Gesellschaftsrecht Überblick, PersonenGesellschaften Flashcards
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Was ist alles bei der Wahl der Rechtsform zu bedenken?
Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten Geschäftsführungsbefugnisse Haftung Gründungs- und laufende Kosten Steuern Mitbestimmungsmöglichkeiten Vertretung Mitarbeit
Einteilung der Gesellschaften?
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft
- Gesellschaft persönlichen Rechts
- Genossenschaften
- Vereine
- Gesellschaft des Unternehmensrecht
- —- Personengesellschaftne (KG, OG)
- —- Kapitalgesellschaften (Gmbh, AG)
- —- Stille Gesellschaft
Unterschied zw. Personen- und Kapitalgesellschaften?
Personengesellschaft
- keine juristische Person
- mindestens 2 Gesellschafter
- wird von Gesellschafter geführt
- Gesellschafter haben Kontrollrecht
- Gesellschafter haften solidarisch auch mit privat Vermögen
- Vertrauen untereinander notwendig
- Gesellschafter zahlen für Gewinn Einkommenssteuer
Kapitalgesellschaft
- juristische Person
- min. 1 Gesellschafter
- evtl. durch eingestellten Manager geführt
- Gesellschafter haften nur mit eingelegten Stammkapital, für Schulden der Gesellschaft nur die Gesellschaft
- Gesellschafter nur Anspruch auf Abschrift des Jahresabschlusses
- Gewinn der Gesellschaft Körperschaftssteuer, bei Ausschüttung zahlen Gesellschaft Kapitalertragssteuer
Unterschied Geschäftsführer und Vertreter bei Gesellschaften?
Geschäftsführer (innerhalb)
Rechtsverhätlnisse der Gesellschafter untereinander und Verwaltung
(zB Entscheidung über die Errichtung einer neuen Abteilung)
Vertreter (außerhalb)
Rechtshandlungen gegenüber Dritte die das Unternehmen verpflichten und berechtigen
(zB Kauf und Ware)
Beschreiben Sie die Rechtsform Einzelunternehmen?
Person alleiniger Inhaber des Unternehmens
- bringt selbst Kapital auf
- trägt alleinig Verantwortung
- alleinige Gewinnbeteiligung
- alleinige Entscheidungsbefugnis
- Grundsätzlich alleinige Geschäftsführung und Vertretung (kann delegiert werden)
- nur Kredit wenn er Bonität aufweist
Handelt es sich bei der Tätigkeit um einen Freien Beruf, Land-/Forstwirtschaftliche Tätigkeit oder vermietet das Unternehmen Liegenschaften, so sind nur bestimmte Teile des UGB anzuwenden
Problem am Einzelunternehmen?
Unternehmen hängt stark von Unternehmer ab. Ist dieser nicht mehr Fähig zur Mitarbeit geht das Unternehmen meist zu Grund auf Grund fehlender Vorsorge für Nachfolger/Vertreter
Was versteht man unter Bonität?
Kreditwürdigkeit ob Schuldner fähig und willig ist den Verpflichtungen des Kreditvertrages nachzukommen
Beschreiben Sie das Allgemeine der Offenen Gesellschaft?
2 oder mehrere Gesellschafter die gemeinsam unter selber Firma wirtschaften
OG kann selbst Rechte erwerben, die im Grundbuch eingetragen werden
Mitglieder können natürliche, juristische Personen als auch Personengesellschaften sein
Firmbucheintrag verpflichtend
Durch formfreien Vertrag unter den Gesellschaftern begründet und entsteht durch Einschreibung ins Firmenbuch
Rechte der Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft?
- Informationsrecht
- Gleichbehandlung
- Geschäftsführung und Vertretung
- Anteil am Erfolg
- Entschädigung für Aufwendungen
Was kann alles im Gesellschaftsvertrag der offenen Gesellschaft vereinbart werden?
- Geschäftsführung steht allen oder mehreren Gesellschaftern zu
- nur von 2 oder mehreren Gesellschaftern vertreten werden darf
- einzelner Gesellschafter keine Vertretungsbefugnis haben
Pflichten der Gesellschaft einer Offenen Gesellschaft?
- Leistung der vereinbarten Einlage
- Wettbewersverbot (Konkurenzverbot)
Verbot ohne Erlaubnis aller anderen im selben Zweig wie OG tätig sein. Man darf auch nicht maßgeblichen Einfluss auf andere Gesellschaften in diesem Zweig ausüben - Treuepflicht
Pflicht der Gesellschaft nicht zu schaden
Wie wird eine Offene Gesellschaft beendet?
- Zeitablauf
- Beschluss durch Gesellschafter
- Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafter
- Tod eines Gesellschafter (außer im Vertrag anders festgelegt)
Wie wird eine Offene Gesellschaft beendet?
- Zeitablauf
- Beschluss durch Gesellschafter
- Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafter
- Tod eines Gesellschafter (außer im Vertrag anders festgelegt)
Erklären Sie “Informationsrecht”, “Gleichbehandlung” und “Geschäftsführung und Vertretung” bzgl. Offene Gesellschaft?
- Informationsrecht
jeder Gesellschafter hat recht sich über Angelegenheiten der Gesellschaft in den Schriften und Bücher zu informieren und hat Einblick auf die Jahresbilanz
-Gleichbehandlung
kein Gesellschafter darf willkürlich und ohne sachlichen Grund schlechter behandelt werden
- Geschäftsführung und Vertretung
Recht und auch Verpflichtung darauf. Außer bei außerordentlichen Unternehmensangelegenheiten benötigt es die Zustimmung aller anderen
Erklären Sie “Anteil an Erfolg” und “Ersatz von Aufwendung” bzgl. Offene Gesellschaft?
- Anteil an Erfolg und Verlust
wird unter den Gesellschaftern verhältnismäßig zu ihren Einlagen aufgeteilt - Ersatz von Aufwendungen
wird Gesellschafter auf Anweisung der Gesellschaft tätig so werden ihm alle entstehenden Aufwendungen entschädigt