Inhaltskontrollen Flashcards
Was ist ein Verbotsgesetz?
Untersagt ein Rechtsgeschäft wegen eines bestimmten Inhalts oder verfolgten Zwecks
-> Folge von Verstoß: Nichtigkeit
Was ist eine Ordnungsvorschrift?
Untersagt die äußeren Umstände des Zustandekommens oder der Durchführung eines Rechtsgeschäfts
-> Folge von Verstoß: Wirksamkeit
(Beispiel: Abgasmanipulation)
An wen wendet sich das gesetzliche Verbot?
Regelmäßig an alle beteiligten
Was betrifft das gesetzliche Verbot?
- regelmäßig das Verpflichtungsgeschäft
- Verfügungsgeschäfte wenn auch Güterverschiebung umfasst ist
- Vollmacht
Definition von sittenwidrigen Verhalten:
Sittenwidrig ist ein Verhalten das ehem das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt
-> Sozialmoral steht im Vordergrund
Wer muss sittenwidrig handeln?
Grundsätzlich beide Parteien in Kenntnis der Umstände aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt
Welche Rechtsfolge hat ein sittenwidriges Rechtsgeschäft?
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts
-> grundsätzlich nur das Verpflichtungsgeschäft, weil Verfügungsgeschäft grds. wertneutral
ggf. Schadensersatzanspruch des Geschädigten nach § 826
Zu welchem Zeitpunkt muss die Sittenwidrigkeit vorliegen?
Grundsätzlich bei Vornahme des Rechtsgeschäfts
Welche Prüfungsreihenfolge muss man bei §138 beachten?
Zuerst 183 II danach I prüfen.
-> Lex specialis -> Lex generalis
Objektiver und subjektiver Tatbestand des §138 II
Objektiver Tatbestand: Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (Grds. 100% über/unter Marktwert)
Notwendigkeit des Austauschgeschäfts
Subjektiver Tatbestand: Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen, Erhebliche Willensschwäche
Definition: Zwangslage:
augenblickliche, dringende Bedrängnis aufgrund derer ein zwingendes Bedürfnis nach Sach- oder Gegenleistung besteht
(Fall: ausgeschlossen von sich zuhause)
Definition: Unerfahrenheit
Mangel an Lebens- oder Geschäftserfahrung
Definition Mangel an Urteilsvermögen:
fehlende Fähigkeit sich bei rechtsgeschäftsähnlichem Handeln von vernünftigen Erwägung leiten zu lassen
Definition Erhebliche Willensschwäche:
Verminderte Widerstandsfähigkeit
Folge des Wuchers
Nichtigkeit von Verpflichtung- und Verfügungsgeschäft (“versprechen oder gewähren lässt”)
Schadensersatzansprüche nach §823 II iVm §826
Voraussetzungen für wucherähnliches Rechtsgeschäft
- Kein Eingreifen des §138 II
- Auffälliges Missverhältnis
- Verwerfliche Gesinnung
grds. widerlegbare Vermutung
Was ist ein Veräußerungsverbot?
Verbietet das Verfügen über einen Gegenstand
Was ist ein absolutes Veräußerungsverbot?
Um Schutz überragender Interessen der Allgemeinheit zu verwirklichen wirken sie gegenüber jedermann (absolut)
-> Verfügungen die gegen ein solches Verbot verstoßen sind nach §134 nichtig
Zweck von : Relative Veräußerungsverbote
Schutz bestimmter Personen. Der Rechtsinhaber soll nicht durch eine Verfügung die Rechtsstellung einer schutzbedürftigen Einzelperson beeinträchtigen
Mögliche Formen des relativen Veräußerungsverbots:
- §135 gesetzliches Veräußerungsverbot (sehr selten)
- §136 gerichtliche Veräußerungsverbote (einstweilige Verfügung)