Firma Flashcards

1
Q

Definition der Firma

A

Handelsname unter dem die Gesellschaft im Rechtsverkehr auftritt und der im HReg eingetragen wird.

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2
Q

Firmenfähigkeit

A

KollG, KommG, AG, GmbH, Genossenschaft (, KAG, KommAG)

Nicht Firmenfähig:
EinfG, Verein, Stiftung

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3
Q

Grundsätze und Verbote im Zusammenhang mit Firma

A
  • Firmengebrauchspflicht (OR 954a I)
  • Firmeneinheit
  • Unübertragbarkeit
  • Verbot der Eintragung der gleichlautenden Firma (gleiche Buchstabenfolge oder bedeutet übersetzt das gleiche).
  • Schutz des öffentlichen Interesses (nicht gegen nationale, sittliche oder religiöse Empfinden).
  • Täuschungsverbot
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4
Q

Abgrenzung der Firma zu Marke und Enseigne

A

Marke: Kennzeichen eines bestimmten Produkts. Hier gilt MArkenschutzgesetz

Enseigne: Bezeichnung des Geschäftslokals. Nicht Eintragungsfähig. Firmenschutz nur wenn als Zusatz in die Firma aufgenommen.

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5
Q

Typen von Firmen

A
  • Personenfirma: Ein oder mehrere Familiennamen als Hauptelement.
  • Sachfirma: Hinweis auf Gegenstand des Unternehmens.
  • Phantasiefirma: Keine inhaltlichen Angaben zu Unternehmen oder dessen Träger.
  • Gemischte Firma

Reine Sachfirmen sind unzulässig. Kombination verschiedener Sachbezeichnungen hingegen zulässig.

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6
Q

Notwendigkeit des Zusatzes “in Liquidation”

A

Bei KollG und KommG nicht obligatorisch.

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7
Q

Firma der Zweigniederlassungen

A

Dieselbe Firma wie die Hauptniederlassung + optional ein Zusatz (952 I).

Zweigniederlassungen der ausländischen Unternehmen zusätzlich zum ausländischen Firmennamen den Ort der Hauptniederlassung, den Ort der Zweigniederlassung sowie die ausdrückliche Bezeichnung als Zweigniederlassung.

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8
Q

Firmenschutz

A

-Einzelunternehmen und Personengesellschaften:
Schutz am Eintragungsort (946 I, 951 I)

-AG, GmbH, Genossenschaft:
Landesweiter Schutz ( 951 II)

Anspruch auf Ausschliesslichkeit kann verwirken (ZGB 2 II).

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