Grundlagen Flashcards
Unterscheide Schuldrecht und Sachenrecht
Das Schuldrecht begründet relative, das Sachenrecht absolute Rechte.
Unterscheide relative und absolute Rechte
Relative Rechte gelten nur gegenüber einer anderen Partei und werden durch Schuldverhältnisse begründet. Absolute Rechte (zB Eigentumsrecht) gelten gegenüber der Gesamtheit aller.
Wann sind der Disposivität und Vertragsfreiheit Grenzen gesetzt?
Bei asymmetrischen Vertragsparteien (Mieter - Eigentümer; Arbeitgeber - Arbeitnehmer) gelten allgemeine und absolute Vorschriften.
Nenne die Grundsätze des Schuldrechts
Vertragsfreiheit; grds. dispositives Recht; Formfreiheit.
Was ist der “Numerus clausus” im Sachenrecht?
Dingliche Rechte sind absolut, aufgrunddessen gibt es eine begrenzte, ges. Anzahl an Rechten; keine Vertragsfreiheit! Wer Eigentum übertragen will, der muss sich an die ges. Vorschriften halten.
Wo ist der Allgemeine Teil des Schuldrechts zu finden?
Zweites Buch des BGB; §§ 241-432.
Wo ist der Besondere Teil des Schuldrechts zu finden?
””; §§ 433-853, einzelne Schuldverhältnisse.
Was ist ein Schuldverhältnis ie und iwS?
Erkläre am Beispiel des Kaufvertrages.
terminus technicus: “Obligation”;
Sind Verpflichtungen / Begründungen relativer Rechte.
Näher: Begründung von wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten.
I. Schuldverhältnis im engeren Sinne am Bsp.: § 433 BGB
Anspruch K gegen V auf Übergabe (mangelfrei)
Anspruch K gegen V auf Eigentumsübertragung (magelfrei)
Anspruch V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises
Anspruch V gegen K auf Abnahme der Sache
II. Schuldverhältnis im weiteren Sinne
Sind die einzelnen, aufgelisteten Schuldverhältnisse, wie etwa §§ 433, 535 BGB.
Definiere “Schuldverhältnis” im engeren Sinne!
Wortlaut des § 241 “Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.”
Definiere “Schuldverhältnis” im weiteren Sinne!
Damit sind die einzelnen Schuldverhältnisse gemeint, beispielsweise der Kaufvertrag.
Definiere “Anspruch”!
Wortlaut des § 194 “Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch)”
Es gibt auch dingliche Ansprüche,.. nenne ein Beispiel!
§ 985: sachenrechtlicher Herausgabeanspruch “Verlangen eines Tun” -> “Vindikation” aus einem schuldrechtlichen Anspruch.
Kann man schuldrechtliche Ansprüche übertragen?
Wie verhält es sich mit dinglichen?
Schuldrechtliche Ansprüche können abgetreten werden (Vergleich §§ 398ff.).
Dingliche Ansprüche sind gekoppelt und können nicht vom Recht (Bsp Eigentum) getrennt werden.
Wie entstehen Schuldverhältnisse?
I. Durch Gesetz (Deliktisch: “Jemand stiehlt mein Fahhrad” oder § 812)
II. Durch Vertrag (mehrseitiges Rechtsgeschäft)
III. Einseitige Rechtsverhältnisse (Bsp Testament, Anfechtung, Auslobung, Vermächtnis)
Diese stellen lt. § 311 I die “Ausnahme” dar.
Was ist eine Auslobung?
Die Auslobung nach § 657 ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, dass ein Schuldverhältnis begründet, ohne dass ein Vertrag zustande kommt. (“Hund vermisst!” -> Belohnung!)