Allgemein Flashcards

1
Q

Unterschied Verordnung und Richtlinie

A

Verordnung: gilt direkt und ist bindend
Richtlinie: Modifikation bei Umwandlung in nationales Recht möglich

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2
Q

Inhalt Richtlinie 2011/85 EU Art. 16 Abs. 3

A

Forderung der EU, dass die Frage erörtert wird, ob die IPSAS für die Mitgliedsstaaten geeignet sind

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3
Q

Explizite vs. implizite Schulden

A

Explizite Schulden: Kapitalmarktschulden

Implizite Schulden: z.B. Rückstellungen

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4
Q

Wie wird Kreditaufnahme in der Kameralistik gewertet?

A

Als Einnahme -> ausgeglichener Haushalt

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5
Q

Regelungen des Maastricht Treaty

A
  • Neuverschuldung darf nicht mehr als 3% des BIP betragen

- Staatsverschuldung/BIP darf 60% nicht überschreiten

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6
Q

Defizitarten

A
  • Strukturelles Defizit

- konjunkturelles Defizit

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7
Q

Vorgabe der Schuldenbremse (Art. 115 GG n.F.)

A

Neukreditaufnahme nur im Rahmen der konjunkturellen Komponenten (wird mit theoretischer Produktionskapazität verglichen), Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen

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8
Q

Probleme der investitionsorientierten Schuldenbremse

Art. 115 GG a.F.; in den Ländern bis 2019 gültig

A
  • Keine Unterscheidung zwischen Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionen
  • Extensive Inanspruchnahme der Ausnahmeregel “Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts”
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9
Q

Finanzierungssaldo

A

Bereinigte Einnahmen - bereinigte Ausgaben

Finanzierungsüberschuss vs. Finanzierungsdefizit

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10
Q

Effektivität vs. Effizienz

A

Effektivität: Zielerreichungsgrad

Effizienz: Erreichung eines Ziels mit möglichst wenig Aufwand

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11
Q

Wann finden Steuerschätzungen statt?

A

Mai und November eines jeden Jahres

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12
Q

Ablauf Haushaltsplanung im öffentlichen Bereich

A

Diskussion des Haushalts, anschließend Verabschiedung des Haushaltsplans als Gesetz

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13
Q

Erstellung des Jahresabschlusses privatwirtschaftlicher Unternehmen

A

Vorstand erstellt JA, Aufsichtsrat prüft und Hauptversammlung genehmigt und entlastet somit den Vorstand

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14
Q

Erstellung des Gesamtabschlusses bei der öffentlichen Hand

A

Finanzministerium erstellt JA, Ressorts stimmen zu, Ministerpräsident + Finanzminister genehmigen Gesamtabschluss, Rechnungshof prüft, Landtag verabschiedet und entlastet Exekutive

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15
Q

Differenzierung Bilanzsicht und Produktsicht

A

Bilanzsicht: “Jahresabschlusssicht” -> Inputorientierung -> Effektivität
Produktsicht: “Steuerung konkreter Produkte und Leistungen” -> Outputorientierung -> Effizienz

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16
Q

Definition Mark-to-Market-Ansatz

A

Realitätsnahe Abbildung des Werts der Vermögensgegenstände

17
Q

Unterschiede zwischen HGB und IFRS

A

HGB: Gläubigerschutz im Vordergrund
IFRS: Investor steht im Vordergrund (decision usefulness)

18
Q

Generationenbeitrag

A

Zwangssteuer, wenn Haushalt nicht ausgeglichen ist

19
Q

Bürgerdividende

A

Ausschüttung von Überschüssen an die Bürger

20
Q

Wesentliche Meilensteine bei den Umstellungsbemühungen auf Doppik

A
  • 08.11.2011: EU-Richtlinie 2011/85
  • 06.03.2013: Abschlussbericht Eurostat
  • 27.06.2013: Bundestagsbeschluss
  • 14.02.2014: Bundesratsbeschluss 811/13
  • 05.03.2015: erneuter Bundestagsbeschluss
  • seit 15.09.2015: EPSAS Working Group
  • 15.11.2017: Bundesrechnungshof-Bericht §99 BHO
21
Q

Funktionen der Haushaltswirtschaft

A
  1. Finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion
  2. Gestaltungs- und Programmfunktion
  3. Gesamtwirtschaftliche Funktion
  4. Kontrollfunktion
  5. Parlamentarische Funktionen
22
Q

Finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion

A

Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs eines Haushaltsjahres

23
Q

Gestaltungs- und Programmfunktion

A
  • Politische Ziele sollen in konkrete Programme umgesetzt werden
  • Haushaltsplan stellt monetären Ausdruck des politischen Handlungsprogramms dar
24
Q

Gesamtwirtschaftliche Funktion

A
  • Haushalt dient Erreichung wirtschaftspolitischer Ziele

- Aufstellung und Ausführung haben gesamtwirtschaftlichem Gleichgewicht Rechnung zu tragen

25
Q

Kontrollfunktion

A
  • Haushalt ist gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der Verwaltung
  • bindet deren Handeln
  • vorherige und nachträgliche politische Kontrolle des Regierungshandelns aufgrund der Beratung und Beeinflussung der finanzwirksamen Regierungstätigkeit
26
Q

Parlamentarische Funktionen

A
  • Legitimationsfunktion
  • Informationsfunktion
  • Verschuldung begrenzende Funktion
  • Finanzausgleichsfunktion
27
Q

Gebot der Wirtschaftlichkeit

A

§7 Abs. 2 BHO: Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen
§90 BHO: Rechnungshof prüft, ob wirtschaftlich effizient und effektiv verfahren wird

28
Q

Staatskanzlei

A

Ministerium, das direkt für den Ministerpräsidenten arbeitet

29
Q

Hessenkasse

A

Landesregierung möchte mit dieser Kasse die Kassenkredite der Kommunen abtragen

30
Q

Land Hessen: Auswirkungen der Änderung des Zinssatzes der Pensions-RSt.

A

0,1% Änderung bedeuten Erträge/Aufwendungen von ca. 1 Mrd. Euro

31
Q

Anerkannte Insolvenzgründe in Deutschland

A
  • Illiquidität

- Überschuldung

32
Q

Warum müssen Unternehmen mit negativem Eigenkapital nicht in die Insolvenz?

A

Wenn Zerschlagungsbilanz im Gegensatz zur Fortführungsbilanz ein positives EK ausweist, dann muss keine Insolvenz angemeldet werden.

33
Q

Besonderheiten in Vermögensrechnung bei öffentlichen Körperschaften

A
  • negatives EK

- hoher Pensionsrückstellungs-Anteil

34
Q

Beispiele und Probleme von Nebenhaushalten

A

Beispiele: Sondervermögen, Stiftungen
Probleme: entziehen sich teilweise parlamentarischer Kontrolle und Kontrolle des Rechnungshofs

35
Q

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Praxis

A
  • Kostenvergleichsuntersuchungen

- DCF-Verfahren

36
Q

Juristische Auslegungsverfahren

A
  1. Auslegung nach dem Wortsinn (Grammatikalische Auslegung)
  2. Auslegung nach der Gesetzessystematik
  3. Historische Auslegung
  4. Teleologische Auslegung -> Welches Ziel/Zweck verfolgte Gesetzgeber?
37
Q

Statischer Verweis vs. dynamischer Verweis

A

Statischer Verweis: Es wird z.B. verwiesen auf §238 Abs. 2 HGB in der Fassung vom XX.XX.20XX

Dynamischer Verweis: Es wird auf §238 Abs. 2 HGB verwiesen

38
Q

Bestandteile der Anschaffungskosten

A
Kaufpreis
\+ Anschaffungsnebenkosten
\+ Aufwendungen, um VG in betriebsbereiten Zustand zu bringen
\+ Nachträgliche Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen