HaWi II - Schema TB Flashcards

1
Q

KG 7 II a

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Verweigerung einer Geschäftsbeziehung (obj. Notwendigkeit bei essential facilities und IGR)
❏ Wettbewerbsbehinderung
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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2
Q

KG 7 II b

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Ungleichbehandlung
❏ Betroffenheit eines Handelspartners (Marktgegenseite)
❏ Wettbewerbsbehinderung oder Benachteiligung der Marktgegenseite
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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3
Q

KG 7 II c

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Vorliegen von «Zwang» (= keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten)
❏ Betroffenheit von Preisen oder Geschäftsbedingungen
❏ Unangemessenheit
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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4
Q

KG 7 II d

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Unterbietung von Preisen/Geschäftsbedingungen
❏ Gegen einen Wettbewerber gerichtet (str.)
❏ Recoupment
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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5
Q

KG 7 II e

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Einschränkung der Erzeugung/des Absatzes/der Entwicklung
❏ Wettbewerbsbehinderung oder Benachteiligung der Marktgegenseite
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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6
Q

KG 7 II f

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Getrennte Güter (ob für die in Frage stehenden Produkte oder Dienstleistungen unterschiedliche relevante aktuelle oder potenzielle Märkte bestehen oder nicht)
❏ Koppelung
❏ Wettbewerbsbeschränkung
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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7
Q

Kosten-Preis-Schere bei KG 7

A

❏ Marktbeherrschendes Unternehmen
❏ Vertikale Integration des marktbeherrschenden Unternehmens
❏ Wettbewerber auf dem nachgelagerten Markt sind abhängig von der Vorleistung

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8
Q

Schwellenwerte KG 9 II

A

❏ Zusammen: 2 Mia. CHF weltweit oder 500 Mio. CHF in der Schweiz
❏ Mind. zwei Unternehmen: je 100 Mio. CHF in der Schweiz

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9
Q

Meldepflicht nach KG 9 IV

A

❏ Rechtskräftige Verfügung über Feststellung der Marktbeherrschung
❏ Gleicher, vor- oder nachgelagerter, benachbarter Markt

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10
Q

KG Schema Grob

A

❏ Geltungsbereich
❏ Anwendungsbereich
❏ KG 5 / 7 / 9

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11
Q

KG 4 I - Abgestimmtes Verhalten

A

❏ Abstimmung
❏ Marktverhalten
❏ Kausalzusammenhang

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12
Q

KG 4 I - Abreden

A

❏ Bewusstes und gewollten Zusammenwirken
❏ Abrede zwischen mindestens zwei Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen
❏ Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung

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13
Q

KG Geltungsbereich

A

❏ Sachlicher Geltungsbereich (KG 2 I)
❏ Räumlicher Geltungsbereich (KG 2 II)
❏ Persönlicher Geltungsbereich (KG 2 I & Ibis)
(❏ Zeitlicher Geltungsbereich)
❏ Verhältnis zu anderen BG (KG 3)

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14
Q

KG 5 - Horizontale Abrede

A

❏ Abrede i.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG
❏ Zwischen tatsächlichen oder potenziellen Konkurrenten
❏ Über einen qualifizierten der folgenden Parameter:

➢ Preis
➢ Menge
➢ Gebiet
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15
Q

KG 5 - Vertikale Abrede

A

❏ Abrede i.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG
❏ Zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen
❏ Über einen der folgenden Wettbewerbsparameter

➢ Preis
➢ Gebiet
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16
Q

UWG 3 I a

A

❏ Äusserung
❏ Herabsetzung
❏ Qualifikation: Unrichtig/irreführend/unnötig herabsetzend

17
Q

UWG 3 I b

A

❏ Angabe
❏ Irreführung oder Unrichtigkeit
❏ Über sich, Firma oder Geschäftsbezeichnung, Waren, Werke, Leistungen, Preise, vorrätige Menge, Art der Verkaufsveranstaltung, Geschäftsverhältnisse

18
Q

UWG 3 I d

A

❏ Kennzeichen
❏ Kennzeichenkraft (originär oder derivativ)
❏ Gebrauchspriorität
❏ Verwechslungsgefahr

19
Q

UWG 3 I e

A

Vergleich
Qualifikation

  • Unrichtig
  • Irreführend
  • Unnötig herabsetzend
  • Unnötig anlehnend
20
Q

KG Schema KG 5 grob

A

❏ Wettbewerbsabrede/abgestimmtes Verhalten
❏ Beseitigung wirksamen Wettbewerbs (Art. 5 Abs. 1 Alt. 2 KG)
❏ Widerlegung der Vermutung

  • Abgrenzung des relevanten Markts
  • funktionierender Innen- oder Aussenwettbewerb (bei vertikalen VermutungsTB Intra- bzw. Interbrandwettbewerb)

❏ Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs (Art. 5 Abs. 1 Alt. 1 KG)
❏ Effizienzrechtfertigung (Art. 5 Abs. 2 KG)

21
Q

UWG 6

A

❏ Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis
❏ Auskundschaften oder unrechtmässig erfahren
❏ Verwerten oder mitteilen an andere

22
Q

UWG 4 c

A

❏ Geheimhaltungspflicht im Rahmen eines Drittvertrags
❏ Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis
❏ Verleitungshandlung
❏ Sondereigenschaft der Verleiteten: Arbeitnehmer, Beauftrager, Hilfsperson
❏ Verrat oder Auskundschaften

23
Q

UWG 4 a

A

❏ Wirksamer Drittvertrag
❏ Vertrag mit Abnehmer
❏ Vertragsbruch
❏ Verleiten
❏ Subjektive Komponente: Absicht, selbst einen Vertrag abzuschliessen, und Wissen um Vertragspflicht

24
Q

KG Schema KG 7 grob

A

Marktbeherrschende Stellung (KG 4 II)

  • Abgrenzung des relevanten Marktes
    • Sachlich relevanter Markt
    • Räumlich relevanter Markt
    • Zeitlich relevanter Markt)
  • Beherrschende Stellung auf diesem Markt
    • Aktueller Wettbewerb
    • Potenzieller Wettbewerb
    • Stellung der Marktgegenseite

Missbrauch (s. auch die Regelbeispiele in KG 7 AII)

  • Behinderungs- oder Ausbeutungsmissbrauch
  • SpezialTBs
  • Generalklausel
  • keine legitimate business reasons
25
Q

KG 5 II - Rechtfertigung

A

❏ Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes
❏ Notwendigkeit der Abrede (Geeignet, erforderlich & vhm i.e.S.)
❏ Keine Möglichkeit der Wettbewerbsbeseitigung

26
Q

UWG 4a

A

❏ Bestechender: Jedermann
❏ Bestochener: Arbeitnehmer, Gesellschafter, Beauftragte oder andere Hilfspersonen eines Dritten
❏ Im privaten Sektor
❏ Zusammenhang mit der dienstlichen oder geschäftlichen Tätigkeit
❏ Pflichtwidrige oder im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung
❏ Alt. 1 = Aktive Bestechung / Alt. 2 = Passive Bestechung
❏ Nicht gebührender Vorteil für sich oder z G eines Dritten

27
Q

UWG 5 a

A

❏ Arbeitsergebnis
❏ Anvertrautsein
❏ Unbefugte Verwertung

28
Q

UWG 5 b

A

❏ Arbeitsergebnis
❏ Überlassung oder Zugänglichmachen durch einen Dritten
❏ Unbefugte Überlassung
❏ Verwertung
❏ Wissen oder pflichtwidriges Unwissen um unbefugtes überlassen oder zugänglichmachen

29
Q

UWG 5 c

A

❏ Marktreifes Arbeitsergebnis
❏ Unmittelbare Übernahme als solche
❏ Unmittelbare Verwertung
❏ Technisches Reproduktionsverfahren
❏ Ohne angemessenen eigenen Aufwand
❏ Keine Amortisation von ursp. Ersteller (gem. BGer)

30
Q

UWG 8a

A

❏ Betreiber einer Online-Plattform
❏ Gegenüber Beherbungsbetrieben
❏ Verwendung in AGB
❏ Preisbindungsklausel

31
Q

UWG 2

A

❏ Verhalten oder Geschäftsgebaren
❏ Gegen Treu und Glauben
❏ Beeinflussung des Verhältnisses zwischen Mitbewerberns oder zwischen Anbietern und Abnehmer

32
Q

UWG 2 - Rufausbeutung

A

❏ Ruf
❏ Image-Transfer

33
Q

UWG 2 - Vorsprung durch Rechtsbruch

A

❏ Normverstoss (i.d.R. kein Vertragsbruch)
❏ Vorteil aus Verstoss

34
Q

UWG 2 - Unlautere Beeinflussung von Kunden

A

Alternativ

❏ Täuschende oder irreführende Werbemassnahmen
❏ Aggressive und belästigende Werbung
❏ Unsachliche Werbung
❏ Laienwerbung
❏ Ausnützen des Spieltriebs

35
Q

UWG 2 - Behinderung des Wettbewerbs bzw von Wettbewerbern

A

Alternativ

❏ Werbebehinderung
❏ Bezugsbehinderung
❏ Parallelanmeldung von IGR und Domainnamen
❏ Unberechtigte Abmahnungen oder Betreibungen

36
Q

PatG - Schutzfähigkeit

A

Schutzgegenstand: Erfindung
SchutzVSS:

  • Neuheit
  • Nicht-Naheliegen
  • Gewerbliche Anwendbarkeit (Kommerzialisierbar/Ausführbar/Wiederholbar)

Keine PatG-Ausnahme

37
Q

URG - Schutzfähigkeit

A

Schutzgegenstand: Werke der Kunst und Literatur
SchutzVSS:

  • Geistige Schöpfung
  • Individueller Charakter

Ausnahme von der Schutzfähigkeit

38
Q

MSchG - Schutzfähigkeit

A

Schutzgegenstand
“Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden (MSchG 1 I)”

  • Zeichenqualität
  • Eignung als Individualisierungsmittel
  • Graphische Darstellbarkeit (MSchV 10 I)

Schutzvoraussetzungen

  • Absolute Schutzausschlussgründe (MSchG 2)
  • Relative Schutzausschlussgründe (MSchG 3)
39
Q

MSchG Schema Zeichenähnlichkeit

A

❏ Erinnerungsbild des Durchschnittsadressaten
❏ Aufmerksamkeit der Abnehmer
❏ Kriterien entsprechend Art der Marke

  • Wortmarken
    • Klang
    • Schriftbild
    • Sinngehalt
  • Bildmarken
    • graphischer Gesamteindruck
  • Kombinationsmarken
    • kombinierter Gesamteindruck
    • Gewichtung nach Elementen

❏ Wechselwirkung

  • je bekannter desto grösser die Gefahr
  • je ähnlicher die Zeichen desto grösser die Gefahr

❏ Zeichenstärke

  • je stärker (origineller/individiualisierender) die Marke desto grässer die Gefahr

❏ Gesamtbetrachtung
❏ Fazit