Geschäftsfähigkeit Flashcards
Definiton Geschäftsfähigkeit:
Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbst voll wirksam vornehmen zu können
3 Unterschiedliche Geschäftsfähigkeiten
- Geschäftsunfähigkeit
->Nichtigkeit der Willenserklärung - Beschränkte Geschäftsfähigkeit
-> Wirksamkeit der Willenserklärung ist abhängig von gesetzlichen Vertreter - Partielle Geschäftsfähigkeit
-> Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen in dem Erwerbsgeschäft bzw. Beschäftigung
Funktionen der Geschäftsunfähigkeit:
- Eigenschutz des Geschäftsunfähigen oder des beschränkt Geschäftsfähigen
- Erziehungsfunktion
- Verkehrsschutzfunktion
Grundfolgen der Geschäftsunfähigen/ beschränkter Geschäftsfähigkeit
-> Nichtigkeit bei Geschäftsunfähigkeit
-> Wirksamkeit /(Schwebende) Unwirksamkeit bei beschränkter Geschäftsfähigkeit
-> Notwendige gesetzliche Vertretung
-> Besondere Zugangsregelungen
-> kein Gutglaubenschutz auf der Seite des Erklärenden (Schutz des Geschäftsunfähigen geht vor dem Verkehrsschutz)
Status und Folge des Alters: Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres
Status: Geschäftsunfähig nach §104 Nr.1 BGB
Folge: Keine eigene rechtsgeschäftliche Handlungsfähigkeit
-> Nichtigkeit der Willenserklärung nach §105 I BGB
Status und Folge des Alters: Von der Vollendung des 7. Lebensjahres bis Vollendung des 18. Lebensjahres
Status: Beschränkte Geschäftsfähigkeit nach §106-111 BGB
Folge: Eingeschränkte rechtsgeschäftliche Handlungsfähigkeit
-> Wirksamkeit der Willenserklärung unter Beteiligung des gesetzlichen Vertreters nach §§107 ff. BGB
Status und Folge des Alters: Ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Status: Geschäftsfähigkeit
Folge: Volle rechtsgeschäftliche Handlungsfähigkeit
-> Wirksamkeit der Willenserklärung
Ausschluss freier Willensbestimmung:
- Dauerhafter Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit nach §104 Nr.2 (normative Betrachtung)
- Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit nach §105 II
Status und Folge des Geschäftsunfähigen nach §104 Nr.2 (dauerhafter zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit)
Status: Geschäftsunfähigkeit, Möglichkeit der partiellen Geschäftsunfähigkeit
Folge: Nichtigkeit aller Willenserklärungen nach §105 I BGB
Ausnahme: lucida intervalla (lichte momente)
Scheinbare Ausnahme §105a BGB
Status und Folge bei Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit nach §105 II
Status: Geschäftsfähig
Folge: Nichtigkeit der konkreten Willenserklärung §105 II
Schutzfunktion bei beschränkt Geschäftsfähigen
Lediglich rechtlich vorteilhafte oder neutrale Rechtsgeschäfte
-> Wirksamkeit der Willenserklärung ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
Erziehungsfunktion bei beschränkt Geschäftsfähigen
Rechtlich nachteilshafte Rechtsgeschäfte
-> Einwilligung der gesetzlichen Vertreter §107
-> Wirksamkeit
Wann ist ein Rechtsgeschäft unvorteilhaft?
- Erhöhung der Pflichtenlast
- Einschränkung der bestehenden Rechte
(keine wirtschaftliche Betrachtung)
Unterschied Genehmigung und Einwilligung
Einwilligung als vorherige Zustimmung
Genehmigung als nachträgliche Zustimmung (Wirkung ex tunc)
Folge: RG ohne Einwilligung
Rechtlich nachteilhaft, einseitiges RG
Grundsätzlich unwirksam §111 BGB