Auslegung von Willenserklärungen Flashcards
Welche Auslegungsregeln gibt es?
- Methodisch- formale Auslegungsregeln
-> §133, 157 BGB, sie zeigen Parameter auf aber geben keinen konkreten Auslegungsinhalt vor - inhaltlich- materiale Auslegungsregeln
-> Auslegungsregelungen, die im Zweifel einen konkreten Inhalt vorgeben
Unterschiede in Willenserklärungen
- Empfangsbedürftige Willenserklärung (objektiv)
-> erst beim Zugang wirksam §130 BGB (Empfängerschutz notwendig) - nicht empfangsbedürftige Willenserklärung (subjektiv)
->Erklärung die direkt bei Abgabe wirksam ist
(kein Empfängerschutz notwendig)
Auslegungsziel von nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen
§133 der wirkliche Wille ist zu erforschen
(natürliche Auslegung)
Dies gelingt nur dann, wenn auch außerhalb der Erklärung liegenden Umstände mitberücksichtigt werden
Auslegungsziel von empfangsbedürftigen Willenserklärungen
§133, §157 BGB Ziel: Wie es der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (objektivierter Empfängerhorizont) (normative Auslegung)
Wichtig:
Einmal: Nur das, was für den Empfänger erkennbar war
Aber: er muss berücksichtigen, was der Erklärende meinen könnte
Gültigkeit bei übereinstimmendem Geschäftswillen der Parteien auch bei objektiver Falschbezeichnung
falsa demonstratio non nocet
(eine falsche Bezeichnung schadet nicht)
-> Trotzdem gültig weil man vom tatsächlich Gewolltem ausgeht
Was ist bei der Feststellung eines Irrtums wichtig
Merksatz: Auslegung vor Anfechtung
Andeutungstheorie:
Es kann nur berücksichtigt werden, was in der Erklärung zumindest angedeutet ist
Was ist eine Billigkeit?
Die Einzelfallgerechtigkeit, also die Berücksichtigung der anderen Interessen
(Was ist eine ergänzende Auslegung?)
wird erst in Betracht gezogen, wenn normative und natürliche Auslegung bejaht worden.
Sie setzt eine planwidrige Lücke im Rechtsgeschäft voraus. (diese kann beabsichtigt sein bzw. es kann auch eine falsche Bezeichnung gegeben haben, welche zu dieser Lücke führte)
-> wird vom Richter vollzogen und es wird den Umständen entsprechen abgewogen, wie es ausgelegt werden sollte
Was ist eine natürliche Auslegung?
Eine Auslegung nach §133 BGB. Der wirkliche Wille ist zu erforschen
Was ist eine normative Auslegung?
Eine Auslegung nach §157 BGB. Auslegung nach dem objektiviertem Empfängerhorizont