Erfüllung nach § 362 I BGB Flashcards
Wdh.: Unterscheid zwischen Primär- und Sekundärleistungsansprüchen.
Primärleistungsanspruch (Anspruch auf Naturalerfüllung)
Anspruch auf versprochene Leistung.
Sekundärleistungsanspruch:
Anspruch auf Schadensersatz, wenn es nicht zur Leistung kommt (bei Unmöglichkeit / Gläubiger will versprochene Leistung nicht mehr).
Gesetzliche Regelung des § 362 I BGB?
Hier ist die Erfüllung geregelt, was zum erlischen des Anspruchs führt.
Der Begriff “Schuldverhältnis” ist ieS zu verstehen:
Gemeint ist die betreffende Leistung.
D.h. der Kaufvertrag erlischt nicht, lediglich die entspr. Leistungspflicht.
Wie ist der Begriff “Leistung” iSd § 362 I zu verstehen?
Zudem unterscheidet man den Begriff der Leistung
Leistungshandlung:
Der Schuldner hat alles zur Bewirkung des Leistungserfolfges getan.
Leistungserfolg:
Geschuldeter Erfolg ist objektiv eingetreten.
ISd § 362 I ist der Leistungserfolg entscheidend.
Unterscheide leistungsbezogene und erfolgsbezogene Pflichten!
Leistungsbezogene Pflichten:
Tätigkeitspflichten, beispielsweise aus § 611 Dienstvertrag. Hier ist Leistung iSv Leistungshandlung zu verstehen.
Erfolgsbezogene Pflichten:
Beispielsweise die Übereignung aus § 433 Kaufvertrag. Hier ist Leistung iSv Leistungserfolg zu verstehen.
Welches Verhältnis hat der § 267 I auf § 362 I BGB?
Nach dem § 267 I können auch Dritte die Leistung bewirken und somit nach § 362 I erfüllen.