HaWi II - Einführung Flashcards

1
Q

Was ist (wirtschaftlicher) Wettbewerb?

A
  • Heinemann: “Wettbewerb ist das Streben von einander im wirtschaftlichen Erfolg beeinflussenden Unternehmen (Wettbewerbern) nach Geschäftsverbindungen mit Dritten (Kunden oder Lieferanten) durch das Anbieten attraktiver – namentlich im Vergleich zum Angebot anderer Wettbewerbern attraktiverer – Wettbewerbsparameter”
  • BGer: «Wettbewerb liegt dann vor, wenn die Nachfrageseite Wahl- und Ausweichmöglichkeiten in Bezug auf die angebotene Ware hat, sie also unter mehreren Angeboten auswählen kann; die Angebotsseite versucht deshalb, ein Angebot zu unterbreiten, das ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist als die Angebote der Konkurrenten […].»
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2
Q

Was sind Wettbewerbsparameter?

A
  • Preis
  • Qualität
  • Innovation
  • Menge
  • Service
  • Sonstige Geschäftsbedingungen (z.B. Garantie)
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3
Q

Was sind die Funktionen von Wirtschaft?

A
  • Wirtschaftliche Funktionen:
    • statisch
      • Preisoptimierung und optimale Faktorallokation
      • Leistungsgerechte Einkommensverteilung
      • Konsumentensouveränität
    • dynamisch
      • Anpassungsflexiblität
      • Anreiz zu und Erzielung von technischen Fortschritt
  • Gesellschaftspolitische Funktionen
    • Freiheitsfunktion
    • Begrenzung wirtschaftlicher Macht
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4
Q

Welche Rolle spielt das Wettbewerbsrecht im System des Wirtschaftsrechts?

A
  • Das Wirtschaftsrecht umfasst die Gesamtheit der Normen, welche die Aufgabe haben, einen bestimmten Wirtschaftstyp in einer Wirtschaft oder einem Teilbereich zu implementieren.
  • Das Wettbewerbsrecht ist ein (fundamentales) Teilgebiet des Wirtschaftsrechts.
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5
Q

Was ist das Verhältnis zwischen Recht und Wirtschaftsordnung?

A
  1. Wirtschaftsverfassung
    1. Setzung einer Grundordnung
    2. Bei Entscheid für Marktwirtschaft: Eigentumsgarantie, Wirtschaftsfreiheit
  2. Institutionalisiertes Wirtschaftsfolgerecht
    1. Ermöglichung, Implementierung und Erhaltung der Grundordnung
    2. GesR, ImmaterialgüterR, VertragsR, KG, UWG, etc.
  3. Korrigieriendes Wirtschaftsfolgerecht
    1. Ergänzung der Grundordnung und Steuerung des Verhaltens der Wirtschaftssubjekte im Sinne der Grundordnung
    2. KG, PüG, UWG, Landwirtschaftspolitik, Sozialpolitik
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6
Q

Was gehört zur Schweizer Wirtschaftsverfassung?

A
  • Eigentumsgarantie (BV 26)
  • Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit (BV 27, 94, 95)
  • Koalitionsfreiheit (BV 28)
  • Abschnitt “Wirtschaft” (BV 94 ff.)
  • sowie beispielsweise
    • Abschnitt “Öffentliche Werke und Verkehr” (BV 81 ff.)
    • Abschnitt “Energie und Kommunikation” (BV 89 ff.)
    • Abschnitt “Wohnen, Arbeit, soziale Sicherheit und Gesundheit” (BV 108 ff.)
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7
Q

Was sind die drei Erscheinungsformen der Wirtschaftsfreiheit?

A
  1. Grundrecht (BV 27)
  2. Institutionelle Garantie (BV 94)
  3. Binnenmarktfunktion (BV 95)
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8
Q

Welche Rolle hat das Kartellrecht im System des Wirtschaftsrechts?

A
  • Das KG hat auch eine institutionalisierende Funktion (neben Korrekturfunktion).
  • Der Wettbewerb ist in seinem Bestand zu sichern.
  • Die Wettbewerbsfreiheit steht nicht zur Disposition der Privaten («Freiheitsparadoxon»).
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9
Q

Welche Rolle hat das UWG im System des Wirtschaftsrechts?

A
  • Das UWG hat auch eine institutionalisierende Funktion (neben Korrekturfunktion).
  • Gewollt ist fairer, lauterer Wettbewerb, nicht irgendein Wettbewerb.
  • Zugespitzt: KG legt den Fokus auf die Quantität des Wettbewerbs, UWG auf die Qualität.
  • Oder: Kartellrecht greift bei «Unterkühlung» des Wettbewerbs ein, Lauterkeitsrecht bei
    «Überhitzung» (Hilty, in Hilty/Arpagaus (Hrsg.), BSK-UWG Art. 1 Rn. 142).
  • Oder: Kartellrecht wendet sich gegen «zu wenig Wettbewerb», Lauterkeitsrecht gegen «zu viel
    Wettbewerb» (David/Jacobs, Schweizerisches Wettbewerbsrecht, Rn. 12).
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10
Q

Welche Bedeutung hat der Begriff “Wettbewerbsrecht”?

A
  • Wettbewerbsrecht i.e.S.: nur UWG
  • Wettbewerbsrecht i.w.S.: KG (mit PüG) und UWG
  • Wettbewerbsrecht im allerweitesten Sinn: alle Vorschriften mit Bezug zum Wettbewerbsthema
    (z.B. auch Regeln über öffentliche Wirtschaftsbetätigung)
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11
Q

Welche sind die Auslegungsmethoden in der Normanwendung im Wirtschaftsrecht?

A
  1. Wortlaut
  2. Historische Auslegung
  3. Systematik
  4. Sinn und Zweck (teleologische Auslegung)
  5. Funktionale Auslegung: Weiterentwicklung der teleologischen Auslegung, die nach dem “Nahziel” der Norm fragt ➔ “Fernzweck” der Norm unter Einschluss ihrer makroökonomischen Folgen
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12
Q

Völkerrechtliche Verträge und Organisationen im Bereich des Wettbewerbsrechts

A
  • UNCTAD und OECD sind Organisationen mit starker Aktivität im Bereich des Kartellrechts
  • Es existieren aber keine spezifisch kartellrechtlichen, bindenden Konventionen
  • Für das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb s. Art. 10bis PVÜ
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13
Q

Welche Art von Corporate Social Responsibility gibt es?

A
  • UN Global Compact: Teilnehmende Unternehmen verpflichten sich zur Respektierung von zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Antikorruptionsmassnahmen
  • OECD Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct (updated 2023): Menschenrechte, Beziehungen zwischen Sozialpartnern, Umwelt, Korruption, Steuern & Wettbewerb
  • Codes of Conduct, Codes of Business Ethics: S. z.B. den Code of Business Conduct von Nestlé (mit Kapitel über «Antitrust and fair dealing»)
  • Compliance Manuals: Schulung von Mitarbeitern zur Regelsensibilisierung
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14
Q

Regelungen von Wettbewerbsrecht in der EU?

A
  • AEUV bzgl Kartellrecht
  • AEUV bzgl Beihilferecht
  • Richtlinien zu Lauterkeitsrecht
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15
Q

Was ist der Zweck des BGBM (Bundesgesetz über den Binnemarkt)?

A

BGBM kodifiziert das “Herkunftsortprinzip”

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16
Q

Wie wird das KG von BGBM abgegrenzt?

A
  • Das KG wendet sich gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Unternehmen.
  • Das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM) wendet sich gegen öffentlich-rechtliche Beschränkungen (durch Kantone und Gemeinden)
  • KG und BGBM erfüllen ergänzende Funktionen innerhalb der Wettbewerbsordnung
  • Ziel: Alle Schweizer Marktbürger sollen auf dem gesamten Gebiet der Schweiz freien und gleichberechtigten Zugang zum Markt haben.
17
Q

Welchen Zweck verfolgt das THG (Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse)?

A
  • Autonome Einführung von “Cassis-de-Dijon” für alle Produkte des EU/EWR-Raumes
  • CH-Produzenten können in der Schweiz auch nach EU/EWR Standard produzieren