E.1 Verwaltungsverfahrensrecht Flashcards
Bescheiderlassungsverfahren (2)
- auf Antrag oder von Amts wegen eingeleitet
- Parteien von diesem Verfahren unterliegen materiellem Verwaltungsrecht (StVo, MeldeG, BauO,…)
Parteirechte (5)
1) Akteneinsicht
2) Anträge stellen
3) Parteiengehör
4) Zustellung des Bescheids
5) Verwaltungsrecht
Ermittlungsverfahren (3)
- dient der Ermittlung eines Sachverhalts durch Einholung von Beweisen
- Beweise unterliegen “freier Beweiswürdigung”
- Stellungname der Parteien möglich
Formvorschriften (5)
- als “Bescheid” kennzeichnen
- “Spruch” fasst zusammen
- Begründung enthalten
- Rechtsmittelerklärung enthalten
- gegenüber Parteien erlassen, durch Zustellung
3 Arten von Bescheiden
1) Leistungsbescheid
2) Rechtsgestaltungbescheid
3) Feststellungsbescheid
Rechtskraft von Bescheiden (5)
keine Rechtsmittel werden dagegen ergriffen
- verbindlich
- unanfechtbar
- für Behörde unabänderlich
- und unwiderruflich
- dieselbe Sache kann nicht mehr verhandelt werden (“ne bis in idem”)
Erlassung von Strafbescheiden (3)
- geregelt im VStG
- allgemeine Bestimmungen zu Strafbarkeit und Strafen
- besondere Bestimmunen über Strafverfahren
zwangsweise Durchsetzung von Bescheiden (4)
- geregelt im VVG
- Geld wird durch Pfändung eingetrieben
- “vertretbare Leistung” - Geld von Vertretung
- “unvertretbare Leistung” - Zwangsstrafen
Rechtsschutz - 3 Verstoßmöglichkeiten
1) falsches Organ hat entschieden
2) Verstoß gegen Verfahrensbestimmungen
3) inhaltlich falsche Entscheidung
Rechtsschutz - Vorgang bei Verstoß (4 Schritte)
1) Überprüfung Verordnung von VGH
2) Beschwerde gegen Bescheid/Akten an Verwaltungsgericht
3) Revision an VGH “Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte”
4) Säumnisbeschwerde bei Untätigkeit von Verwaltungsbehörden an Verwaltungsgericht