Fahrnispfandrechte Flashcards
0
Q
Zession
A
- Abtretung einer Forderung
- strittig, ob kausal oder abstrakt, BGer hat zuerst gesagt, es sei abstrakt, in der Folge aber offen gelassen
- Folge: wenn kausal: bei ungültiger verpflichtung, gilt verfügung nicht; andernfalls (wenn abstrakt): rückzession erforderlich.
1
Q
Faustpfanderrichtung
- zweck
- verpflichtungsgesch. (4)
- verfügungsgesch. (3)
A
- sicherung einzelner od. mehrerer forderungen
- innominatvertrag:
- verpfänder (muss nicht unbd. gleich schuldner sein) u. pfandgläubiger
- bestimmtheit/bestimmbarkeit d. pfandobjektes
- bezeichnung der pfandforderung
- obligatorischer anspruch auf errichtung des faustpfandes
- verfügungsgesch.:Übertragung des Besitzes an der pfandsache, erst so entsteht faustpfand
- verfügungsmacht
- kausalität: gültiges verpflichtungsgeschäft
2
Q
Pfandobjekt (Faustpfand)
6 eigenschaften/kriterien
A
- Fahrnis / Geld (irreguläres Pfandrecht) (713), aber keine naturkräfte
- Spezialitätsprinzip (einzelne, individuell bestimmte/bestimmbare Sachen): bei mehreren Sachen müssen sie explizit im Pfandvertrag aufgeführt sein (Gesamtpfand), zulässig ist auch Verpfändung einer Sachgesamtheit (allgmeeine Umschreibung im Vertrag, falls genügende Bestimmbarkeit vorliegt) – vgl. auch bei Zession..
- Selbständigkeit (kein Bestandteil, keine ungetrennten Früchte, keine Zugehör, sofern keine and. Abrede): Miteigentum ja, Gesamteigentum nur mit zustimmung aller
- zugehör bei grundstücken: sofern grundst. mit zugehör verpfändet und danach zugehör ohne zustimmung d. gläubigers nochmals verpfändet, erwirbt neuer gl. eigentum, sofern gutgläubig, sein pfand geht dem grundpfandgl. vor (884 II zgb; d.h. d. grundpfandgl. hat kein recht aus früherem besitz).// dies selbst dann, wenn zugehör angemerkt ist. er muss s. nicht im grundbuch vergewissern…
- verwertbarkeit (keine liebesbriefe)
- beweglichkeit (kein grundpfand), körperlichkeit, nur ganze sachen
3
Q
Verbot der Mobiliarhypothek
Erfordernis der Übertragung des Besitzes
A
- Pfandbestellung durch Besitzeskonstitut ist unzulässig
- Pfandbestellung durch Übergabe an Dritten ist zulässig, sofern Verpfänder nicht alleinigen Zugang zur Sache hat.
- gemeinschaftlicher Besitz ist ebf. möglich
- Besitzanweisung: Benachrichtigung des Dritten ist Gültigkeitsvoraussetzung, im Gegensatz zum Erwerb v. Eigentum per Besitzanweisung (dort geht Eigentum mit Austausch der Willensäusserungen über)
4
Q
einzelfragen fahrnispfand
4
A
- drittpfandverhältnis
- faustpfand an wertschriftendepot/sämtl. vermögenswerten eines bankkunden per agb in bankkontovertrag
- verjährungsunterbrechung durch abschluss von pfandvertrag / zustimmung d. schuldners betr. errichtung drittpfandvertrag
- verjährung der unterliegenden forderung trotz pfandsicherung, jedoch geltendmachung verwertungsrecht trotz verjährung
5
Q
pfandrechtsähnliche sicherungsgeschäfte
6
A
- eigentumsvorbehalt (715)
- leasingvertrag (finanzierungsleasing)
- irreguläres pfandrecht (pfandgegenstand geld od. vertretbare sache)
- sicherungsübereignung (achtung 717)
- sicherungszession (164)
- sicherungshinterlegung
6
Q
unterscheidung von dienstbarkeit u. grundlast
A
- richtet sich auf verwertung, nicht auf nutzung der sache
- grundlast kombiniert verwertungs- und nutzungsrechte