HaWi II - Schema TB Flashcards

1
Q

KG 7 II a

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Verweigerung einer Geschäftsbeziehung (obj. Notwendigkeit bei essential facilities und IGR)
❏ Wettbewerbsbehinderung
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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2
Q

KG 7 II b

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Ungleichbehandlung
❏ Betroffenheit eines Handelspartners (Marktgegenseite)
❏ Wettbewerbsbehinderung oder Benachteiligung der Marktgegenseite
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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3
Q

KG 7 II c

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Vorliegen von «Zwang» (= keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten)
❏ Betroffenheit von Preisen oder Geschäftsbedingungen
❏ Unangemessenheit
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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4
Q

KG 7 II d

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Unterbietung von Preisen/Geschäftsbedingungen
❏ Gegen einen Wettbewerber gerichtet (str.)
❏ Recoupment
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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5
Q

KG 7 II e

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Einschränkung der Erzeugung/des Absatzes/der Entwicklung
❏ Wettbewerbsbehinderung oder Benachteiligung der Marktgegenseite
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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6
Q

KG 7 II f

A

❏ Marktbeherrschendes oder relativ marktmächtiges Unternehmen
❏ Getrennte Güter (ob für die in Frage stehenden Produkte oder Dienstleistungen unterschiedliche relevante aktuelle oder potenzielle Märkte bestehen oder nicht)
❏ Koppelung
❏ Wettbewerbsbeschränkung
❏ Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung

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7
Q

Kosten-Preis-Schere bei KG 7

A

❏ Marktbeherrschendes Unternehmen
❏ Vertikale Integration des marktbeherrschenden Unternehmens
❏ Wettbewerber auf dem nachgelagerten Markt sind abhängig von der Vorleistung

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8
Q

Schwellenwerte KG 9 II

A

❏ Zusammen: 2 Mia. CHF weltweit oder 500 Mio. CHF in der Schweiz
❏ Mind. zwei Unternehmen: je 100 Mio. CHF in der Schweiz

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9
Q

Meldepflicht nach KG 9 IV

A

❏ Rechtskräftige Verfügung über Feststellung der Marktbeherrschung
❏ Gleicher, vor- oder nachgelagerter, benachbarter Markt

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10
Q

KG Schema Grob

A

❏ Geltungsbereich
❏ Anwendungsbereich
❏ KG 5 / 7 / 9

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11
Q

KG 4 I - Abgestimmtes Verhalten

A

❏ Abstimmung
❏ Marktverhalten
❏ Kausalzusammenhang

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12
Q

KG 4 I - Abreden

A

❏ Bewusstes und gewollten Zusammenwirken
❏ Abrede zwischen mindestens zwei Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen
❏ Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung

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13
Q

KG Geltungsbereich

A

❏ Sachlicher Geltungsbereich (KG 2 I)
❏ Räumlicher Geltungsbereich (KG 2 II)
❏ Persönlicher Geltungsbereich (KG 2 I & Ibis)
(❏ Zeitlicher Geltungsbereich)
❏ Verhältnis zu anderen BG (KG 3)

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14
Q

KG 5 - Horizontale Abrede

A

❏ Abrede i.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG
❏ Zwischen tatsächlichen oder potenziellen Konkurrenten
❏ Über einen qualifizierten der folgenden Parameter:

➢ Preis
➢ Menge
➢ Gebiet
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15
Q

KG 5 - Vertikale Abrede

A

❏ Abrede i.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG
❏ Zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen
❏ Über einen der folgenden Wettbewerbsparameter

➢ Preis
➢ Gebiet
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16
Q

UWG 3 I a

A

❏ Äusserung
❏ Herabsetzung
❏ Qualifikation: Unrichtig/irreführend/unnötig herabsetzend

17
Q

UWG 3 I b

A

❏ Angabe
❏ Irreführung oder Unrichtigkeit
❏ Über sich, Firma oder Geschäftsbezeichnung, Waren, Werke, Leistungen, Preise, vorrätige Menge, Art der Verkaufsveranstaltung, Geschäftsverhältnisse

18
Q

UWG 3 I d

A

❏ Kennzeichen
❏ Kennzeichenkraft (originär oder derivativ)
❏ Gebrauchspriorität
❏ Verwechslungsgefahr

19
Q

UWG 3 I e

A

Vergleich
Qualifikation

  • Unrichtig
  • Irreführend
  • Unnötig herabsetzend
  • Unnötig anlehnend
20
Q

KG Schema KG 5 grob

A

❏ Wettbewerbsabrede/abgestimmtes Verhalten
❏ Beseitigung wirksamen Wettbewerbs (Art. 5 Abs. 1 Alt. 2 KG)
❏ Widerlegung der Vermutung

  • Abgrenzung des relevanten Markts
  • funktionierender Innen- oder Aussenwettbewerb (bei vertikalen VermutungsTB Intra- bzw. Interbrandwettbewerb)

❏ Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs (Art. 5 Abs. 1 Alt. 1 KG)
❏ Effizienzrechtfertigung (Art. 5 Abs. 2 KG)

21
Q

UWG 6

A

❏ Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis
❏ Auskundschaften oder unrechtmässig erfahren
❏ Verwerten oder mitteilen an andere

22
Q

UWG 4 c

A

❏ Geheimhaltungspflicht im Rahmen eines Drittvertrags
❏ Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis
❏ Verleitungshandlung
❏ Sondereigenschaft der Verleiteten: Arbeitnehmer, Beauftrager, Hilfsperson
❏ Verrat oder Auskundschaften

23
Q

UWG 4 a

A

❏ Wirksamer Drittvertrag
❏ Vertrag mit Abnehmer
❏ Vertragsbruch
❏ Verleiten
❏ Subjektive Komponente: Absicht, selbst einen Vertrag abzuschliessen, und Wissen um Vertragspflicht

24
Q

KG Schema KG 7 grob

A

Marktbeherrschende Stellung (KG 4 II)

  • Abgrenzung des relevanten Marktes
    • Sachlich relevanter Markt
    • Räumlich relevanter Markt
    • Zeitlich relevanter Markt)
  • Beherrschende Stellung auf diesem Markt
    • Aktueller Wettbewerb
    • Potenzieller Wettbewerb
    • Stellung der Marktgegenseite

Missbrauch (s. auch die Regelbeispiele in KG 7 AII)

  • Behinderungs- oder Ausbeutungsmissbrauch
  • SpezialTBs
  • Generalklausel
  • keine legitimate business reasons
25
KG 5 II - Rechtfertigung
❏ Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes ❏ Notwendigkeit der Abrede (Geeignet, erforderlich & vhm i.e.S.) ❏ Keine Möglichkeit der Wettbewerbsbeseitigung
26
UWG 4a
❏ Bestechender: Jedermann ❏ Bestochener: Arbeitnehmer, Gesellschafter, Beauftragte oder andere Hilfspersonen eines Dritten ❏ Im privaten Sektor ❏ Zusammenhang mit der dienstlichen oder geschäftlichen Tätigkeit ❏ Pflichtwidrige oder im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung ❏ Alt. 1 = Aktive Bestechung / Alt. 2 = Passive Bestechung ❏ Nicht gebührender Vorteil für sich oder z G eines Dritten
27
UWG 5 a
❏ Arbeitsergebnis ❏ Anvertrautsein ❏ Unbefugte Verwertung
28
UWG 5 b
❏ Arbeitsergebnis ❏ Überlassung oder Zugänglichmachen durch einen Dritten ❏ Unbefugte Überlassung ❏ Verwertung ❏ Wissen oder pflichtwidriges Unwissen um unbefugtes überlassen oder zugänglichmachen
29
UWG 5 c
❏ Marktreifes Arbeitsergebnis ❏ Unmittelbare Übernahme als solche ❏ Unmittelbare Verwertung ❏ Technisches Reproduktionsverfahren ❏ Ohne angemessenen eigenen Aufwand ❏ Keine Amortisation von ursp. Ersteller (gem. BGer)
30
UWG 8a
❏ Betreiber einer Online-Plattform ❏ Gegenüber Beherbungsbetrieben ❏ Verwendung in AGB ❏ Preisbindungsklausel
31
UWG 2
❏ Verhalten oder Geschäftsgebaren ❏ Gegen Treu und Glauben ❏ Beeinflussung des Verhältnisses zwischen Mitbewerberns oder zwischen Anbietern und Abnehmer
32
UWG 2 - Rufausbeutung
❏ Ruf ❏ Image-Transfer
33
UWG 2 - Vorsprung durch Rechtsbruch
❏ Normverstoss (i.d.R. kein Vertragsbruch) ❏ Vorteil aus Verstoss
34
UWG 2 - Unlautere Beeinflussung von Kunden
**Alternativ** ❏ Täuschende oder irreführende Werbemassnahmen ❏ Aggressive und belästigende Werbung ❏ Unsachliche Werbung ❏ Laienwerbung ❏ Ausnützen des Spieltriebs
35
UWG 2 - Behinderung des Wettbewerbs bzw von Wettbewerbern
**Alternativ** ❏ Werbebehinderung ❏ Bezugsbehinderung ❏ Parallelanmeldung von IGR und Domainnamen ❏ Unberechtigte Abmahnungen oder Betreibungen
36
PatG - Schutzfähigkeit
❏ **Schutzgegenstand**: Erfindung ❏ **SchutzVSS**: * Neuheit * Nicht-Naheliegen * Gewerbliche Anwendbarkeit (Kommerzialisierbar/Ausführbar/Wiederholbar) ❏ **Keine PatG-Ausnahme**
37
URG - Schutzfähigkeit
❏ **Schutzgegenstand**: Werke der Kunst und Literatur ❏ **SchutzVSS**: * Geistige Schöpfung * Individueller Charakter ❏ **Ausnahme** von der Schutzfähigkeit
38
MSchG - Schutzfähigkeit
❏ **Schutzgegenstand** "Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden (MSchG 1 I)" * Zeichenqualität * Eignung als Individualisierungsmittel * Graphische Darstellbarkeit (MSchV 10 I) ❏ **Schutzvoraussetzungen** * Absolute Schutzausschlussgründe (MSchG 2) * Relative Schutzausschlussgründe (MSchG 3)
39
MSchG Schema Zeichenähnlichkeit
❏ Erinnerungsbild des Durchschnittsadressaten ❏ Aufmerksamkeit der Abnehmer ❏ Kriterien entsprechend Art der Marke * Wortmarken * Klang * Schriftbild * Sinngehalt * Bildmarken * graphischer Gesamteindruck * Kombinationsmarken * kombinierter Gesamteindruck * Gewichtung nach Elementen ❏ Wechselwirkung * je bekannter desto grösser die Gefahr * je ähnlicher die Zeichen desto grösser die Gefahr ❏ Zeichenstärke * je stärker (origineller/individiualisierender) die Marke desto grässer die Gefahr ❏ Gesamtbetrachtung ❏ Fazit