D. Verfassungsrecht Flashcards
Was steht im Verfassungsrecht üblicherweise? (3 + 2)
1) Bestimmungen über die obersten Organe eines Staats
- wie die obersten Organe bestellt/abberufen werden
- welche Kompetenzen sie haben
2) Befugnisse zur Gesetzgebung
3) grundlegende Recht der Bürger
6 Grundprinzipien der österreichischen Verfassung
1) demokratisches Prinzip
2) republikanisches Prinzip
3) bundesstaatliches Prinzip
4) Grundsatz der Gewaltenteilung
5) rechtsstaatliches Prinzip
6) liberales Prinzip
I. demokratisches Prinzip (4)
- Demokratie und “Recht geht vom Volk aus” als Grundlage
- mittelbare Demokratie (Wahlberechtige wählen Nationalrat und Landtag als gesetzgebende Körperschaften)
- Grundsätze des Wahlrechts (6)
- ergänzend direkte Demokratie (Volksbegehren, Volksabstimmung, Volksbefragung)
8 Grundsätze des Wahlrechts
1) frei (ohne Beeinflussung)
2) Verhältniswahl
3) geheim
4) gleich (keiner hat mehr Einfluss)
5) persönlich (keine Vertretung)
6) Ermittlung in Wahlkreisen
7) allgemein (alle haben grundsätzlich Wahlrecht)
8) unmittelbar (kein Wahlmannsystem)
II. republikanisches Prinzip (2)
- Österreich ist demokratisches REPUBLIK
- Bundespräsident 6 J, kann vor VGH angeklagt und abgesetzt werden
III. bundesstaatliches Prinzip (3)
- Österreich ist ein Bundesstaat
- Staatsaufgaben zwischen Bund und Ländern verteilt
- mittelbare Bundesverwaltung: viele Angelegenheiten der Bundesverwaltung werden durch Landesorgane vollzogen die rechtlich für den Bund tätig sind
V. Rechtsstaatliches Prinzip (2 + 3 + 9)
a) formell:
- jede Staatstätigkeit muss auf Verfassung basieren
- Verwaltung muss auf Gesetzen basieren
- Rechtsschutz für Betroffene von staatlichen Tätigkeiten
b) materiell:
- Sachlichkeitsgebot
- Gebote zu bestimmten Gesetzen
- Grundsatz von Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe
- Parteiengehör
- Unschuldsvermutung
- Grenzen für rückwirkende Gesetzgebung
IV. Grundsatz der Gewaltenteilung (2 + 3 + 1)
a) formell:
- es gibt eigene Organe für Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit
- niemand darf gleichzeitig Funktionen in mehr als einem Organ haben
- “checks and balances”: Ernennungs- und Abberufungsrechte, Mitwirkungs- und Kontrollrechte
b) materiell:
- bestimmte Staatsaufgaben sind prinzipiell Staatsorganen zugeordnet
VI. liberales Prinzip (2)
- “staatsfreie Räume” für Bürger
- durch Grundrechte und Begrenzung staatlicher Befugnisse
Verfassungsänderung (2)
- Verfassungsrecht kann durch Verfassungsrecht geändert werden lol
- Gesamtänderung: u. a. Volksabstimmung
Gesetzgebungsprozess (7)
- durch Nationalrat mit Bundesrat (2 Kammern)
- Gesetzesvorschlag
- Gesetzesbeschluss Nationalrat
- Einspruchs des Bundesrats
- Beharrung des Nationalrats
- Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens durch Bundespräsident
- Kundmachung im Bundesgesetzblatt
Gesetzgebungsprozess: Präsenzquorum
Anwesenheit von einem Drittel der Mitglieder
Gesetzgebungsprozess: Konsensquorum
unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Besonderheiten Verfassungsgesetzgebungsprozess (3)
- Hälfte der NR Mitglieder anwesend
- 2/3 Mehrheit der anwesenden
- ausdrücklich “Verfassungsgesetz”/”Verfassungsbestimmugn”
Besonderheiten Landesgesetzgebung (4)
- Landtage haben Ein-Kammern-System
- kein Einspruchsrecht der Bundesregierung
- Landesverfassungsrecht darf Bundesverfassungsrecht nicht widersprechen
- aber einfache Bundesgesetze haben gegenüber Landesgesetzen keinen Vorrang