IAS12 latente Steuern Flashcards
1
Q
Was sind der Zweck von latenten Steuern?
A
- Steuerlatenzen im HGB ⇒ aus HRSicht korrekte Periodengerechter Ausweis Steueraufwand
- St-Aufwand/Ertrag wird in Perioden ausgewiesen in denen sie wirtschaftlich verursacht werden ⇒ nur wenn Unterschiede später ausgleichen
- Steuerliche Gewinnermittlungsvorschriften spielen bei Ermittlung periodengerechtes Ergebnis in IFRS
Handelsbilanz keine Rolle- anderes Deutsches Recht: #5I1EStG Maßgeblichkeit HR für StB
2
Q
Welche Arten der Differenzen existieren bei Steuern?
A
- permanent: kein Ausgleich später
- quasi-permanent: gleichen sich erst in ferner Zukunft ⇒ aus Abbau abhängig von Disposition des Unternehmen
- z.B. 6b Rücklage: altes Grundstück wird durch neues ersetzt ⇒ Verkauf alt / Kauf neu ⇒ Gewinn Verkauf alt darf gegen AHK neu gerechnet werden stille Reserven bleiben erhalten
- temporär: “automatischer” Ausgleich später #IAS12_5
- steuerbare (taxable): Zukunft Steuerbelastung ⇒ pass.lat.St.
- abzugsfähig (deductible): Zukunft Steuerentlastung ⇒ akt.lat.St.
3
Q
Wie ist die Technik zur latenten Steuerberechnung?
A
- IFRS Bilanz Wert
- Steuer Bilanz Wert
- temporäre Differenz (1-2)
- Steuersatz x%
- Steuerlatenz (3*4)
4
Q
Was sind die Stufen der Latenzberechnung?
A
IAS12_15ff
- Verpflichtende Bildung akt./pas. lat.St. auf EA-Ebene
- Aktivierung lat. St. auf steuerlich nutzbare Verlustvorträge
Konzernebene - Bildung lat. Steuern auf aufgedeckte stille Reserven /Lasten bei Erstkonsolidierung von Kapitalgesellschaften (Latenzierung sog. „inside basis differences“, bei Vollkonsolidierung und Equity-Methode).
- Berücksichtigung lat. St. auf EK- und/ oder GuV-wirksame Konsolidierungsmaßnahmen incl. HB II Anpassungen
- Grundlage: Temporäre Differenzen IFRS und StB
kein Wahlrecht bzgl. Überhang (aktiv-passiv), nur unter Ausübung #246IIIHGB ⇒ Ansatzstetigkeit
5
Q
Wie werden latente Steuern bilanziert?
A
- Liability Methode #IAS12_5
- Berechnung Steuerlatenz ⇒ zukünftig geltende Steuersatz sofern schon verabschiedet #IAS12_47
- Bildung akt./pass.lat.St. erfolgswirksam #IAS12_58
- Ausnahme
- Erstkonso #IAS12_58b
- Differenzen wurden in OCI erfasst lat.St. ebenfalls an OCI #IAS12_⇒ 58a iVm #IAS12_61Aa
- Ausnahme
- langfristige Umkehrung ⇒ keine Abgrenzung #IAS12_53
- Aufrechnung akt./pass. Latenzen separat jedes Steuersubjekt und jeden Steuergläubiger #IAS12_74
- Laufende und latente Steuern werden in der Bilanz und GuV getrennt ausgewiesen #IAS12_71 #IAS12_74 #IAS12_80
- Ausweis stets als langfristig #IAS1_56
- HGB und DRS18 weitgehend identisch mit IAS12
- basis differences gleich
- outside basis differences NICHT gleich
6
Q
Was sind die Anhangangaben der latenten Steuern?
A
- # IAS12_80 Hauptbestandteile des Aufwands/Ertrags
- # IAS12_81a Betrag tatsächlicher/ latenter Steuern aus Posten, die direkt EK belasten bzw. gutschreiben
- # IAS12_81d Erläuterungen Änderungen Steuersatz im Vergleich VJ
- # IAS12_81e Betrag der abzugsfähigen temporären Diff. und noch nicht genutzten steuerlichen Vorteile für die keine akt. lat. St. gebildet wurde.
- # IAS12_81i Ertragssteuerliche Konsequenzenvorgeschlagener/beschlossener Dividendenzahlungen bevor
Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, aber nicht als Verbindlichkeit im Abschluss bilanziert
7
Q
Was sind die Ausnahmen der Latenzierung?
A
- steuerlich nicht vorhandene Goodwills aus Erstkonso #IAS12_15a
- Outside basis Tochtergesellschaften die nicht verkauft werden sollen und Ausschüttungsverhalten kontrolliert #IAS12_39 ⇒ Nachholung wenn Verkaufsentscheidung nach IFRS5
- Beachte: Latenzierung bei outside Differences bei Equity und Quotal konsolidierten Gesellschaften geboten da keine Kontrolle HGB anders
8
Q
Wie werden Aktive latenten Steuern behandelt?
A
- kritisch auf Realisierbarkeit untersuchen #IAS12_56
- gegeben wenn >50% wahrscheinlich
- Berücksichtigung
- zukünftige Umkehr pass. Latenzen & steuerpflichtigen Einkommen
- zukünftige Nutzung steuerlicher Verlustvortrag #IAS12_35
- besonders kritische Würdigung geboten da wenn das vorliegt ⇒ Going Concern Sorgen
- aktiver Überhang ⇒ Untersuchung Realisierbarkeit
- Bewertungsänderungen lat. Steuerposten im Vergleich zur Vor-Periode ⇒ ergebniswirksame Erfassung ⇒ Wertaufholung geboten
- Ausnahme: Erst-Konso “One-Year-Window”
9
Q
Was ist die Effective Tax Rate Reconciliation?
A
- Überleitung: IFRS Abschluss Gesamt-Steueraufwand ⇒ Multiplikation aktueller Steuersatzes mit dem Ergebnis vor Steuern
- Rate Rec ⇒ Auskunft warum effektiver Steuersatz Abweichung tatsächlichen, offiziellen Steuersatz
- Ursachen
- Permanente Differenz
- Goodwill-Impairment
- Änderung gesetzlicher Steuersatz mit Auswirkung VJ lat. St
- Bei Steuersenkung ⇒ dann auch weniger latente Steuern ⇒ Überleitungsrechnung
10
Q
Wie werden latente Steuern bei PersG im HGB behandelt?
A
- nur GewSt Latenzen, da keine ESt
- # 249I1Alt1HGB für pass.lat.St. ⇒ RSt für ungewisse Verbindlichkeiten
- Ausnahme: #IDW_RS_HFA_7_Tz26 quasi-permanente Differenzen
- keine RSt (keine Außenverpflichtung ⇒ keine Aktivierung)
- Bemessen der RSt: aufrechenbare Latenzen und Vorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen RSt-mindernd berücksichtigen
- Saldierungsbereich bei RSt-Bewertung: Kaufmann muss positive Effekte berücksichtigen
- freiwillig #274HGB anwenden ⇒ Latenzierungspflicht quasipermanente Differenzen
- # IDW_RS_HFA_7_Tz18Tz26 : Gem. #253IIHGB sind RSt für latente Steuern laufzeitkonform abzuzinsen; IDW HFA 7 Auf Abzinsung die bei KapG #274IIHGB sogar verboten ist, darf verzichtet werden
- Übertragung Latenzierungsverbot quasipermanente Differenzen auf kleine KapG #274aNr4HGB umstritten
- Beachte #264II1HGB GoB Bilanzwahrheit ⇒ nicht beachtbar ⇒ Anhangangabe verpflichtend
11
Q
Wie werden latente Steuern von KapG im HGB behandelt?
A
- # 274HGB Pflicht; Ausnahme #274aNr4HGB
- akt./pass. lat. Posten “sui generis” (Beachte: “als” im Gesetz ist einziger Hinweis hierauf)
- passiver Überhang muss, aktiver Überhang darf angesetzt werden #246IIIHGB
- akt.lat.St. auf Verlustvorträge nur insoweit wie innerhalb 5 Jahre steuerlich nutzbar
- # DRS18Tz21 ⇒ bis Höhe der passiven Latenzen anzusetzen
- angesetzter aktiver latenter Steuer Überhang unterliegt Ausschüttungssperre #268Abs8HGB
- gem. BilMoG Steuerüberleitungsrechnugn in Anhang aufzunehmen