Einführung in die Rechtsgeschäftslehre und Willenserklärungen Flashcards

1
Q

Was ist Privatautonomie?

A

Der Einzelne kann seine rechtlichen Beziehungen selbst und frei bestimmen

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2
Q

Bestandteile der Privatautonomie?

A
  1. Rechtsfähigkeit
  2. Persönlichkeitsschutz
  3. Rechtliche Handlungsfähigkeit
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3
Q

Anspruch

A

Das Recht, von einem ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. (§194)

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4
Q

Gestaltungsrecht

A

Gestaltungsrecht als relatives subjektives Recht, einseitig Rechtsfolgen herbeizuführen.

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5
Q

Was ist ein Rechtsgeschäft?

A

Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der mindestens eine Willenserklärung enthält und dessen Zweck es ist, eine privatrechtliche Rechtsfolge herbeizuführen.

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6
Q

Willenserklärung

A

Eine Willenserklärung ist eine auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtete Willensäußerung

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7
Q

Abgrenzung von Rechtsgeschäften

A
  1. Realakte
  2. Geschäftliche Handlungen
  3. Rechtfertigende Einwilligung
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8
Q

Realakte

A

Handlung rein tatsächlicher Art, ohne Mitteilungs- oder Kundgabezweck, die kraft Gesetz eine Rechtsfolge auslöst.
(Es muss kein Wille vorhanden sein)
Beispiel: §948 Vermischung, § 947 Verbindung

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9
Q

Geschäftsähnliche Handlung

A

Willensgerichtete Handlungen, für die aber kein Wille zur Herbeiführung einer Rechtsfolge notwendig ist - weil das Gesetz die Rechtsfolge anordnet.
(Wille kann vorhanden sein)
Beispiel: §285 Verzug des Schuldners

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10
Q

Rechtfertigende Einwilligung

A

Erlaubniserteilung zu Vornahmehandlungen im Rechtskreis des Einwilligenden
Beispiel: §630d Einwilligung

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11
Q

Typenzwang

A

Der sachenrechtliche Typenzwang bedeutet, dass die Parteien an den gesetzlich niedergelegten Inhalt des dinglichen Rechts gebunden sind.

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12
Q

Was ist ein Verpflichtungsgeschäft?

A

es ist ein schuldrechtliches Rechtsverhältnis, durch das zumindest eine Person zu einem Tun oder Unterlassen verpflichtet wird
Beispiel: Kaufvertrag

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13
Q

Was ist ein Verfügungsgeschäft?

A

es wirkt unmittelbar auf ein Recht ein, indem sie es aufheben, verändern, übertragen oder belasten.
Grundsätzliche Voraussetzung:
Bestehendes Recht, Verfügungsbefugnis
Beispiel: Übereignung einer beweglichen Sache

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14
Q

Trennungsprinzip

A

Verpflichtendes und verfügendes Geschäft sind zu trennen!

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15
Q

Abstraktionsprinzip

A

Fehler des verpflichtenden Rechtsgeschäfts führt nicht zum Fehler des verfügenden und umgekehrt!

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16
Q

Ausnahmen vom Abstraktionsprinzips

A
  1. Fehleridentität als Scheinausnahme
  2. Bedingungszusammenhang (§158 BGB)
  3. Geschäftseinheit §139 BGB
17
Q

Was ist eine Verfügung?

A

Ein Rechtsgeschäft, durch das auf ein bestehendes Recht eingewirkt wird, indem es aufgehoben, übertragen, belastet oder inhaltlich geändert wird

18
Q

Besitz

A

tatsächliche Sachherrschaft (§854 BGB)

19
Q

Eigentum

A

rechtliche Sachherrschaft(§903 BGB)

20
Q

Erwerbsarten von Eigentum

A
  1. Gesetzlich (§937 BGB)
  2. Rechtsgeschäftlich (§873 BGB)
  3. Hoheitlich (§816ff. BGB)
21
Q

Erwerb/ Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen

A
  1. Einigung
    -> enthält mindestens 2 Willenserklärungen, Beachtung von §104 ff. bzw. §§134, 138 BGB
  2. Übergabe
    -> Besitzverschaffung §929 BGB, Vereinbarung eines Bestizkonstituts §930 BGB, Abtretung Herausgabeanspruch §931 BGB
  3. Einigsein über den Übergang des Eigentums
  4. Berechtigung
    -> Grundsätzlicher Inhaber des Rechts: Eigentümer, Ausnahmen: Insolvenzverwalter, Ermächtigung
22
Q

Bestandteile der Willenserklärung

A
  1. subjektiver Tatbestand (innerer Tatbestand)
  2. objektiver Tatbestand (äußerer Tatbestand)
23
Q

Subjektiver Tatbestand der Willenserklärung

A
  1. Handlungswille (Wille, überhaupt etwas zu tun)
    -> Bei Fehlen: Keine Willenserklärung
  2. Erklärungsbewusstsein (Wille, überhaupt eine Rechtsfolge herbeizuführen)
    -> Bei Fehlen: Bei Erklärungsfahrlässigkeit Willenserklärung
  3. Geschäftswille (Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen)
    -> Bei Fehlen: Willenserklärung
24
Q

Was ist ein Vertrag?

A

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehreren Personen erzielte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. (Angebot und Annahme §§145,145)

25
Willenstheorie
Es kommt wegen der Privatautonomie nur auf den Willen an. Die Erklärung ist nur ein Beweiszeichen für diesen Willen.
26
Erklärungstheorie
Geltungsgrund für die Willenserklärung ist das durch die Erklärung ausgelöste Vertrauen des Erklärungsempfängers (Vertrauensschutz) , also der sich nach außen darstellende Sachverhalt und seine Aufnahme durch den Empfänger
27
Objektiver Tatbestand der Willenserklärung
1. Erklärungshandlung 2. Rechtsbindungswille 3. Wille einer eindeutigen Rechtsfolge a. Ausdrückliche Erklärung b. Konkludente Handlung (c. schweigen als nullum)
28
invitatio ad offerendum
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
29
offerta ad incertas personas
Angebot an einen unbestimmten Adressatenkreis
30
Gefälligkeit
Es fehlt der Rechtsbindungswille .Die Gefälligkeit begründet eine gesellschaftliche Verpflichtung, aber keine vertragliche Verpflichtung
31
Schweigen
Zählt als nullum. Ausnahmen: 1. durch entsprechende Vereinbarungen (beredtes Schweigen) 2. Durch Gesetz (Beispiel: §§108 ff.)
32
Welche Anspruchskategorien gibt es?
1. Vertragliche Ansprüche 2. Quasivertragliche Ansprüche 3. Dingliche Ansprüche 4. Ansprüche aus dem Bereicherungsrecht 5. Deliktische Ansprüche
33
In welcher Reihenfolge geht man bei der Anspruchsprüfung vor?
1. Anspruch entstanden -> Voraussetzungen -> Keine rechtshindernde Einwendungen 2. Anspruch erloschen (nicht) 3. Anspruch durchsetzbar