C. Rechtsquellen nach österreichischem Recht Flashcards
Woher kommen Rechte?
Das Recht regelt seine eigene Erzeugung.
Rechtsquellen (2)
a) Bundesverfassungsrecht - Bundesgesetze - Verordnungen, Urteile, Bescheide
b) Landesverfassungsrecht - Landesgesetze - Verordnungen, Urteile, Bescheid
Geltung und Inkrafttreten von Gesetzen
nach Beschluss im Kundmachungsorgan veröffentlichen, dadurch “rechtliche Existenz” eingeleitet
Geltung von Gesetzen, von denen man nichts wusste
“Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!”
Wenn das Gesetz gehörig kundgemacht wurde, auch bei Unwissenheit anwenden
Kundmachung von Gesetzen (2)
- im Bundesgesetzblatt (ris.bka.gv.at)
- Inkrafttreten am Tag nach Kundmachung (sofern nichts anderes vorgegeben)
Geltungsbereich (2+2)
- Rechtsvorschriften gelten nicht “schlechthin” für alle
- Verhaltensweisen angeordnet
a) für bestimmte Personen
b) unter bestimmten Voraussetzungen
Effektivität (2)
Wie effektiv ein Gesetz ist, wird darin gemessen, inwiefern die
- Rechtsunterworfenen das Recht befolgen (Maß an Rechtsbefolgung) und
- inwiefern die Staatsorgana das Recht durchsetzen
auch wenn Vorschriften nicht effektiv sind, gelten sie
persönlicher Geltungsbereich (2)
- betroffene Personengruppen
- generell oder individuell
z. B.: Berufsgruppen, Lebenssituation
örtlicher Geltungsbereich (2)
- Tatbestandsbereich
- im Zweifel ganzes Bundesgebiet
sachlicher Geltungsbereich (2)
- Lebenssachverhalte oder menschliche Verhaltensweisen an die die Rechtsvorschrift anknüpft
- abstrakt oder konkret
z. B.: Krankheit, Mutter-/Vaterschaft, Alter
zeitlicher Geltungsbereich (3)
- Inkrafttreten mit Ablauf des Kundmachungstags
- wenn sachliche gerechtfertigt auch zurückwirkend
- enden durch Zeitablauf, auflösende Bedingung, Derogation, Aufhebungsentscheidung
Rechtsüberleitung
neue Rechtssetzungsautorität setzt Vorschriften der vorangegangenen untergegangen Rechtssetzungsautorität wieder in Geltung
Novellierung (2)
- Rechtsetzungsautorität darf erlassene Rechtsvorschriften jederzeit ändern
- sprachliche Formulierung ändern, alte Bestimmungen aufheben, neue Bestimmungen einführen
Derogation
Rechtssetzungsautorität ordnet Ende oder Verbindlichkeit von Rechtsvorschrift an
Postulat der Widerspruchsfreiheit (4)
- Rechtsvorschriften sind vernetzt
- Definitionen werden vorausgesetzt
- es wird auf andere Gesetze verwiesen
- die können Ermächtigungen zum Erlass neuer Vorschiften enthalten