HOAI Flashcards
Wofür steht HOAI?
HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, 2021 novelliert
Welchen Anteil hat das Honorar etwa an der Bausumme?
Honorar macht 10-15% der Bausumme aus
Welche Vorteile hat die HOAI?
o Instrument zur Sicherung der Baukultur (Architekt kann sich auf die Qualität seiner Planungsleistung konzentrieren vgl. Generalunternehmer)
o Die HOAI schützt kleine und mittelständige Büros vor ruinösem Wettbewerb (Honorarsicherheit)
o Die HOAI sollte eine auskömmliche Vergütung von geistigem Eigentum gewährleisten
o Die HOAI regelt Honorare bundesweit einheitlich
o Die HOAI gibt dem Bauherrn und Architekten Kalkulationssicherheit (öffentlichen Haushalte)
o Auf Grundlage der HOAI können nachträgliche Planungsänderungen organisiert werden
o Die HOAI sichert eine leistungsgerechte Vergabe (Vergleichbarkeit individueller Entwürfe ist abhängig vom Architektenhonorar Leistungswettbewerb statt Preiswettbewerb
o Die HOAI stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Bauherrn und Architekt
o Die HOAI definiert Arbeitsinhalte und -abläufe (Leistungsbilder schützen Bauherrn und Architekten)
o Die HOAI sichert unabhängige Planung im Interesse der Gesellschaft (sinnvolles Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen)
Welche Schwächen hat die HOAI?
o Qualitätsvolle Architektur wird gegenüber banaler Standardarchitektur nicht ausreichend honoriert
o Die HOAI sieht keine Regelung für eine verlängerte Planungs- und Bauzeit vor (Werkvertrag = Werkerfolg)
was sind die wichtigsten Aussagen der HOAI?
- Honorarvereinbarung kann vor, bei oder erst nach der Auftragserteilung getroffen werden, d.h., das Honorar kann auch erst nach dem Vertragsabschluss vereinbart oder sogar während der Ausführung angepasst werden
- bei Änderungen Anpassung des Honorars auf Verlangen
- das Honorar richtet sich nach 5 Parametern
- anrechenbare Kosten nach DIN 276
Welche sind die 5 Parameter der HOAI?
- Aufgabe (Neubau, Umbau/Modernisierung, Instandsetzung)
- Schwierigkeit des Objektes (Honorarzone)
- Berechnungsgrundlage (anrechenbare Kosten nach DIN 276 netto)
- Planungstiefe (Leistungsphasen)
- Zuschläge (Umbauzuschlag, Bauüberwachungszuschlag)
Definition: Neubauten
Neubauten = Objekte, die neu errichtet oder neu hergestellt werden
Definition: Wiederaufbauten
Wiederaufbauten = Objekte, die wiederhergestellt werden, sie gelten als Neubauten
Definition: Erweiterungsbauten
Erweiterungsbauten = sind Ergänzungen eines Objektes und sind Neubauten
Definition: Umbauten
Umbauten = Umgestaltung eines vorhandenen Objektes mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand
Definition: Modernisierungen
Modernisierungen = bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes
Definition: Instandsetzungen
Instandsetzungen = Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustand)
Definition: Instandhaltungen
Instandhaltungen = Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objektes
In welche Honorarzonen ist die Schwierigkeit des Objektes eingeteilt?
Honorarzone 1: sehr geringe Planungsanforderung (z.B. Baracken, Scheunen)
Honorarzone 2: geringe Planungsanforderung (z.B. Garagen, Gewächshäuser)
Honorarzone 3: durchschnittliche Planungsanforderung (z.B. Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten, Bürobauten)
Honorarzone 4: hohe Planungsanforderung (z.B. Schulen, Krankenhäuser, aufwendige Büro- und Wohnbauten)
Honorarzone 5: sehr hohe Planungsanforderung (z.B. Universitätsbauten, Theater, Konzertbauten)
nach welchen Kriterien wird die Schwierigkeit eines Objektes bewertet?
Einbindung in die Umgebung
Funktionsbereiche
Gestalterische Anforderungen
Konstruktionen
Technische Ausrüstung
Ausbau
Welche Kosten sind nach DIN 276 anrechenbar?
- Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der anrechenbaren Kosten
- KG 300 vollständig anrechenbar
- KG 400 zu 25% der KG300 vollständig anrechenbar, darüber hinaus zu 50%
- Nicht anrechenbar: KG 200 (Herrichten), KG 600 (Ausstattung, Kunstwerke), da der Auftragnehmer die Leistungen weder plant, noch ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht
Was ist MZVB?
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist der Teil des zu planenden Objektes, der bereits durch Bauleistung hergestellt ist und durch Planungs- oder Überwachungsleistungen technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird (i.R. angrenzender Rohbau, technische Anlagen)
durch welche Faktoren wird die MZVB bestimmt?
- Kostenschätzung des Bestandes
- Minderung der Kosten durch den Wertfaktor
- Minderung der Kosten durch den Leistungsfaktor
Was sind Leistungsbilder?
Grundleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allg. erforderlich sind, sind in Leistungsbildern erfasst. Die Leistungsbilder gliedern sich in Leistungsphasen gemäß den Regelungen in den Teilen 2 bis 4
Welche Leistungsphasen gibt es? Welchen Anteil haben sie?
Lph 1: Grundlagenermittlung – 2%
Lph 2: Vorentwurfsplanung – 7%
Lph 3: Entwurfsplanung – 15%
Lph 4: Genehmigungsplanung – 3%
Lph 5: Ausführungsplanung – 25%
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe – 10%
Lph 7: Mithilfe der Vergabe – 4%
Lph 8: Objektüberwachung – 32%
Lph 9: Objektbetreuung – 2%
Wie wirkt sich der Auftrag für mehrere Objekte auf das Honorar aus?
Umfasst ein Auftrag mehrere im Wesentlichen gleiche Gebäude, Tragwerke, Verkehrsanlagen etc., die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang unter gleichen baulichen Verhältnissen geplant und errichtet werden sollen, so sind die Prozentsätze der Leistungsphasen 1-6 zu mindern
- Für die erste bis vierte Wiederholung um 50%
- Für die fünfte und siebte Wiederholung um 60%
- Ab der achten Wiederholung um 90%