Arbeitsrecht Flashcards

ab S91

1
Q

Welche Arten von Vertäge gibt es bezüglich Arbeitsrecht?

A

Werkvertrag
Auftragnehmer is selbständiger Unternehmer, zwischen Werkunternehmer und Werkbesteller (Privater oder anderer Unternehmer)

Dienstvertrag (Arbeitsvertrag)
zwischen Arbeitnehmer und -geber

Kollektivvertrag
Zwischen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und -nehmer

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2
Q

Beschreiben Sie den Werkvertrag genauer?

A

Zwischen Werkunternehmer und Werkbesteller

Werkunternehmer kann sich vertreten lassen

Werkunternehmer bestimmt Zeiten selbst

WU trägt Risiko für Nichterfüllung

WU schuldet Erfolg

WU versucht Kosten zu decken und Gewinn zu erwirtschaften

WU arbeitet in der Regel mit eigene Betriebsmittel

WU muss gewährleisten

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3
Q

Beschreiben Sie den Dienstvertrag (Arbeitsvertrag)?

A

Zwischen Arbeitgeber und -nehmer

Arbeitnehmer schuldet Bemühen trägt aber nicht Risiko für Nichterfüllung

Arbeitgeber schuldet Entgelt und lohnabhängige Abgaben

Arbeitnehmer verwendet Betriebsmittel des Dienstgebers

Arbeitgeber teilt Zeit ein

Arbeitnehmer muss Arbeiten persönlich durchführen

Arbeitnehmer können auf Grund des Weisungsrecht weitere Aufgaben übertragen werden

Arbeitnehmer muss auch entlohnen wenn keine Arbeit vorhanden ist

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4
Q

Stufenaufbau der Rechtsordnung im Arbeitsrecht?

A
Arbeitsvertrag
Betriebsvereinbarung
Kollektivvertrag
Verordnung
Gesetz
Verfassung
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5
Q

Was versteht man unter Kollektivvertrag und was ist in ihm geregelt?

A

Schriftliche Vereinbarung zwischen Interessensvertretungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mindestansprüche der Arbeitnehmer

Muss im Betrieb für allgemeine Einsicht aufliegen

Lohn
Sonderzahlungen
Zulagen (Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtbarieten)
Freizeitanspruch bei Arbeitsunfähigkeit
Kündigungsfristen
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6
Q

Was sind die üblichen Interessensvertretungen beim Kollektivvertrag?

A

Arbeitnehmer ÖGB

Arbeitgeber WKO

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7
Q

Was versteht man unter Außenseiterwirkung?

A

Kollektivvertrag zählt für sämtliche Arbeitnehmer im Betrieb

Es ist verboten Regelungen festzulegen, die differenzieren ob jemand Mitglied der Kollektivvertragspartei ist oder nicht

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8
Q

Welche Arten von Kollektivvertrag gibt es?

A

Angestellten-
z.B.
Angestellte im Gewerbebereich
Angestellte im Industriebereich

Arbeiter-Kollektivvertrag
z.B.
Kollektivvertrag für Arbeiter des chemischen Gewerbes
Kollektivvertrag für Arbeiter der chemischen Industrie

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9
Q

Beschreiben Sie die Betriebsvereinbarung?

A

Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Gütlig für Arbeitnehmer, die durch den Betriebsrat vertreten sind

Grundsätzlich nur über Angelegeneiten, die das Abreitsgesetz vorsieht, darf nicht Arbeits- oder Kollektivvertrag verschlechtern

Schritflich abgeschlossen und im Betrieb kund gemacht

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10
Q

Beschreiben Sie den Arbeitsvertrag?

A

Festlegen der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Ist an keine bestimmte Form gebunden
- mündlich
- schriftlich
- konkludent (durch schlüssige Handlung beschlossen bzw. geändert)

über gewisse Punkte darf auf Grund des “zwingenden Rechts” nicht verhandelt (z.B. kein Urlaub gegen Entgelt, auch wenn beide Seiten dies wollen würden)

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11
Q

Was ist ein Dienstzettel?

A

Wird ein Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen so Verfasst der Arbeitgeber die wesentlichen Inhalte im Dienstzettel zusammen

Nicht nötig wenn das Arbeitsverhältnis nicht länger als 1 Monat dauert
Änderungen muss der Arbeitgeber den AN innerhalb 1 monats schriftlich mitteilen

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12
Q

Einteilung der Arbeitsverhältnisse?

A

Dauer

  • Probearbeitsverhältnis
  • befristet
  • unbefristet

Tätigkeit

  • Angestellter
  • Arbeiter
  • Lehrling
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13
Q

Probearbeitsverhältnis?

A

Möglichkeit, um zu schauen ob AN und AG zusammenpassen
geregelt auf 1 Monat, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden
Kündigungsbeschränkungen kommen hier nicht zu tragen

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14
Q

Befristetes Arbeitsverhältnis?

A

Ende des Arbeitsverhältnis bereits bei Vertragsabschluss festgelegt
kann terminlich oder durch Ereignis definiert sein
wichtig ist, dass dies objektiv feststellbar sein muss und von keinen der beiden Seiten willkürlich beeinflussbar ist (z.B. Rückkehr eines Mitarbeiters aus Karenzurlaub)

Aneinanderreichung mehrerer befristeter AV (Kettenarbeitsverhältnisse) grundsätzlich nicht erlaubt und wird in ein unbefristes AV umgewandelt um Nachteile für AN zu verhindern

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15
Q

Unbefristete Arbeitsverhältnis?

A

unbefristet, Vertrag endet durch Endigungsgrund (Tod des AN, Kündigung, einvernehmliche Auflösungs etc.)

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16
Q

Welche einseitige Auflösungen des AV gibt es?

A

Entlassung

#Kündigung
Von Seiten AN oder AG, ohne Angabe von Gründen, Kündigungsfrist muss eingehalten werden (definiert im Arbeitsvertrag, Koll.V. , Gesetz (Angestelltengesetz, Gewerbeordnung)
Möglichkeit der Kündigung mit eingeschriebenen Brief

mit Angabe von Gründen, sofortige Wirkung, von Seiten des AG
Grund z.B. unentschuldigtes Verbleiben von der Arbeit
wird Entlassung nicht unverzüglich Ausgesprochen zählt dies als Verzeihung und somit kann dieser Grund später nicht mehr geltend gemacht werden

Von seiten AN wenn AG Grund für Auflösung gesetzt hat, unverzügliche Geltendmachung, sofortige Beendigung des Dienstverhältnis
z.B. Nichtbezahlen des vereinbarten Entgelts, gesundheitlche Gefährdrung

17
Q

Nennen Sie die unterscheidung nach Tätigkeiten im Arbeitsrecht incl. deren gesetzliche Regelung?

A

Angestellter (Angestelltengesetz)

  • Kanzleiarbeiten
  • kaufmännische Tätigkeiten (Vertreter, Ein- und Verkauf)
  • höhe, nichtkaufmännische Tätigkeiten (z.B. Konstrukteur, Fachlehrer)
Arbeiter (ABGB, GewO)
- Reinigungskraft
- Personen im Büro einfachste Hilfsdienste, Uhrmacher
- Vorarbeiter
Kollektivvertrag besonders bedeutsam

Lehrlinge (Berufsausbildungsgeset)

18
Q

Hauptpflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers?

A

Arbeitnehmer

  • Arbeit
  • Treue
  • Schadenersatz

Arbeitgeber

  • Entgeltzahlung
  • Fürsorge
19
Q

Beschreiben Sie die Punkte der Hauptpflichten des Arbeitnehmers etwas genauer?

A

Arbeitspflicht
Arbeit persönlich und sorgfälltig ausführen

Treue
Interessen des Betriebs wahren (wärend Arbeitsverhältnis und nach falls gesondert vereinbart)
- Verschwiegenheitspflicht
- Geschenkannahmeverbot
- Wettbewerbsverbot

Schadenersatz je nach Art
Vorsatz, Fahrlässigkeit, entschuldbare Fehlleistung
(nicht so wichtig)

20
Q

Entgeltzahlung?

A

Arbeitgeber hat die Pflicht Entgelt zu zahlen, außer es wurde ausdrücklich vereinbart dass die Arbeitsleistung unentgeltlich erfolgt

Angestellter (Lohn)
Arbeiter (Gehalt)
Lehrling (Lehrlingsentschädigung)

Im Angestelltenkollektivvertrag ist vorgesehen, dass alle 2 Jahre der Gehalt steigt (Biennalsprung)

21
Q

Entgeltfortzahlung?

A

Arbeitgeber muss in bestimmten Fällen Entgelt weiterzahlen, auch wenn keine Leistung vorliegt

  • Krankheit
    Erkrankt oder Unfall ohne grober Fahrlässigkeit
    Ohne Bestätigung verlert AN Anspruch auf Entgeltzahlung, ist aber kein Entlassungsgrund
  • Verhinderung aus sonstigen Gründen
    nicht selbst dafür verantwortlich
    Entgeltfortzahlung höchstens eine Woche
    Grund muss allgemein akzeptiert sein und bei Verlangen des AG nachgewiesen werden
    Einteilung in tatsächlich (zB Lawine) rechtlich (behördliche Ladung) sittlich (Hochzeit)
22
Q

Urlaub? (Anspruch, Dauer, etc.)

A

Anspruch auf 25 Arbeitstage (30 Werktage), erhöht sich nach 25 Jahren auf 36 Werktage

nach 6 Monate vollen Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch eines Jahres verfällt nach 2 Jahren

Bei Erkrankung mehr als 3 Kalendertage unverzüglich melden, für bestätigte Zeit zählt nicht als Urlaub

23
Q

Pflegefreistellung?

A

Für eigenes Kind
im Haushalt lebende Person ( Ehegatten, Eltern, …)

Bei Erkrankung oder Ausfall der ständigen Betreuungsperson

24
Q

Mutterschaft?

A

8 Wochen vor und nach der Voraussichtlichen Geburt is Schutzfrist
davor ist bis ankündigung der Schwangerschaft “Schutz für Schwangere”
danach Karrenzurlaub

25
Q

Unterscheidung von Arbeitszeiten “Arbeit” und “Arbeitsbereitschaft” ?

A

Arbeit
geistige oder körperliche Anstrengung

Arbeitsbereitschaft
Verpflichtung auf Abruf oder Eintritt eines Ereignis tätig zu werden (Feuerwehr, Rettung)

26
Q

Wie hoch ist die Normalarbeitszeit?

A

40 Wochenstunden

Kollektivvertrag sieht aber eine kürzere Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden vor

Wenn die Tätigkeit regelmäßig und vorwiegend Arbeitsbereitschaft ist, kann der Kollektivvertrag eine Normalarbeitszeit von höchstens 60 Wochenstunden zulassen

27
Q

Anspruch auf Ruhezeiten des Arbeitnehmers?

A

ununterbrochene Ruhezeit von min. 36 Stunden

Wochenendruhe, falls dies nicht nöglich ist, besteht ein Anspruch während der Woche

28
Q

Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnis?

A
  • Postensuchtag
    Anspruch auf bezahlte Freizeit um neue Stelle zu suchen (1/5 der Wochenarbeitszeit)
  • Abfertigung
    ab 2. Arbeitsmonat, monatliche Einzahlung auf Mitarbeitervorsorgekasser (1.53% von Brutto)
    Nicht Bezahlung wenn Mitarbeiter kündigt, unberechtigt austritt oder gerecht entlassen wird
    Möglichkeiten auf Auszahlung oder Übetragung auf Mitarbeitervorsorgekasser des neuen Arbeitgebers
  • Ersatz nicht verbrauchten Urlaubs
    Anspruch auf Urlaub bis Beendigung, nicht verbrauchter Urlaub wird finanziell Entschädigt
  • Arbeitszeugnis
    Schriftliches Arbeitszeugnis (Bezeichnung Arbeitgeber, Persönliche Daten, Art und Dauer der Tätigkeit, Ausbildungsteilnahmen)
    Es darf keine Bemerkung vorkommen, die das Fortkommen des Arbeitnehmers erschweren, auch wenn sie wahr sind