

A

Untersagt ein Rechtsgeschäft wegen eines bestimmten Inhalts oder verfolgten Zwecks

-> Folge von Verstoß: Nichtigkeit

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2
Q

Was ist eine Ordnungsvorschrift?

A

Untersagt die äußeren Umstände des Zustandekommens oder der Durchführung eines Rechtsgeschäfts

-> Folge von Verstoß: Wirksamkeit

(Beispiel: Abgasmanipulation)

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3
Q

An wen wendet sich das gesetzliche Verbot?

A

Regelmäßig an alle beteiligten

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4
Q

Was betrifft das gesetzliche Verbot?

A
  • regelmäßig das Verpflichtungsgeschäft
  • Verfügungsgeschäfte wenn auch Güterverschiebung umfasst ist
  • Vollmacht
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5
Q

Definition von sittenwidrigen Verhalten:

A

Sittenwidrig ist ein Verhalten das ehem das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt

-> Sozialmoral steht im Vordergrund

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6
Q

Wer muss sittenwidrig handeln?

A

Grundsätzlich beide Parteien in Kenntnis der Umstände aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt

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7
Q

Welche Rechtsfolge hat ein sittenwidriges Rechtsgeschäft?

A

Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts

-> grundsätzlich nur das Verpflichtungsgeschäft, weil Verfügungsgeschäft grds. wertneutral

ggf. Schadensersatzanspruch des Geschädigten nach § 826

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8
Q

Zu welchem Zeitpunkt muss die Sittenwidrigkeit vorliegen?

A

Grundsätzlich bei Vornahme des Rechtsgeschäfts

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9
Q

Welche Prüfungsreihenfolge muss man bei §138 beachten?

A

Zuerst 183 II danach I prüfen.

-> Lex specialis -> Lex generalis

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10
Q

Objektiver und subjektiver Tatbestand des §138 II

A

Objektiver Tatbestand: Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (Grds. 100% über/unter Marktwert)
Notwendigkeit des Austauschgeschäfts

Subjektiver Tatbestand: Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen, Erhebliche Willensschwäche

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11
Q

Definition: Zwangslage:

A

augenblickliche, dringende Bedrängnis aufgrund derer ein zwingendes Bedürfnis nach Sach- oder Gegenleistung besteht
(Fall: ausgeschlossen von sich zuhause)

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12
Q

Definition: Unerfahrenheit

A

Mangel an Lebens- oder Geschäftserfahrung

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13
Q

Definition Mangel an Urteilsvermögen:

A

fehlende Fähigkeit sich bei rechtsgeschäftsähnlichem Handeln von vernünftigen Erwägung leiten zu lassen

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14
Q

Definition Erhebliche Willensschwäche:

A

Verminderte Widerstandsfähigkeit

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15
Q

Folge des Wuchers

A

Nichtigkeit von Verpflichtung- und Verfügungsgeschäft (“versprechen oder gewähren lässt”)

Schadensersatzansprüche nach §823 II iVm §826

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16
Q

Voraussetzungen für wucherähnliches Rechtsgeschäft

A
  • Kein Eingreifen des §138 II
  • Auffälliges Missverhältnis
  • Verwerfliche Gesinnung
    grds. widerlegbare Vermutung
17
Q

Was ist ein Veräußerungsverbot?

A

Verbietet das Verfügen über einen Gegenstand

18
Q

Was ist ein absolutes Veräußerungsverbot?

A

Um Schutz überragender Interessen der Allgemeinheit zu verwirklichen wirken sie gegenüber jedermann (absolut)
-> Verfügungen die gegen ein solches Verbot verstoßen sind nach §134 nichtig

19
Q

Zweck von : Relative Veräußerungsverbote

A

Schutz bestimmter Personen. Der Rechtsinhaber soll nicht durch eine Verfügung die Rechtsstellung einer schutzbedürftigen Einzelperson beeinträchtigen

20
Q

Mögliche Formen des relativen Veräußerungsverbots:

A
  1. §135 gesetzliches Veräußerungsverbot (sehr selten)
  2. §136 gerichtliche Veräußerungsverbote (einstweilige Verfügung)