B. Der Staat Flashcards
3 Staatselemente
1) Staatsgebiet: völkerrechtliche Verträge oder unbestrittene Staatsgewalt
2) Staatsvolk: nationale Gesetze wie Staatsbürgerschaftsgesetz, Völkerrecht begrenzt
3) Staatsgewalt: Herrschaftssystem in Territorium, effektiv um zu bestehen
völkerrechtliche Anerkennung Definition (2)
- einseitige völkerrechtliche Erklärung
- gibt jeder Staat für sich ab
Staatsaufgaben (3)
1) Sicherheit nach außen und innen (Verbot privater Gewalt)
2) Wohlfahrt (soziale Sicherheit, Bildung, Infrastruktur, Versorgung und Entsorgung , Wirtschaftsförderung)
3) Rechtsfunktion (Ordnung des Zusammenlebens durch Erlassung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften)
Völkerrecht Definition
regelt zwischenstaatliche Beziehungen der Völkerrechtssubjekte (Staaten oder internationale Organisationen)
Europarecht im weiteren Sinn
Rechtsquellen für zwischenstaatliche Einrichtungen, die für Europa wichtig sind
Europarecht im engeren Sinn (1 + 3)
Unionsrecht:
Rechtsordnung der EU (3)
- Vertrag über EU
- Vertrag über Arbeitsweise EU
- EU Grundrechtecharta
totalitäres System (4)
- Staat und Gesellschaft sind eins
- der Staat beeinflusst jeden menschlichen Lebensbereich
- unbeschränkte Regelungsbefugnis
- Volkswohl Vorrang vor Individualrechten
Beispiel: Nordkorea, Afghanistan
liberales System (2)
- Staat hat beschränkte Befugnisse
- privatautonome Entscheidungsbefugnis
Demokratie (2)
- Staatswillensbildung wird von Gesamtheit der Bevölkerung –> “Volkssouveränität”
- unmittelbar oder mittelbar (“parlamentarische Demokratie” Mischform)
Autokratie Definition
Staatwillensbildung von einzelnen, oder kleine Gruppen
Monarchie (3)
- Staatsoberhaupt wird nicht gewählt
- Funktion auf Lebenszeit
- nicht rechtlich verantwortlich (nicht absetzen)
Republik (4)
- Staatsoberhaupt wird gewählt
- Funktion auf Zeit
- abberufbar
- Volksvertretung oder Höchstgericht verantwortlich
Einheitsstaat Definition
alle Staatsaufgaben kommen nur einem Verband zu
Bundesstaat (2)
- Staatsaufgaben zwischen mehreren Verbänden aufgeteilt
- Verbände haben eigene Organe und Rechtssetzungsbefugnisse
Staatenbund (2)
- völkerrechtlicher Zusammenschluss
- nur bestimmte Angelegenheiten gemeinsam bestimmt