Grundrechte Flashcards

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Q

Grundrechte des europäischen Unionsrecht

A

Durch Vertrag von Lissabon erkennt die Union die Rechte, Freiheiten, und Grundsätze der Grundrechte Charta der Union (GRC) an. Art.6I EUV

  • > Gleichrangigkeit zwischen den Verträgen und der Charta Art. 6IHs.2 EUV)
  • > Außerdem ordnet Art. 6II1EUV den Beitritt der EU zur EMRK an.
  • > Nach Art.6III EUV sind die Grundrechte wie sie in der EMRK gewärleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben Teil des Unionsrechts.

-> Wie die verschiedenen Verbürgungen aus Art. 6 EUV zueinander stehen ist noch nicht geklärt (siehe aber Art. 52 GRC)

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