HaWi II - Kartellrecht Flashcards

1
Q

Was sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Kartellrechts?

A
  • Wirtschaftsfreiheit (BV 27)
  • Kartellrecht (BV 96)
  • Konsumentenschutz (BV 97 II)
  • Zivilrechtskompetenz (BV 122)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Welche Besonderheit birgt die Wirtschaftsfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage?

A
  • Keine eigentliche Kompetenzgrundlage, sondern nur ein Grundrecht.
  • Einbau in die Ingresse des KG und UWG, da die Wirtschaftsfreiheit gewährt/ermöglicht und nicht eingeschränkt wird.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Welchen Prinzipien liegen BV 96 zugrunde?

A
  • Welches Prinzip zugrunde liegt ist in der Lehre strittig:
    • Verbotsprinzip: Kartelle sind von Anfang an schädlich. Man muss gegen alle Kartelle von Anfang an einschreiten.
    • Missbrauchsprinzip: Kartelle sind grundsätzlich zugelassen. Auswüchse sind zu bekämpfen. Kein Missbrauch von Kartellen zugelassen.
  • Bundesgericht folgt dem Missbrauchsprinzip
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wann treten die Nichtigkeit und Sanktionen beim Missbrauchs- und Verbotsprinzip ein?

A

Missbrauchsprinzip

  • Nichtigkeit: ex nunc
  • Sanktion: indirekt (Sanktion tritt erst dann ein, wenn ein Kartell verboten wurde, und das Kartell gegen das Verbot verstösst)

Verbotsprinzip

  • Nichtigkeit: ex tunc
  • Sanktion: direkt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was ist der Unterschied zwischen dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und dem System der Legalausnahme in Bezug auf das Kartellrecht?

A

Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

  • Man verbietet alle kartellrechtlichen Konstellationen, macht aber gewisse Ausnahmen.
  • Kartelle können sich anmelden und genehmigen lassen

System der Legalausnahme

  • Das System gibt gewisse Rechtfertigungsgründe vor, um ein Kartell gründen und betreiben zu können.
  • RFG gelten ipso iure
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Folgt das KG dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und dem System der Legalausnahme?

A
  • System der Legalausnahme plus Vermutungstatbestände
  • Ein Anmelde- und Genehmigungssystem ist nach Art. 96 BV ausgeschlossen.
  • Dies ist das einzig verbliebene Element des (ursprünglichen) Missbrauchsprinzips.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was sind die drei Säulen des Schweizerischen Kartellrechts?

A
  • KG 5, 6: Regeln gegen unzulässige Wettbewerbsabreden
  • KG 7: Regeln gegen missbräuchliches Verhalten marktbeherrschender Unternehmen
  • KG 9, 10: Regeln gegen wettbewerbsgefährdende Unternehmenszusammenschlüsse
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was ist die Saldotheorie bei den alten CH-KG?

A
  • Kartelle haben vielleicht Negativpunkte, aber man muss auch die Vorteile eines Kartells sehen.
  • Die Vor- und Nachteile sind miteinander abzuwiegen.
  • Beispiel: Bierkartell. Zwar höhere Preise, aber die landesweite, sichere und geordnete Versorgung mit Bier überwiegt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was ist das Prüfschema des KG?

A
  1. Persönlicher Geltungsbereich
  2. Sachlicher Geltungsbereich
  3. Örtlicher Geltungsbereich
  4. Verhältnis zu anderen Vorschriften ⇒ nur soweit es Indizien gibt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was bedeutet der Begriff “wirksamer Wettbewerb”?

A
  • Die Abnehmer sollen Ausweichmöglichkeiten haben
    (vgl. Art. 12 Abs. 2 PüG), und die Märkte sollen offen und “angreifbar” bleiben.
  • Der Begriff des “wirksamen Wettbewerbs” soll neue wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse aufnehmen können.
  • In Bezug auf den wirtschaftswissenschaftlichen “Markt der Ideen” ist eine juristische “Resonanz-Pflicht” anzunehmen
  • Funktionale Auslegung des Kartellrechts
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Was sind die Normen für den Geltungsbereich des KG?

A
  1. Persönlich KG 2 I und I bis
  2. Sachlich KG 2 I
  3. Örtlich KG 2 II
  4. Zeitlich
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Was ist der Umfang des persönlichen Geltungsbereiches?

A
  • Unternehmen nach KG 2 I und I bis
  • Eigene Rechtspersönlichkeit nicht erforderlich
  • Nachfragetätigkeit reicht aus → Konsumenten sind nicht miterfasst
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Was ist der Umfang des persönlichen Geltungsbereiches mit Konzernen?

A
  • BVGer: “Nach herrschender Rechtsprechung und Lehre ist ein Konzern als Ganzes als wirtschaftliche Einheit zu betrachten, wenn die Konzerngesellschaft effektiv Kontrolle über ihre Konzernunternehmen ausübt.
  • Der Gesamtkonzern wird in die Verantwortung genommen
  • Dem entspricht das «Konzernprivileg» bei Art. 5 KG: Abreden zwischen Gesellschaften desselben Konzerns sind nicht tatbestandsmässig.
  • Unterscheidung zwischen Normadressat (Konzern = Unternehmen) und Sanktionsadressat (juristische Person = Unternehmen)
  • Die Sanktionsadressaten haften solidarisch
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Was ist der sachlicher Geltungsbereich des KG?

A
  • KG 2 I
    • Kartell- und andere Wettbewerbsabreden
    • Ausübung von Marktmacht
    • Unternehmenszusammenschlüsse
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Was ist der örtlicher Geltungsbereich des KG?

A
  • Auswirkungsprinzip KG 2 II
  • Es kommt nicht auf den Handlungsort darauf an
  • BVGer: Eine besondere Qualifikation der Auswirkung wird nicht verlangt.
  • BGE: die Prüfung einer bestimmten Intensität der Auswirkungen ist im Rahmen von Art. 2 Abs. 2 nicht notwendig und auch nicht zulässig
  • Weko: Prinzip der Verhältnismässigkeit als Einschränkung der weitfassenden Norm
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Was ist die Durchsetzungsproblematik beim örtlichen Geltungsbereich des KG?

A
  • Hat das ausländische Unternehmen Tochtgesellschaften oder Niederlassungen in CH, kann auf diese zugegriffen werden
  • Falls keine → Weg über Rechts-/Amtshilfe (Verwaltungsverfahren) oder Vollstreckung der Urteile im Ausland (Zivilverfahren)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Was ist der zeitliche Geltungsbereich des KG?

A
  • KG 1995 seit 1.7.1996 in Kraft
  • Direkte Sanktionen ab 1.4.2004
  • Regeln über relative Marktmacht ab 1.1.2022
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Was ist das Verhältnis zwischend dem KG und anderen Gesetzen?

A
  • KG 3 I: Vorbehalt von wettbewerbsausschliessenden Vorschriften (soweit konform mit der Verfassung, z.B. mit dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit)
    • lit. a: Staatliche Markt oder Preisordnung (Richtpreise in der Landwirtschaft)
    • lit. b: Unternehmen mit besonderen Rechten
      • rechtliches Monopol (Post)
      • Versorgungsauftrag
    • restriktive Praxis der Behörden und Gerichte
  • KG 3 II: Vorbehalt zugunsten von Immaterialgüterrechten
  • KG 3 III: Verhältnis der Untersuchungskompetenz von Wettbewerbsbehörden und Preisüberwacher
  • Andere Bundesgesetze (insb. UWG, BGBM)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Welche Anforderungen gelten im Bereich von KG 3 I?

A
  • Hohe Anforderungen
  • BGer: Werbeverbot schränkt nur ein Wettbewerbsparameter ein. Alle anderen Wirtschaftsparameter bestehen alle weiter
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Was ist der Umfang des Vorbehalts von KG 3 II?

A
  • Komplementarität zwischen Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht.
  • Restriktive Auslegung von KG 3 II S. 1
    • Auf Wettbewerbsabreden ist das KG in vollem Umfang anwendbar
    • Auch auf einseitige, auf immaterialgüterrechtliche Positionen gestützte Marktmachtausübung kann
      das Kartellrecht anwendbar sein, z.B. in essential facilities-Fällen
  • Verständnis von KG 3 II S. 2: Parallelimporte: Einfuhren immaterialgüterrechtlich geschützter Produkte, die ohne Zustimmung des inländischen Rechtsinhabers aus einem anderen Staat erfolgen, in dem das Produkt vom Rechtsinhaber selbst oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden ist
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Wie wurden die Erschöpfungsregeln durch das Bundesgericht geprägt?

A
  • Markenrecht: Chanel-Entscheid ⇒ Internationale Erschöpfung = Parallelimporte
  • Urheberrecht: Nintendo-Entscheid ⇒ Internationale Erschöpfung = Parallelimporte
  • Patentrecht: Kodak-Entscheid ⇒ Nationale Erschöpfung (bis 2009) = Keine Parallelimporte
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Was sind die drei Grundtatbestände des Kartellrechts?

A
  • Unzulässige Wettbewerbsabreden (KG 5, 6)
  • Missbrauch der marktbeherrschender Stellungen (KG 7)
  • Fusionskontrolle (KG 9-1 / VKU)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Wie ist die Systematik von KG 5?

A
  • 2 Alternativen:
    • Alt. 1: Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs
    • Alt. 2: Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
  • Effizienz-RFG nur bei erheblichen Beeinträchtigung
  • KG 5 III und IV sind Vermutung für Beseitigung von wirksamen Wettbewerb
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Welche Intensitäten der Wettbewerbsbeeinträchtigungen werden unterschieden?

A
  1. Unerhebliche Beeinträchtigungen ⇒ Nicht TB-mässig
  2. Erhebliche Beeinträchtigungen ⇒ Effizient-RFG möglich
  3. Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs ⇒ Keine RFG möglich
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Was ist das Prüfschema von KG 5?

A
  1. Wettbewerbsabrede (festlegen ob horizontale oder vertikale Abrede)
  2. Beseitigung wirksamen Wettbewerbs (KG 5 III für horizontale und KG 5 IV für vertikale Abreden)
  3. Widerlegung der Vermutung (Besteht dennoch ein funktionierender Innen- oder Aussenwettbewerb? Schwacher Wettbewerb ausreichend)
  4. Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs?
  5. Effizienz-RFG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
26
Q

Was sind Abreden i.S.v von KG 4 I?

A
  • Rechtlich erzwingbare Vereinbarungen = Tatsächlicher Bindungswille reicht aus
  • Rechtlich nicht erzwingbare Vereinbarungen = Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken
  • Abgestimmte Verhaltensweisen
    • Koordinierung, die zwar keine Vereinbarung ist, aber bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt
    • Abzugrenzen von blossem Parallelverhalten
    • Prüfung nach: 1. Abstimmung → 2. Marktverhalten → 3. Kausalität zwischen 1. und 2. (vermutet gem. BGer)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
27
Q

Was sind die TBM einer Wettbewerbsabrede?

A
  1. Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken = Verzicht auf individuelle Festlegung der eigenen Wettbewerbsposition
  2. Bezweckung oder Bewirkung einer Wettbewerbsbeschränkung
    1. Bezweckung: Beeinträchtigung eines Wettbewerbsparamters wird “zum Programm erhoben”
    2. Sonst Bewirkung
  3. auf gleicher oder verschiedener Marktstufe tätig

Abzugrenzen von ARGE

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
28
Q

Welche Arten von Vereinbarungen gibt es?

A
  • horizontale = Gleiche Stufe
  • vertikale = Zwischen Ug auf verschieden Stufen der Wertschöpfungskette
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
29
Q

Wann wird die Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs mittels horizontalen Abreden vermutet?

A

KG 5 III:

  • indirekte oder direkte Preisabsprachen
  • Mengenabsprachen über Produktion, Bezug oder Lieferung
  • Marktaufteilungen nach Geographie und Geschäftspartner
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
30
Q

Welche Alternativen von vertikalen Wettbewerbsabreden gibt es?

A

KG 5 IV:

  • Vertikale Preisbindung: Mindest- und Festpreise; nicht Maximalpreise oder unverbindliche Preisempfehlungen
  • Absoluter Gebietsschutz: Ausschluss passiver Verkäufe (z.B. Exklusitivitätsvereinbarungen)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
31
Q

Wie werden die Vermutungen von KG 5 III und IV geprüft?

A
  • Vermutungsbasis: TB setzen nur die Existenz einer entsprechenden Abrede vor.
  • Kein Nachweis, dass die Abrede tatsächlich sich auf dem Markt auswirkte
  • Es genügt, wenn die Abreden den Wettbewerb potentiell beeinträchtigen können
32
Q

Wie werden die Vermutungen von KG 5 III und IV widerlegt?

A
  • Keine Beseitigung des Wettbewerbs, wenn funktionierender Aussen- oder Innenwettbewerb besteht
  • Prüfung in folgenden Schritten:
    • Marktabgrenzung: Erforderlich um den relevanten Markt festgestellt werden kann
    • Aussenwettbewerb und/oder noch Innenwettbewerb
33
Q

Definitionen von:

  • Aussenwettbewerb
  • Innenwettbewerb
A
  • Ein funktionierender Aussenwettbewerb liegt vor, wenn es Unternehmen gibt, die nicht an der Abrede beteiligt sind und damit so viel Konkurrenz schaffen, dass ein wirksamer Wettbewerb nicht als beseitigt erscheint
  • Ein funktionierender Innenwettbewerb besteht, wenn die Abrede in Wirklichkeit gar nicht befolgt wird oder wenn trotz der die Vermutung begründenden Absprache bezüglich einzelner Wettbewerbsparameter aufgrund anderer Faktoren ein wirksamer Wettbewerb fortbesteht
34
Q

Wie viel Restwettbewerb reicht aus?

A

Irgend ein Restwettbewerb reicht aus

35
Q

Wie wird ein Markt abgegrenzt?

A
  • Sachlich relevanter Markt: Substituierbarkeit
  • Räumlich relevanter Markt: relevantes Territorium
  • Zeitlich relevanter Markt: bei saisonalen oder zeitlich begrenzten Produkten
36
Q

Definition sachlich relevanter Markt

A

Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszweckes als substituierbar angesehen
werden (Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU analog)

37
Q

Definition räumlich relevanter Markt

A

Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 lit. b VKU analog).

US: Absatzmärkte VS Beschaffungsmärkte

Lokale, regionale, nationale, europäische oder globale Märkte

38
Q

Definition zeitlich relevanter Markt

A

Der zeitlich relevante Markt ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Produkt oder eine
Leistung nicht während des ganzen Jahres oder generell nur während einer begrenzten Zeit
angeboten wird.

Saisonale Güter, Messen, Ausstellungen, Veranstaltungen, Öffnungszeiten

39
Q

Wann liegt eine erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung vor?

A
  • Verhaltensweisen, die unter einen Vermutungstatbestand fallen, sind grundsätzlich erheblich
  • BGer: “Abreden nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG erfüllen grundsätzlich das Kriterium der
    Erheblichkeit nach Art. 5 Abs. 1 KG
40
Q

Welche Effizienz-RFG sind möglich?

KG 5 II

A
  1. Senkung der Herstellungs- und Vertriebskosten
  2. Verbesserung der Produkte und Produktionsverfahren
  3. Förderung der Forschung oder der Verbreitung von
    technischem oder beruflichem Wissen
  4. Rationelle Ressourcennutzung

Gründe gelten nur soweit es notwendig ist. Niemals zulässig, wenn die Gründe dazuführen, dass wirksamer Wettbewerb beseitigt wird

41
Q

Wie wird die Effizienzrechtfertigung geprüft?

A
  1. Vorliegen eines RFG
    1. BGer: “Der Effizienzbegriff des schweizerischen Kartellgesetzes ist volkswirtschaftlich zu verstehen› […], und insofern muss die Effizienzsteigerung wirtschaftlicher Natur sein”
  2. Notwendigkeit
    1. BGer: “Notwendig ist eine Abrede, wenn sie verhältnismässig, d.h. geeignet, erforderlich und zumutbar (verhältnismässig i.e.S.: d.h. keine übermässige Einschränkung des Wettbewerbs zum angestrebten Ziel […]) ist”
  3. Keine Möglichkeit der Wettbewerbsbeseitigung
42
Q

Wann ist eine ausnahmsweise Zulassung möglich?

A
  • KG 8, 31
  • überwiegende öffentliche Interessen wie (Arbeitsmarkt; Umweltschutz; Kulturschutz; Strukturpolitik; Medienvielfalt)
  • Zuständigkeit des BR
43
Q

Was ist das Prüfschema von KG 7?

A
  1. Marktbeherrschende Stellung nach KG 4 II
    1. Abgrenzung des relevanten Marktes
    2. Beherrschende Stellung auf diesem Markt
    3. ODER relative Marktmacht (KG 4 IIbis)
  2. Missbrauch
    1. Behinderung anderer Wettbewerber ODER
    2. Benachteiligung der Marktgegenseite
    3. keine legitimate business reasons
44
Q

Wie wird geprüft, welche Produkte zu einem sachlich relevanten Markt gehören?

A
  • SSNIP-Test
  • Ist eine 5–10%-ige Preiserhöhung profitabel? Oder wechseln zu viele Kunden zu einem anderen Produkt? Dann gehört letzteres Produkt zum sachlich relevanten Markt.
45
Q

Wie wird die Beherrschung eines Marktes beurteilt?

KG 4 II

A
  • Stufen der Marktmacht
    • Gewöhnlicher Markteinfluss
    • Marktmacht
    • Marktbeherrschung: einfach vs. qualifiziert
  • Beurteilungskriterien
    • Aktueller Wettbewerb
      • Marktstruktur: Marktanteile. In CH Indiz für Marktbeherrrschung bei Marktanteil von 50%
      • Unternehmensstruktur: z.B. Finanzkraft
    • Potenzieller Wettbewerb
      • Rechtliche Marktzutrittsschranken: Importschranken, Monopole
      • Faktische Marktzutrittsschranken: sunk costs/economies of scale and scope
    • Stellung der Marktgegenseite (Stärke ggü Unternehmen)
46
Q

Was sind die VSS für eine kollektive Marktbeherrschung?

A
  • KG 4 II: einzelne oder mehrere Unternehmen
  • VSS:
    • Wettbewerbsabreden reichen aus, sind aber nicht notwendig.
    • Anzahl der beteiligten Unternehmen
    • Symmetrien
    • Stabile Marktverhältnisse
    • Markttransparenz (Möglichkeit der Überwachung)
    • Vergeltung für Abweichen von der gemeinsamen Linie
    • Keine ausreichende Gegenmacht durch Wettbewerber oder Kunden
47
Q

Wann besteht eine relative Marktmacht?

KG 4 IIbis

A
  • Stellung iSv KG 4 II ist absolut = gilt ggü jedermann
  • Relative Marktmacht besteht hingegen nur im Verhältnis von zwei Unternehmen
  • Sortiments- oder unternehmensbedingte Abhängigkeit (z.B. must stock-Produkte)
  • Möglichkeit der Nachfragemacht
48
Q

Wann besteht ein Missbrauch?

A
  • Begriff des Missbrauchs ist objektiv auszulegen:
  • Kriterium des Leistungswettbewerbs: Entscheidend ist ob der Marktbeherrscher versucht, durch bessere Produkte oder günstigere Konditionen erfolgreich zu sien, oder setzt er seine Marktmacht durch?
  • Konkretisierung des Missbrauchsbegriffs in Regelbeispielen
49
Q

Welche Kategorien des Missbrauchs nach KG 7 bestehen?

A
  • Ausbeutungsmissbrauch: Benachteiligung der Marktgegenseite
  • Behinderungsmissbrauch: Potenziellen oder aktuellen Wettbewerbern wird die Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs missbräuchlich erschwert
  • Strukturmissbrauch: Struktur des Marktes wird verschlechtert ⇒ heute primär durch Fuko sichergestellt
50
Q

Was ist die essential facilities-Doktrin und ihre VSS?

A
  • Essentielle Infrastruktur soll allen zugänglich sein.
  • VSS:
    • Kontrolle einer wesentlichen Einrichtigung (Hafen, Bhf, Netzwerk)
    • Keine sinnvolle Möglichkeit der Duplizierung
    • Zugangsverweigerung
    • Zumutbarkeit der Bereitstellung der Einrichtigung
  • Kontrahierungszwang zu angemessenen Konditionen gem. KG 13 lit. b
51
Q

Wie werden Missbräuchsfälle nach KG 7 beurteilt?

A
  • Besondere Einzelfallbetrachtung erforderlich
  • Kriterium des Leistungswettbewerbs
  • Auswirkung auf Innovationsanreize (Immaterialrechte)
  • Ungeschriebener RFG: Gibt es sachliche Gründe für das Verhalten? Beachte mögliche Lösungen, damit die Geschäftsbeziehungen wieder funktionieren (z.B. Vorabzahlungen)
    • Lieferverweigerung bei unzuverlässigen Schuldner
    • Technische Anforderungen
    • Kosteneinsparungen
    • Kapazitätsbeschränkungen
    • Tiefe Preise bei verderblicher Ware, Modeartikel oder Lagerräumung
52
Q

VSS für Ausbeutungsmissbrauch nach KG 7 II lit. c

A

Unangemessene Preise (oder Geschäftsbedingungen)
- Kein iustum pretium in der Marktwirtschaft
- Prinzip der Kostenbegrenzung (cost plus approach): Kosten plus angemessener Gewinn dürfen nicht überschritten werden.
- Vergleichsmarktkonzept: Preisunterschied zu vergleichbaren Märkten ohne sachlichen
Grund?
- Räumlicher Vergleich
- Zeitlicher Vergleich
- Sachlicher Vergleich
- Analoge Anwendung von Art. 13 PüG

53
Q

Was sind die Rechtsfolgen, wenn eine beherrschende Marktstellung missbraucht wird?

A
  1. Unzulässigkeit, mit der Ausnahme von KG 8
  2. negativ: Unterlassung
  3. positiv: Kontrahierungszwang (s zB KG 13 lit. b)
54
Q

Welche zwei Hauptbehörden sind für die Durchsetzung des Kartellrechts in der Schweiz zuständig?

A

Die Wettbewerbskommission (WEKO) und das Sekretariat der WEKO

55
Q

Welche Rolle spielt das Sekretariat der WEKO im Vergleich zur Wettbewerbskommission selbst?

A

Das Sekretariat der WEKO unterstützt die Wettbewerbskommission. Es führt die Untersuchungen durch, bereitet die Fälle für die WEKO vor und vollzieht deren Entscheide. Das Sekretariat ist administrativ unabhängig von der WEKO.

56
Q

Nennen Sie drei Arten von Entscheiden, die die WEKO treffen kann

A
  • Feststellentscheide (z.B. Feststellung einer Wettbewerbsabrede)
  • Verfügungen (z.B. Verbot eines Zusammenschlusses)
  • Sanktionsentscheide (z.B. Busse bei Kartellverstössen)
57
Q

Beschreiben Sie die verschiedenen Phasen eines typischen Verfahrens vor der WEKO.

A

Vorabklärung: Prüfung durch das Sekretariat, ob ein hinreichender Verdacht auf einen Verstoss gegen das Kartellgesetz besteht.
Hauptuntersuchung: Eingehende Untersuchung des Sachverhalts durch das Sekretariat
Abschluss einer Untersuchung: Einvernehmliche Regelung oder (streitiger) Entscheid

58
Q

Was gilt bzgl. den vorsorglichen Massnahmen bei der WEKO?

A
  • Im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, aber zugunsten der WEKO anerkannt.
  • Zuständigkeit: WEKO
  • VSS:
    • Günstige Entscheidprognose, d.h. unter Berücksichtigung der Hauptsachenprognose steht
      vorgezogene Rechtsdurchsetzung im Interesse des wirksamen Wettbewerbs
    • Erheblicher Nachteil für den wirksamen Wettbewerb
    • Dringlichkeit
    • Verhältnismässigkeit
  • Massnahmen: Beseitigung/ Unterlassung/ Beweissicherung
59
Q

Welche Sanktionen sind im KG vorgesehen?

A
  • Verwaltungssanktionen
  • Strafsanktionen
  • Zivilrechtliche Sanktionen
  • Unterschied zwischen direkten und indirekten Sanktionen zu beachten
60
Q

Infos zu den Vw-Sanktionen

A
  • Gegen Unternehmen
  • Direkte Sanktion nach KG 49a I: Bei harten Kartellen (KG 5 III/IV) und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (KG 7)
  • Indirekte Sanktion nach KG 50: Verstoss gegen einvernehmliche Regelung oder behördliche Anordnung
  • Höhe: bis zu 10% des in den letzten 3 Jahren in CH erzielten Umsatzes
  • Fuko: Verletzung der Meldepflicht sanktioniert nach KG 51
  • Details: SVKG
61
Q

Was ist das “Bonus-System” im Kartellrecht und wie funktioniert es?

A

Das Bonus-System ermöglicht es Unternehmen, die an einem Kartell beteiligt waren, straffrei auszugehen oder eine reduzierte Busse zu erhalten, wenn sie mit der WEKO kooperieren und Informationen über das Kartell liefern.

62
Q

Streitfrage: Können direkte Sanktionen auch verhängt werden, wenn zwar eine Abrede nach Art. 5 Abs. 3 oder 4 KG vorliegt, die Vermutung aber umgestossen werden konnte?

A

Gaba-Entscheid:
“Zusammenfassend sind mit ‹Abreden nach Artikel 5 Absätze 3 und 4› diejenigen Abreden gemeint, die in den beiden Absätzen aufgeführt sind. Art. 49a Abs. 1 KG nimmt somit Bezug auf den Abredetyp. Diese Abreden sind deshalb zu sanktionieren, weil sie aus Sicht des
Gesetzes als besonders problematisch betrachtete Einschränkungen der marktbezogenen Handlungsfreiheit gelten, aber sie sind nur dann zu sanktionieren, wenn sie nach Art. 5 Abs. 1 KG
unzulässig sind.”

63
Q

Wie steht es um die Rechtsstaatlichkeit der Behördensanktion?

A
  • BGer: Die direkten Sanktionen haben zumindest einen strafrechtsähnlichen Charakter. Für Art. 6 EMRK reicht es aber aus, wenn gerichtlicher Rechtsschutz mit
    voller Kognition gegen den Behördenentscheid zur Verfügung steht. Ausserdem: Muttergesellschaft ist verantwortlich für Verhalten der Tochtergesellschaften.
  • So auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
64
Q

Info zu den Strafsanktionen

A
  • KG 54 ff.
  • Gegen natürliche Personen
  • Verstoss gegen einvernehmliche Regelungen oder Verfügung, also indirekte Sanktionen
  • Busse bis zu CHF 100’000
65
Q

Wie ist die internationale Zusammenarbeit im Kartellrecht geregelt?

A

Die internationale Zusammenarbeit im Kartellrecht erfolgt v.a. durch bilaterale Abkommen:

  • Abkommen zwischen EU & USA/CAN/JAP
  • Kooperationsabkommen CH-EU und CH-D
66
Q

Wieso sollen Unternehmenszusammenschlüsse ebenfalls durch das KG erfasst werden?

A

funktionale Äquivalenz: Vereinbarungen und Fusionen können gleichermassen zum Wegfall eines Wettbewerbers führen

67
Q

Was wird bei Unternehmenszusammenschlüsse geprüft?

A
  • Nur das externe, nicht das interne Wachstum wird kontrolliert
  • Örtlicher Anwendungsbereich: Auswirkungsprinzip von KG 2 II, zudem Inlandsschwellen
68
Q

Wie ist das Prüfschema bei Unternehmensfusionen?

A
  1. Aufgreifkriterien
    1. Formell: Unter welchen VSS ist die Kartellbehörde überhaupt mit einer Fusion zu befassen?
    2. VSS:
      1. Zusammenschluss
      2. Meldepflicht ab bestimmten Umsatzschwellen
  2. Eingreifkriterien
    1. Materiell: Unter welchen VSS ist ein Zusammenschluss zu untersagen, mit Änderungen/Bedingungen/Auflagen zu versehen?
    2. VSS
      1. qualifizierte Marktbeherrschung: Marktstellung, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kan
      2. Abwägungsklausel/Gesamtmarktbetrachtung: Keine überwiegende Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse in einem anderen Markt
69
Q

Welche TB erfüllen einen Zusammenschluss?

A
  1. Fusion (KG 3 III lit. a)
  2. Kontrollerwerb (KG 4 III lit. b iVm VKU 1)
    1. Bereits die Möglichkeit der Kontrolle reicht aus (Kontrollprinzip) → Beachte aber Konzernprivileg
    2. Beispiele: share deal (50% + 1); asset deal (Kauf des wesentlichen Betriebsvermögen); Verträge; andere tatsächliche Einflussmöglichkeiten
  3. Gemeinschaftsunternehmen (VKU 2)
    1. Gemeinsame Tochtergesellschaft von mindestens 2 voneinander unabhängigen Gesellschaften
    2. Nur Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen unterliegen Fuko (Konzentrationsprivileg)
    3. Eigenschaften sind: Selbstständiger Auftritt, ausreichende sachliche, personelle und finanzielle Ausstattung
    4. Langfristig angelegt
70
Q

Wo sind die Schwellenwerte für eine Fuko geregelt?

A

KG 9:

  1. Umsatz von 2 Mia weltweit oder 500 Mio in CH
  2. Zwei der Ug haben in CH einen Umsatz von 100 Mio
71
Q

Wann besteht sonst noch eine Meldepflicht für Zusammenschlussvorhaben?

A

Meldepflicht, wenn am Zusammenschluss eine Ug beteiligt ist, für die rechtskräftig festgestellt wirden ist, dass in CH auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung hat

72
Q

Wann liegt eine qualifizierte Marktbeherrschung vor=

KG 10 II lit. a

A
  1. Marktbeherrschung KG 4 II
    Gleiche Kriterien wie bei KG 7
  2. Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
    Marktanteile / Konzentratoin des aktuellen Marktes / Potentieller Wettbewerb (Markteintrittskosten) / Stellung der Marktgegenseite / Sonstige Faktoren
73
Q

Wie können Unternehmensfusionen gerechtfertigt werden?

A
  1. Sanierungsfusion
    1. Keine Kausalität der Fusion für die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs, wenn eine der Gesellschaften ohne Fusion in Konkurs fallen würde.
    2. Genehmigungsvss:
      1. Sanierungsbedürftigkeit
      2. Marktanteile würden ohne Fusion ohnehin dem übernehmenden Unternehmen zufallen
      3. Keine wettbewerbsverträglichere Alternative
  2. Gesamtmarktbetrachtung
    1. Abwägungsklausel: Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf einem anderen Markt
    2. Hinnahme gewisser Marktkonzentrationen auf dem Schweizer Markt, um Marktteilnehmern aus der Schweiz internationale Spielräume einzuräumen
74
Q

Rechtsfolgen einer Fuko

A
  1. Zulassung
  2. Zulassung unter Auflagen oder Bedingungen
  3. Untersagung
75
Q

Wie steht es um Nebenabreden (“ancillary restraints”) bei Zusammenschlüssen?

A
  • Unmittelbar mit Zusammenschlussvorhaben verbunden und für dessen Funktionieren notwendig
  • Beispiel: Wettbewerbsverbote werden von der Genehmigung erfasst, wenn sie nicht weiter gehen als nötig in persönlicher, sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht
  • Falls die Abrede nicht von der Genehmigung erfasst wird → Nach KG 5 prüfen