Haftung im Internet Flashcards

1
Q

Wann besteht die Forderung auf Unterlassung und wann auf Schadensersatz?

A

Schadensersatzanspruch -> Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
Unterlassungsanspruch -> verschuldensunabhängig
(s. S. 33)

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2
Q

Wer ist laut Telemediengesetz ein Täter und wer ein Teilnehmer?

A

Täter, der die Tat eigenverantwortlich begangen hat oder dem ein konkreter Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann

Teilnehmer, der die schuldhafte Unterstützung
einer Rechtsverletzung zu verantworten hat
(s. S. 34)

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3
Q

Was sind die drei Haftungsprivilegien?

A

§ 7 TMG: Keine Haftungsprivilegierung für den Content-Provider
§§ 8 und 9 TMG: Haftungsprivilegierung des Access-Providers
§ 10 TMG: Haftungsprivilegierung des Host-Providers

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4
Q

Was ist ein Content-Provider?

A

Der Content-Provider stellt den eigentlichen Inhalt zur Verfügung. Es könnte also beispielweise ein Nutzer auf einer Plattform sein, oder auch der Provider wenn ausschließlich er den Inhalt stellt.

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5
Q

Was ist ein Access-Provider?

A

Access-Provider sind all diejenigen, welche die Infrastruktur zur Verfügung stellen,
durch welche die Kommunikation über das Internet überhaupt ermöglicht wird.
Hierunter fallen etwa der Netzbetreiber oder aber auch der Betreiber eines WLANNetzes.
Access-Provider sind mithin Telekommunikationsanbieter aber auch Hotels
oder Restaurants, die Hotspots betreiben, bis hin zu Privatpersonen, die über einen
Internetanschluss verfügen, welchen Dritte nutzen dürfen.

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6
Q

Was ist ein Host-Provider?

A

Der Host-Provider stellt die Infrastruktur zur Verfügung, auf welche Dritte ihre Informationen speichern können. Hierunter fallen etwa Blogbetreiber oder aber auch die Betreiber von Online-Handelsplattformen

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7
Q

Befreit mich das Bereitstellen eines öffentlichen WLANs von jeglicher Schuld bei einer Urheberrechtsverletzung?

A

Nein, leider nicht.
Der Betreiber eines WLAN-Netzes muss dieses vor dem unbefugten Gebrauch durch Dritte zu schützen hat, indem er die Sicherungsmaßnahmen trifft, die eine Standardsoftware erlaubt. Andernfalls verhält er sich sorgfaltswidrig und hat damit nicht mehr die Privilegien eines Access Providers..

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8
Q

Sind die Standardpasswörter eines Routers sicher genug um nicht strafmündig zu sein?

A

Nein, das LG Hamburg verlangt sogar, dass der Anschlussinhaber entgeltlich fachkundige Hilfe hinzu zu ziehen habe, wenn er selbst nicht zur Änderung
des werkseitigen Passwortes in der Lage ist (LG Hamburg, Urt. v. 26.07.2006 – 308
O 407/06).

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9
Q

Was setzt ein Schadensersatzanspruch stets voraus?

A

Ein Schadensersatzanpruch setzt stets voraus, dass die vertragswidrige oder unerlaubte Handlung dem Schadensersatzpflichtigen zugerechnet werden kann und diesen Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) trifft.

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10
Q

Was setzt ein Unterlassungsanspruch voraus?

A

Der Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass die rechtwidrige Handlung dem Unterlassungsschuldner zugerechnet werden kann und dieser die Handlung für die Zukunft beenden kann. Verschulden setzt der Unterlassungsanspruch nicht voraus.

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11
Q

Was versteht man unter “Wiederholungsgefahr” und “Erstbegehungsgefahr”?

A

“Wiederholungsgefahr” bedeutet, dass das Risiko besteht, dass jemand eine bereits begangene Verletzung wiederholt.

“Erstbegehungsgefahr” bedeutet, dass das begründete Risiko besteht, dass jemand Rechte verletzt, obwohl er dies noch nicht getan hat.

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12
Q

Was versteht man im Bereich Telemedien unter einer “Haftungsprivilegierung”?

A

“Haftungsprivilegierung” i.S.d. TMG bedeutet, dass bestimmte Handlungen, die im Bereich der Telemedien (Internet) begangen werden, nicht zu einer Haftung führen, soweit keine weiteren Pflichtverletzungen hinzutreten. Haftungsprivilegiert sind insoweit der

Accesprovider und der Hostprovider.

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