Grundrechte Flashcards
1
Q
Grundrechte des europäischen Unionsrecht
A
Durch Vertrag von Lissabon erkennt die Union die Rechte, Freiheiten, und Grundsätze der Grundrechte Charta der Union (GRC) an. Art.6I EUV
- > Gleichrangigkeit zwischen den Verträgen und der Charta Art. 6IHs.2 EUV)
- > Außerdem ordnet Art. 6II1EUV den Beitritt der EU zur EMRK an.
- > Nach Art.6III EUV sind die Grundrechte wie sie in der EMRK gewärleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben Teil des Unionsrechts.
-> Wie die verschiedenen Verbürgungen aus Art. 6 EUV zueinander stehen ist noch nicht geklärt (siehe aber Art. 52 GRC)