IAS36 Impairment Testing Flashcards
Wann muss im IAS36 ein Impairment Test durchgeführt werden?
- IFRS ist Dauerhaftigkeit egal, daher schneller bei außerplanmäßiger AfA
- Es braucht ein “triggering event” -> Marktpreisänderung, ND Änderung, Rechtslageänderung, AK deutlich höher, Verluste iVm mit Verlusterwartung, physische Schäden
- Beispiele in #IAS36_12
Was ist nach IAS36 eine CGU?
IAS36.66
- wenn VW nicht eigenständig bewertet werden können
- CGU= kleinste identifizierbare Gruppe von VW, die Mittelzuflüsse unabhängig von der Nutzung anderer VW der CGU generiert #IAS36_6
- Untersuchung der Abwertung der gesamten CGU
- Vergleich Recoverable Amount und Summer Buchwerte jeweils für CGU #36_8
- Folgen Impairment
- Alle zur CGU gehörenden VW werden proportional zu ihren derzeitigen Buchwerten wertgemindert Impairment Betrag proportional als Abzugsbetrag auf BW verteilt #IAS36_59 iVm #IAS36_7
- Ausnahme: VW hat klaren FV z.B. Geld
Was passiert wenn beim Impairment Test festgestellt wird das der erzielbarer Betrag unterhalb des Buchwerts gesunken ist?
- sofortige Erfolgswirksame Erfassung ⇒ Buchwerte der CGU auf erzielbaren Betrag, danach Abschreibung der Restbuchwerte über Rest-ND
- Ausnahme neuwertiges AV #IAS16_40 :
- Erfolgsneutrale Verrechnung mit der NBR = positives OCI
- verbleibender Betrag: erfolgswirksame Erfassung
Wie ist der Recoverable Amount in IAS36 definiert?
- IAS36_18 :größerer Wert aus Value in Use und FV less cost of disposal
- Vereinfachung: Entweder ViU oder FV größer als der Buchwert der CGU kein Impairment und der andere Wert muss nicht ermittelt werden! #IAS36_19
- Vereinfachung: Ist es technisch nicht möglich, den FV zu ermitteln, wird der Recoverable Amount ausschließlich als value in use ermittelt #IAS36_20
Was ist der Fair Value less Cost of Disposal in IAS36?
Zur Ermittlung des FV gelten Regeln des IFRS13
Fair Value CoS meist kleiner wie Value in use bei Großen Anlagen
Zielsetzung:
- Schätzung des Preises, zu dem unter aktuellen Marktbedingungen ein geordneter Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern stattfinden würde
- legt für alle Standards FV Bestimmung fest
Wie ist die Bemessungshierarchie des IFRS 13 geregelt?
- Preisnotierung aktive Märkte
- Preisnotierungen für ähnliche VW/Schulden auf aktiven Märkten oder entsprechende Preisnotierungen auf inaktiven Märkten
- Nicht beobachtbare Faktoren (unternehmenseigene Daten)
Wie ist das Bewertungsverfahren nach IFRS13 geregelt?
- Maximierung beobachtbare Faktoren, Minimierung nicht-beobachtbare Faktoren
- marktbasierter Ansatz
- Kostenbasierter Ansatz (Wiederbeschaffungskosten)
- Einkommensbasierter Ansatz (DCF-Verfahren
- Bsp. Gold: jedes Verfahren hat unterschiedliche Input Faktoren: 1. Marktnotierter Preis (Goldkurs Börse); 2. aus 1. Abgeleitet (HK von Gold: schürfen, Schmelzen, Transport etc.), 3. unternehmensinterne
- man nimmt Ansatz mit Höchstwertigen Faktoren
Wie ist in IAS36 der Value in Use bestimmt?
IAS36.30
- Geschätzte zukünftige Cash Flows der CGU
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten der betrachteten Cash Flow Ströme ⇒ Erwartungswert bilden!
- Diskontierung mit risikoadäquaten, Vorsteuer-Marktzinssatz ( #IAS36_55 ) (VSt weil uninteressant welches Land, daher VSt Cf & Zinsen)
- Berücksichtigung Unsicherheiten, mit der CGU verbunden sind (Zins oder Cash Flows)
- Wichtig!: MGT will sich positiv darstellen; Prüfer muss schauen ob externe Berichte vorhanden sind die anderes erklären ⇒ #IAS36_33a ; “Hockey-Stick Effekt”: Ertragsberg am Ende des Ertragshorizont der so nicht erklärbar ist
Was sind nach IAS36 die Grundlagen zukünftiger Cashflows?
- vernünftige, tragbare Annahmen über Lebensdauer VW sowie MGT “best estimate”, externe Kenntnisse Vorrang #IAS36_33a
- Verwendung aktueller Unternehmensplanung
- Detailplanung nicht länger 5 Jahre #IAS36_33b
- Nachfolgende Jahre: Planung stetige oder sinkende Wachstumsrate IAS36_33c
- Kritische Analyse der Planwerte
- Planung höhere Wachstumsrate als bisher erzielt
- Inflation wird im Zins berücksichtigt, Wachstumsrate kommt on top
Was darf nach IAS36 Nicht in die Ermittlung zukünftiger Cashflows einfließen?
IAS36.55ff; IAS36.33b
- Zukünftige, noch nicht beschlossene Restrukturierungen
- Erweiterungsinvestitionen ( #IAS36_45 )
- Zahlungsströme aus Finanzierungsaktivitäten ( #IAS36_50a )
- Ertrag-Steuerzahlungen vom bzw. an das Unternehmen ( #IAS36_50b )
Wie ist in IAS36 die Wertaufholung geregelt?
ISA36.122
- Prüfung anhand externer und interner Hinweise
- Pflicht zur erfolgswirksamen Wertaufholung #IAS36_122
- Obergrenze: Fortgeführte AHK
- Ausnahme: Goodwill #IAS16_124
- Neubewertungsmethode:
- erfolgswirksam bis zu fortgeführten AHK, darüber hinaus
- erfolgsneutral gegen OCI (NBR)
Wie sind nach IAS36 Corporate Assets zuzuordnen?
- Grundfrage: Können Corporate Assets der CGU auf vernünftiger und konsistenter Basis anteilig zugeordnet werden?
- Bei Produktionsstraße ⇒ auf Einzel-Asset-Basis mit anschließender “vernünftiger” Zuordnung
- Vergleichbarkeit ⇒ nicht verschiedene Unternehmen sondern Periodenstetigkeit
- decision usefullness für Investoren ⇒ F_12
- Vergleichbarkeit ⇒ nicht verschiedene Unternehmen sondern Periodenstetigkeit
- Wenn keine sinnvolle Zuordnung von Corporate Assets? erst Impairment für alle CGUs, dann CGUs aggregieren bis Zuordnung möglich, dann Impairment Test noch einmal
Was sind die Unterschiede zwischen IAS36 und HGB?
- Anlagevermögen: IFRS: auch bei vorübergehender
Wertminderung abschreibungsgebot; HGB: Abschreibungsverbot bei vorrübergehender Wertminderung (Wahlrecht bei Finanzanlagen) - Bestimmung beizulegender Wert: IFRS: Berechnung vorgegeben; HGB: keine Berechnung vorgegeben;
- Wertaufholung: IFRS: Bei Neubewertungsmethode auch über fortgeführte AHK hinaus; HGB: nur in SAV zwingend auf fortgeführte AHK; Außer Goodwill dort Aufholungsverbot;