HaWi II - Schema TB Flashcards
KG 7 II a
❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Verweigerung einer Geschäftsbeziehung (obj. Notwendigkeit bei essential facilities und IGR)
❏ Wettbewerbsbehinderung
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung
KG 7 II b
❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Ungleichbehandlung
❏ Betroffenheit eines Handelspartners (Marktgegenseite)
❏ Wettbewerbsbehinderung oder Benachteiligung der Marktgegenseite
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung
KG 7 II c
❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Vorliegen von «Zwang» (= keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten)
❏ Betroffenheit von Preisen oder Geschäftsbedingungen
❏ Unangemessenheit
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung
KG 7 II d
❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Unterbietung von Preisen/Geschäftsbedingungen
❏ Gegen einen Wettbewerber gerichtet (str.)
❏ Recoupment
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung
KG 7 II e
❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Einschränkung der Erzeugung/des Absatzes/der Entwicklung
❏ Wettbewerbsbehinderung oder Benachteiligung der Marktgegenseite
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung
KG 7 II f
❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Getrennte Güter (ob für die in Frage stehenden Produkte oder Dienstleistungen unterschiedliche relevante aktuelle oder potenzielle Märkte bestehen oder nicht)
❏ Koppelung
❏ Wettbewerbsbeschränkung
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung
Kosten-Preis-Schere bei KG 7
❏ Marktbeherrschendes Unternehmen
❏ Vertikale Integration des marktbeherrschenden Unternehmens
❏ Wettbewerber auf dem nachgelagerten Markt sind abhängig von der Vorleistung
Schwellenwerte KG 9 II
❏ Zusammen: 2 Mia. CHF weltweit oder 500 Mio. CHF in der Schweiz
❏ Mind. zwei Unternehmen: je 100 Mio. CHF in der Schweiz
Meldepflicht nach KG 9 IV
❏ Rechtskräftige Verfügung über Feststellung der Marktbeherrschung
❏ Gleicher, vor- oder nachgelagerter, benachbarter Markt
KG Schema Grob
❏ Geltungsbereich
❏ Anwendungsbereich
❏ KG 5 / 7 / 9
KG 4 I - Abgestimmtes Verhalten
❏ Abstimmung
❏ Marktverhalten
❏ Kausalzusammenhang
KG 4 I - Abreden
❏ Bewusstes und gewollten Zusammenwirken
❏ Abrede zwischen mindestens zwei Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen
❏ Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
KG Geltungsbereich
❏ Sachlicher Geltungsbereich (KG 2 I)
❏ Räumlicher Geltungsbereich (KG 2 II)
❏ Persönlicher Geltungsbereich (KG 2 I & Ibis)
(❏ Zeitlicher Geltungsbereich)
❏ Verhältnis zu anderen BG (KG 3)
KG 5 - Horizontale Abrede
❏ Abrede i.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG
❏ Zwischen tatsächlichen oder potenziellen Konkurrenten
❏ Über einen qualifizierten der folgenden Parameter:
➢ Preis ➢ Menge ➢ Gebiet
KG 5 - Vertikale Abrede
❏ Abrede i.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG
❏ Zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen
❏ Über einen der folgenden Wettbewerbsparameter
➢ Preis ➢ Gebiet
UWG 3 I a
❏ Äusserung
❏ Herabsetzung
❏ Qualifikation: Unrichtig/irreführend/unnötig herabsetzend
UWG 3 I b
❏ Angabe
❏ Irreführung oder Unrichtigkeit
❏ Über sich, Firma oder Geschäftsbezeichnung, Waren, Werke, Leistungen, Preise, vorrätige Menge, Art der Verkaufsveranstaltung, Geschäftsverhältnisse
UWG 3 I d
❏ Kennzeichen
❏ Kennzeichenkraft (originär oder derivativ)
❏ Gebrauchspriorität
❏ Verwechslungsgefahr
UWG 3 I e
❏ Vergleich
❏ Qualifikation
- Unrichtig
- Irreführend
- Unnötig herabsetzend
- Unnötig anlehnend
KG Schema KG 5 grob
❏ Wettbewerbsabrede/abgestimmtes Verhalten
❏ Beseitigung wirksamen Wettbewerbs (Art. 5 Abs. 1 Alt. 2 KG)
❏ Widerlegung der Vermutung
- Abgrenzung des relevanten Markts
- funktionierender Innen- oder Aussenwettbewerb (bei vertikalen VermutungsTB Intra- bzw. Interbrandwettbewerb)
❏ Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs (Art. 5 Abs. 1 Alt. 1 KG)
❏ Effizienzrechtfertigung (Art. 5 Abs. 2 KG)
UWG 6
❏ Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis
❏ Auskundschaften oder unrechtmässig erfahren
❏ Verwerten oder mitteilen an andere
UWG 4 c
❏ Geheimhaltungspflicht im Rahmen eines Drittvertrags
❏ Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis
❏ Verleitungshandlung
❏ Sondereigenschaft der Verleiteten: Arbeitnehmer, Beauftrager, Hilfsperson
❏ Verrat oder Auskundschaften
UWG 4 a
❏ Wirksamer Drittvertrag
❏ Vertrag mit Abnehmer
❏ Vertragsbruch
❏ Verleiten
❏ Subjektive Komponente: Absicht, selbst einen Vertrag abzuschliessen, und Wissen um Vertragspflicht
KG Schema KG 7 grob
❏ Marktbeherrschende Stellung (KG 4 II)
- Abgrenzung des relevanten Marktes
- Sachlich relevanter Markt
- Räumlich relevanter Markt
- Zeitlich relevanter Markt)
- Beherrschende Stellung auf diesem Markt
- Aktueller Wettbewerb
- Potenzieller Wettbewerb
- Stellung der Marktgegenseite
❏ Missbrauch (s. auch die Regelbeispiele in KG 7 AII)
- Behinderungs- oder Ausbeutungsmissbrauch
- SpezialTBs
- Generalklausel
- keine legitimate business reasons
KG 5 II - Rechtfertigung
❏ Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes
❏ Notwendigkeit der Abrede (Geeignet, erforderlich & vhm i.e.S.)
❏ Keine Möglichkeit der Wettbewerbsbeseitigung
UWG 4a
❏ Bestechender: Jedermann
❏ Bestochener: Arbeitnehmer, Gesellschafter, Beauftragte oder andere Hilfspersonen eines Dritten
❏ Im privaten Sektor
❏ Zusammenhang mit der dienstlichen oder geschäftlichen Tätigkeit
❏ Pflichtwidrige oder im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung
❏ Alt. 1 = Aktive Bestechung / Alt. 2 = Passive Bestechung
❏ Nicht gebührender Vorteil für sich oder z G eines Dritten
UWG 5 a
❏ Arbeitsergebnis
❏ Anvertrautsein
❏ Unbefugte Verwertung
UWG 5 b
❏ Arbeitsergebnis
❏ Überlassung oder Zugänglichmachen durch einen Dritten
❏ Unbefugte Überlassung
❏ Verwertung
❏ Wissen oder pflichtwidriges Unwissen um unbefugtes überlassen oder zugänglichmachen
UWG 5 c
❏ Marktreifes Arbeitsergebnis
❏ Unmittelbare Übernahme als solche
❏ Unmittelbare Verwertung
❏ Technisches Reproduktionsverfahren
❏ Ohne angemessenen eigenen Aufwand
❏ Keine Amortisation von ursp. Ersteller (gem. BGer)
UWG 8a
❏ Betreiber einer Online-Plattform
❏ Gegenüber Beherbungsbetrieben
❏ Verwendung in AGB
❏ Preisbindungsklausel
UWG 2
❏ Verhalten oder Geschäftsgebaren
❏ Gegen Treu und Glauben
❏ Beeinflussung des Verhältnisses zwischen Mitbewerberns oder zwischen Anbietern und Abnehmer
UWG 2 - Rufausbeutung
❏ Ruf
❏ Image-Transfer
UWG 2 - Vorsprung durch Rechtsbruch
❏ Normverstoss (i.d.R. kein Vertragsbruch)
❏ Vorteil aus Verstoss
UWG 2 - Unlautere Beeinflussung von Kunden
Alternativ
❏ Täuschende oder irreführende Werbemassnahmen
❏ Aggressive und belästigende Werbung
❏ Unsachliche Werbung
❏ Laienwerbung
❏ Ausnützen des Spieltriebs
UWG 2 - Behinderung des Wettbewerbs bzw von Wettbewerbern
Alternativ
❏ Werbebehinderung
❏ Bezugsbehinderung
❏ Parallelanmeldung von IGR und Domainnamen
❏ Unberechtigte Abmahnungen oder Betreibungen
PatG - Schutzfähigkeit
❏ Schutzgegenstand: Erfindung
❏ SchutzVSS:
- Neuheit
- Nicht-Naheliegen
- Gewerbliche Anwendbarkeit (Kommerzialisierbar/Ausführbar/Wiederholbar)
❏ Keine PatG-Ausnahme
URG - Schutzfähigkeit
❏ Schutzgegenstand: Werke der Kunst und Literatur
❏ SchutzVSS:
- Geistige Schöpfung
- Individueller Charakter
❏ Ausnahme von der Schutzfähigkeit
MSchG - Schutzfähigkeit
❏ Schutzgegenstand
“Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden (MSchG 1 I)”
- Zeichenqualität
- Eignung als Individualisierungsmittel
- Graphische Darstellbarkeit (MSchV 10 I)
❏ Schutzvoraussetzungen
- Absolute Schutzausschlussgründe (MSchG 2)
- Relative Schutzausschlussgründe (MSchG 3)
MSchG Schema Zeichenähnlichkeit
❏ Erinnerungsbild des Durchschnittsadressaten
❏ Aufmerksamkeit der Abnehmer
❏ Kriterien entsprechend Art der Marke
- Wortmarken
- Klang
- Schriftbild
- Sinngehalt
- Bildmarken
- graphischer Gesamteindruck
- Kombinationsmarken
- kombinierter Gesamteindruck
- Gewichtung nach Elementen
❏ Wechselwirkung
- je bekannter desto grösser die Gefahr
- je ähnlicher die Zeichen desto grösser die Gefahr
❏ Zeichenstärke
- je stärker (origineller/individiualisierender) die Marke desto grässer die Gefahr
❏ Gesamtbetrachtung
❏ Fazit