GoA (419-424) Flashcards

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Q

Arten der GoA

A
  • echte / unechte GoA (überwiegender eigengeschäftsführungswille, handlung im überwiegenden eigenen interesse)
  • echte berechtigte / echte unberechtigte GoA (im Interesse von GH, ohne Verbot// nicht im Interesse d. GH, oder gegen Willen d. GH).
  • unechte GoA (gutgläubig: Geschäftseinmischung / bösgläubig: Geschäftsanmassung)
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1
Q

Begriff

A

jemand wird willentlich und ohne rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Verpflichtung im Interesse eines anderen tätig

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2
Q

Abgrenzungen

- gefälligkeit

A
  • Gefälligkeit (ist nicht geboten, aber im zwischenmenschlichen, namentlich gutnachbarlichen Verkehr üblich und erwünscht und daher als rechtmässig einzustufen // Unterscheidung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ins. von der art der erbrachten leistung, deren Grundlage und Ziel, von deren ökonomischen und juristischen Bedeutung, den Umständen, unter welchen sie erbracht wurde, sowie von der Interessenlage der beteiligten Parteien – war handlung durch obj. interessen d. gh geboten, weil dieser sie nicht selber vornehmen konnte oder
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