Grundpfandrechte Flashcards
1
Q
Bauhandwerkerpfandrecht an StWE
-eintragungsrecht/pflicht/frist auf welchen teilen?
A
Eintragung innerhalb 4 Monate ab Vollendung der Arbeiten
- bei arbeiten nur an einer stwe: nur an stwe eintragen
- bei arbeiten an gemeinsch. teilen.: entw. auf gemeinschaftl. teil, oder sofern stwe bereits mit pfand belastet: nur an StWE, dh. umlegung auf die einzelnen stwes.
- Fristen: sind mehrere StWE betroffen, laufen die Eintragungsfristen für jede StWE separat. Sind lediglich gemeinschaftliche Teile betroffen, läuft nur eine Eintragungsfrist, sofern es sich um eine einheitliche Leistung handelt und die Leistungserbringung nicht in signifikanter Weise unterbrochen wurde.