Grundstück in der PE Flashcards
Bauplanungsrecht
liegt in der Hand des Bundes
schafft die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung bzw. die Nutzung von Grundstücken
regelt die flächenbezogenen Fragestellungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welcher Art bzw. in welchem Ausmaß gebaut werden darf.
Bauordnungsrecht
wird durch die Bundesländer, insbesondere in der Landesbauordnung, geregelt
beinhaltet die Anforderungen an Konstruktion und Gestaltung baulicher Anlagen
Zielsetzung dass bei der Errichtung, Änderung oder Abbruch von baulichen Anlagen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere für Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden
Bauleitplanung
- Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitplanung)
- Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung)
Verfahren der Bauleitplanung
- Aufstellungsbeschluss
- Bürgerbeteiligung
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung der Planentwürfe
- Prüfung vorgebrachter Anregungen
- beim Flächennutzungsplan:
Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde - beim Bebauungsplan:
Beschluss durch die Gemeinde
Verwaltungsverfahren im Bauordnungsrecht
- genehmigungsfreie Vorhaben
- vereinfachte Verfahren
- uneingeschränkte Genehmigungsverfahren
- Bauvoranfrage
uneingeschränkte Genehmigungsverfahren
- Bauantrag mit Bauunterlagen
(unterschrieben vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser) - Es erfolgt die Prüfung der Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
evtl. auch nachbarlicher Belange. - Die Baugenehmigung gilt auch für Rechtsnachfolger.
- Die Baugenehmigung gilt unbeschadet der privaten Rechte Dritter ( Zivilgericht).
Bauvoranfrage
- kann vorgeschaltet werden, um für die Zulässigkeit einen schriftlichen Bescheid zu erhalten.
- dient der Klärung der Bebaubarkeit und der Art der zulässigen Bebauung.
- positiver Bauvorbescheid genannt “Bebauungsgenehmigung“
- Entscheidung über die Zulässigkeitsprobleme ist endgültig und wird inhaltlich
in die Baugenehmigung übernommen. - Kosten- und Gebührenvorteile
Kostenimplikationen des Baugrundstücks
- Kaufpreis
- Lageplan (Amtlicher Lageplan, V+E-Plan, Teilungsvermessung)
- Notar, Gericht (Grundbucheintragungen)
- Grunderwerbssteuer
- Makler, Courtagen
- Gutachter, Analysten
Wertermittlung von Grundstücken
- Verkehrswert (open market value)
- Verkehrswert
- Einheitswert
- Beleihungswert
Verkehrswert (open market value)
Marktwert im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
bildet sich im freien Markt
wird extrem bestimmt durch die Ausnutzbarkeit (Art und Maß der baulichen Nutzung, Ausnahme EFH)
Zu unterscheiden
Vergleichswertverfahren
Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren.
Verkehrswert
Im Zusammenhang mit dem Bundesbaurecht
bildet sich nach dem gesetzlichen Wertermittlungsrecht der Wertermittlungsverordnung (WertV);
Ermittlung über Gutachterausschüsse,
Anwendung für Entschädigungen, bei Enteignungen, in
Umlegungsverfahren, in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Einheitswert
steuerlich
Beleihungswert
Von externen Gutachtern ermittelter Wert für Kreditentscheidungen bei Projekt- oder Objektfinanzierungen,
wird unter Ausschluss jeglicher spekulativer Elemente unter dem Gesichtspunkt der Deckungsstockfähigkeit gebildet (Refinanzierung)
Öffentlich Erschließungsmaßnahmen für das Grundstück
- Gasversorgung
- Frischwasserversorgung
- Fernwärmeversorgung
- Elektrische Energieversorgung (Hochspannung, Mittelspannung)
- Kabelanschlüsse für Fernmelde- und Telekommunikationseinrichtungen
Nicht öffentliche Erschließungsmaßnahmen
- Versorgungsleitungen von verschiedenen Gebäuden untereinander auf einem Grundstück
- Zuwegungen, Verkehrs- und Parkflächen auf eigenem Grundstück
- Oberflächenwasser-Versickerung
- Kleinklärgruben und Drainagen
- Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück bis zur Grundstücksgrenze bzw. Übergabeschacht