Inhaltskontrollen Flashcards
Was ist ein Verbotsgesetz?
Untersagt ein Rechtsgeschäft wegen eines bestimmten Inhalts oder verfolgten Zwecks
-> Folge von Verstoß: Nichtigkeit
Was ist eine Ordnungsvorschrift?
Untersagt die äußeren Umstände des Zustandekommens oder der Durchführung eines Rechtsgeschäfts
-> Folge von Verstoß: Wirksamkeit
(Beispiel: Abgasmanipulation)
An wen wendet sich das gesetzliche Verbot?
Regelmäßig an alle beteiligten
Was betrifft das gesetzliche Verbot?
- regelmäßig das Verpflichtungsgeschäft
- Verfügungsgeschäfte wenn auch Güterverschiebung umfasst ist
- Vollmacht
Definition von sittenwidrigen Verhalten:
Sittenwidrig ist ein Verhalten das ehem das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt
-> Sozialmoral steht im Vordergrund
Wer muss sittenwidrig handeln?
Grundsätzlich beide Parteien in Kenntnis der Umstände aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt
Welche Rechtsfolge hat ein sittenwidriges Rechtsgeschäft?
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts
-> grundsätzlich nur das Verpflichtungsgeschäft, weil Verfügungsgeschäft grds. wertneutral
ggf. Schadensersatzanspruch des Geschädigten nach § 826
Zu welchem Zeitpunkt muss die Sittenwidrigkeit vorliegen?
Grundsätzlich bei Vornahme des Rechtsgeschäfts
Welche Prüfungsreihenfolge muss man bei §138 beachten?
Zuerst 183 II danach I prüfen.
-> Lex specialis -> Lex generalis
Objektiver und subjektiver Tatbestand des §138 II
Objektiver Tatbestand: Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (Grds. 100% über/unter Marktwert)
Notwendigkeit des Austauschgeschäfts
Subjektiver Tatbestand: Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen, Erhebliche Willensschwäche
Definition: Zwangslage:
augenblickliche, dringende Bedrängnis aufgrund derer ein zwingendes Bedürfnis nach Sach- oder Gegenleistung besteht
(Fall: ausgeschlossen von sich zuhause)
Definition: Unerfahrenheit
Mangel an Lebens- oder Geschäftserfahrung
Definition Mangel an Urteilsvermögen:
fehlende Fähigkeit sich bei rechtsgeschäftsähnlichem Handeln von vernünftigen Erwägung leiten zu lassen
Definition Erhebliche Willensschwäche:
Verminderte Widerstandsfähigkeit
Folge des Wuchers
Nichtigkeit von Verpflichtung- und Verfügungsgeschäft (“versprechen oder gewähren lässt”)
Schadensersatzansprüche nach §823 II iVm §826