E. Verfahrensrecht Flashcards
Was umfasst der Rechtsbereich Verwaltungsrecht? (3)
- Aufbau der Verwaltung
- Inhalt der Verwaltungstätigkeit
- formaler Ablauf verwaltungsbehördlicher Verfahren
materielles Verwaltungsrecht (div. Beispiele)
- MeldeG
- UnversitätsG
- StVO
- BauO
- GewO
- TelekommunkationsG
- PreisG
uvm.
juristische Person öffentlichen Rechts (3)
- unterscheiden sich von natürlichen Personen
- haben durch Gesetz (o. ä) Rechte und Pflichten
- erfüllen öffentliche Aufgaben
z. B.: Gebiets- und Personalkörperschaften, Anstalten, Fonds und Stiftungen
Verwaltungsorgane
Behörden und sonstige Dienststellen
Organe der Bundesverwaltung (4)
- Bundespräsident
- Bundesregierung
- Bundesminister
- Bundesminister nachgeordnete Bundesorgane, Landeshauptmann und unterstellte Landesbehörden
Organe der Landesverwaltung (3)
- Landeshauptmann
- Landesräte
- der Landesregierung untergeordnete Bezirkshauptmannschaften und Statutarstädte
Staatsverwaltung
- hierarchisch organisiert
- weisungsgebunden
Selbstverwaltung (4)
Gemeinden:
- Bürger wählen Gemeinderat
- dieser wählt Gemeindevorstand (BM und Vize BM)
- eigener Wirkungsbereich ohne Einfluss staatlicher Organe
- interne Weisungszusammenhänge
Hoheitsverwaltung
- durch Behörden
- treffen einseitige Anordnungen und Entscheidungen
- auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ermächtigungen
Hoheitsverwaltung bzw. Output von rechtlichen Entscheidungen (4)
a) Verordnungen
b) Bescheide
c) Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt
d) Weisungen
Verordnung (3)
- von Verwaltungsbehörden erlassen
- genereller Adressatenkreis
- hoheitliche Regelungen
Bescheid (3)
- individuelle Adressaten
- förmlich hoheitlich
- Anordnungen oder Entscheidungen
Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt (3)
- Anordnungen und Zwangsmaßnahmen
- auf Basis gesetzlicher Ermächtigung
- müssen ohne besondere Verfahrensförmlichkeiten ergriffen werden
z. B.: Abnahme Autokennzeichen, Wegweisung, Auflösung Demonstration
Weisung (3)
- von vorgesetzten Verwaltungsorganen
- an nachgeordnete Verwaltungsorgane
- “interne” Anordnungen
Amtshaftungsgesetz
besonders Schadenersatzrecht, wenn Person im Rahmen hoheitlicher Verwaltungstätigkeit Schaden zugefügt wird