Grundsätze der Netzentgeltermittlung Flashcards

1
Q

§ 21 EnWG “Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang?

A

– angemessene, diskriminierungsfreie, transparente Netzentgelte

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2
Q

Was bedeutet transparente Netzentgelte?

A

Informationen zu Netzentgelthöhe und Struktur sind frei zugänglich (z.B. Preisblätter)

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3
Q

Was sind angemessene Netzentgelte?

A

– Keine überhöhten Netzentgelte

– Extra aufgeführt, da Ausgangssituation die Monopolstellung von EVU in der Energiewirtschaft war

– Kosten sollen bei strukturell ähnlichen Netzbetreiberinnen gleich sein

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4
Q

Unterschiede zwischen Strom- und Gasnetzentgelten?

A

– Strom: Nur Verbraucherinnen zahlen Netzentgelte

– Gas: Buchung von Entry- und Exit-Kapazitäten und auch Einspeiser zahlen in der Fernleitungsebene und regionalen Verteilnetz

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5
Q

Was sind wesentliche Schritte der Netzentgeltbildung

(nach StromNEV bzw. GasNEV)?

A

Bestimmung erfolgt durch Netzbetreiber selbst

  1. Kostenartenrechnung
    Ermittlung d. Kosten aus GuV & KoRe (Kostenrechnung)
    - Aufwandsgleiche Kosten: Personal, Material
    - Kalk. Kapitalkosten: Abschreibungen,…
  2. Kostenstellenrechnung
    - Kostenwälzung
  3. Kostenträgerrechnung
    - Verteilung d. Kosten auf die Kostenträger elektrische Leistung & Arbeit
  4. Entgeltermittlung
    - Arbeits- & Leistungsentgelte, Briefmarke, Gleichzeitigskeitsfaktor/-funktion

–> Höhere Kosten führen zu höheren Erlösen & andersrum

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6
Q

Welche Verordnung bestimmt die Kostenentstehung?

–> Erkläre sie

A

ARegV - Erlösobergrenzen

„Wie viel darf ein Netzbetreiber in einem bestimmten Jahr durch die Netzentgelte (insgesamt) einnehmen?“

– Für eine Regulierungsperiode: Entkopplung der Kosten von den Erlösen
– Anreiz zur Effizienzsteigerung, d. h. zur Senkung der tatsächlichen Kosten unter die vorgegebene Erlösobergrenze.
– Kopplung der Obergrenze an die Entwicklung der allg. Inflationsrate und an prognostizierte Produktivitätsrate des Unternehmens

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7
Q

Wie werden die Netzkosten verteilt? und in welchem Schritt d. Netzentgeltermittlung passiert dies?

A

verschiedene Netzspannungen: HöS, HS,…

nicht abgedeckter Teil d. Kosten durch die Erlöse wird abgewälzt auf darunterliegende Spannungseben

NS Kunde bezahlt anteilig für Kosten MS & MS/NS

top-down kostenwälzung in diskussion, da z. bsp. PV & Wind an NS angeschlossen

–> Kostenstellenrechnung

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8
Q

Wem obliegt die Umsetzung der Erlösobergrenzen in Netzentgelte?

A

Den Netzbetreibern im Rahmen der Spielräume der Netzentgeltverordnungen für Strom bzw. Gas

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9
Q

Wie sind die Netzentgelte aufgeteilt?

Was sind Kostenträger in d. Netz- und Umspannungsebenen?

A
  • elektrische Leistung & Arbeit

– leistungsgemessene Kundinnen (HS, MS, NS) zahlen ein Arbeits- und ein Leistungsentgelt

  • Kleinere Standardlastprofil (SLP-)Kunden zahlen ein Arbeitsentgelt & pauschalen Grundpreis.
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10
Q

Erkläre d. technischen aufbau d. dt. & europ. Stromversorgungsnetzes

A

HöS (Autobahn): Übertragungsnetz mit 220/380 kV
- Aufnahme großer Kraftwerksleistung, lange strecken, Erzeugungsausgleich, Nachbarnetze

HS (Bundesstraße):
Überregionales Verteilnetz mit 60/110 kV
- mittlere Kraftwerksleistung, stadtnahe Verteilung, Balllungszentren, große Industrie

MS (Gemeindestraße):
Regionales Verteilnetz mit 1/60 kV
- geringer Kraftwerksleistung, Kleinindustire

NS (Quartierstraße):
lokales Verteilnetz mit 230/400 V
-Endverteilung an HH, Gewerbe

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11
Q

Erkläre das Konzept d. Gleichzeitgkeitsgrads.

Zeichne das Zusammenspiel auf.

A

Sie beantwortet mit welchem Anteil der individuellen Jahreshöchstlast der Netznutzer an der zeitgleichen Netzhöchstlast beteiligt ist.

g = p2 (leistung des kunden zu zeitpunkt d. netzjahreshöchstlast) / p1 (individ. Leistungsspitze d. kunden

(zwisch. 0 &1)

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12
Q

Was sind die Gesamtkosten?

A

gewälzte Kosten aus übergeordneten Netzebenen + direkte Kosten der betrachteten Netzebene

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13
Q

was ist die jahreshöchstlast?

A

höchster zeitgleicher Leistungswert einer Netzebene bei einer oder mehreren Entnahmen

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14
Q

Wie berechnet man die Briefmarke? und was bedeutet sie?

A

Gesamtkosten / zeitgleiche Jahreshöchstlast einer
Netzebene

(Euro/kW)

–> spezifische Netzkosten innerhalb eines Jahres in der Netzebene
–> „Porto“ in einer Netzebene ist für alle gleich & somit maßgeblich für die Verteilung der
Kosten innerhalb der Netzebene

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15
Q

Was ist die Gleichzeitigkeitsfunktion?

Wie sieht sie aus?

A

(empirisch bestimmte) Funktion, die den Vollbenutzungsstunden des Netznutzers einen Gleichzeitigkeitsfaktor zuordnet

abschnittsweise lineare Funktion, die (geschätzte) Gleichzeitigkeit über Vollbenutzungsstunden abträgt
▫ Start: 0,1
▫ Knick bei 2.500 VBH
▫ Ende: 1 bei 8.760 VBH

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16
Q

Welche Netzentgeltbestandteile gibt es für Strom ?

A

▫ RLM-Kunden: Leistungspreis [€/kW] und Arbeitspreis [€/kWh]

▫ SLP-Kunden: Arbeitspreis [€/kWh] und Grundpreis [€]

17
Q

Welche Netzentgeltbestandteile gibt es für Gas?

A

▫ Entry-Exit-Modell (Fernleitung): Ein- und Ausspeiseentgelte [€/kWh/h] bzw. [€/m3/h]

▫ Netzpartizipationsmodell: Leistungspreis [€/kW] und Arbeitspreis [€/kWh]

18
Q

Was sind Probleme, die mit der aktuellen Form der Netzentgeltgestaltung
einhergehen?

A

Top-down kostenwälzung in diskussion, da z. bsp. PV & Wind an NS angeschlossen
–> Rückspeisung aus unteren Netzebenen wird nicht berücksichtigt

Stadt-Land- und West-Ost-Gefälle bei den Netzkosten:
Betreiber urbaner Netze mit hoher Absatzdichte erheben grundsätzlich niedrigere Entgelte als Betreiber ländlicher Netze, in denen die Netzkosten bei längeren Distanzen (und entsprechend höheren Infrastrukturkosten) auf einen geringeren Verbrauch umgelegt werden müssen. hier werden aber v.a. EE gebaut, deren Netzkosten somit ausschließlich von den Verbrauchern des jeweiligen Verteilnetzes getragen werden.

19
Q

Wie können diese Probleme durch eine Netzentgeltreform verhindert werden?

A

–> Wälzung der Kosten auch von den unteren in die höheren Spannungsebenen, mehr Verursachungsgerechtigkeit

  • -> Bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte
  • höhere Akzeptanz d. Energiewende, Großvebraucher siedeln sich in EE Regionen an
20
Q

Was sind Unsicherheiten bei den Netzentgeltreformen?

A
  • keine konkreten Ausgestaltungsformen, fehlende Folgenabschätzung
  • Starke Umverteilung, hoher Umsetzungsaufwand, kompliziert
21
Q

Wer macht das Monitoring d. Energiemärkte?

A

o Europäische Kommission
o Bundesnetzagentur
o Bundesregierung

22
Q

Wonach werden politische Instrumente beurteilt?

A
o Effizienz
o Effektivität
o Wettbewerbswirkung
o Dynamische Anreizwirkung 
o Politische Durchsetzbarkeit 
o Technologische Neutralität
23
Q

Was gehört zu was bei d. Netzentgeltbildung?

A

ARegV (Erlösobergrenze)

StromNEV (Kostenarten, -stellen, -träger)

Netzentgeltermittlung (Leistungs-, Arbeits-, Grundpreis)