Haushaltsgrundsätze Flashcards
Haushaltsgrundsätze
- Haushaltsgrundsatz der Gesetzförmigkeit
- Grundsatz der Öffentlichkeit
- Haushaltsgrundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplans
- Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und der Haushaltsunklarheiten
- Haushaltsgrundsatz des Bruttoprinzips
- Grundsatz der vorherigen Bewilligung
- Grundsatz der Jährlichkeit
- Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
- Grundsatz der Gesamtdeckung
- Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit
- Haushaltsgrundsatz der sachlichen Spezialisierung
Haushaltsgrundsatz der Gesetzesförmigkeit
Der Haushaltsplan ist durch das Haushaltsgesetz festzustellen.
Grundsatz der Öffentlichkeit
Der Haushaltsplan wird öffentlich verhandelt und muss der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Haushaltsgrundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplans
Einheit verlangt, dass es für jeden Haushaltsträger nur einen Haushaltsplan gibt.
Vollständigkeit erfordert die Aufnahme aller Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.
Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und der Haushaltsunklarheiten
- Haushaltsplan darf nur Veranschlagungen enthalten, die realisierbar sind
- Vollzug des Haushaltplans muss Realität abbilden
- Haushaltsplan muss in verständlicher Weise aufgestellt und vollzogen werden
- Forderung nach ausgeglichenem Haushalt
Haushaltsgrundsatz des Bruttoprinzips
Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander zu veranschlagen
Grundsatz der vorherigen Bewilligung
Haushaltsgesetz ist rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres vom Parlament zu verabschieden
Grundsatz der Jährlichkeit
Für jedes Haushaltsjahr sind Ausgaben und Einnahmen in einem Haushaltsplan aufzustellen
Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
- Haushaltsplan ist ökonomisch sinnvoll (effizient und sparsam) aufzustellen und zu vollziehen
- vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für alle finanziellen Maßnahmen, die auch Risiken berücksichtigt
Grundsatz der Gesamtdeckung
Sämtliche Einnahmen dürfen nicht zweckgebunden sein, sondern dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben
Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit
Es dürfen nur solche Ausgaben im Haushaltsplan veranschlagt werden, die im Haushaltsjahr fällig werden.
Haushaltsgrundsatz der sachlichen Spezialisierung
- Einnahmen werden nach Entstehungsgrund und Ausgaben nach Zweck getrennt veranschlagt
- Verpflichtungsermächtigungen und Ausgaben dürfen nur für im Plan genannten Zweck verwendet werden
- Unterscheidung zwischen qualitativer, quantitativer und temporärer Spezialität