Dienstprüfung a - Teil 3 _ MENSCHENRECHTSTADT WIEN Flashcards
Was sind Menschenrechte?
Menschenrechte sind angeborene Rechte, die jedem Menschen ein Leben in - Freiheit, - Gleichheit und - Würde sichern und Schutz vor Machtmissbrauch und Ausbeutung bieten sollen. Sie sind - universell, - unveräußerlich und - unteilbar.
Universalität bedeutet, dass diese Rechte jedem Menschen gleichberechtigt überall auf der Welt zustehen und sich jeder Mensch auf sie berufen kann.
Unveräußerlich sind Menschenrechte, weil sie nicht aufgegeben werden können. Sie werden geachtet, gefördert oder auch verletzt, können jedoch nie gewährt oder verneint werden. Davon zu unterscheiden ist, dass die meisten Menschenrechte bis zu einem gewissen Grad unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden können.
Unteilbarkeit bedeutet, dass Menschenrechte in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden müssen und es keine Hierarchie unter den Menschenrechten gibt. Wenn ein Recht verletzt wird, ist meist auch ein anderes Recht beeinträchtigt.
Weil Menschenrechte diese Eigenschaften haben, ist es wichtig, dass sie in einem rechtlichen Verfahren durchgesetzt werden können. Menschenrechte sind von den Staaten weltweit anerkannt. Sie werden
auf internationaler Ebene sowie
durch die Europäische Union und
in nationalen Verfassungen festgelegt. Sofern Menschenrechte durch eine Verfassung garantiert sind, werden sie auch als Grundrechte bezeichnet.
Was steht auf der Fassade des Parlamentsgebäudes ?
ALLE MENSCHEN SIND FREI UND GLEICH AN WÜRDE UND RECHTEN GEBOREN. SIE SIND MIT VERNUNFT UND GEWISSEN BEGABT UND SOLLEN EINANDER IM GEISTE DER BRÜDERLICHKEIT BEGEGNEN.
ART I DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE.
Auf internationaler Ebene werden Menschenrechte wie festgelegt. und und umgesetzt?
Auf internationaler Ebene werden Menschenrechte durch völkerrechtlich verbindliche
Menschenrechtsabkommen festgelegt. Dies sind Verträge, durch die sich Staaten dazu
verpflichten, ihre Gesetzgebung und ihr Verwaltungshandeln so anzupassen, dass die
vereinbarten Rechte gewährt werden. Auch Wien ist verpflichtet, diese Verträge
umzusetzen.
Weltweit sind wo die Menschenrechte insbesondere von Bedeutung?
Weltweit gesehen, sind insbesondere die Menschenrechtsabkommen der Vereinten
Nationen von Bedeutung. Beispiel:
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit Ausnahme der USA angenommen. Es enthält grundlegende Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. In Wien setzen z.B. die Mitarbeiter*innen der Magistratsabteilungen 10 – Wiener Kindergärten, 11 – Wiener Kinder- und Jugendhilfe und 13 – Bildung und Jugend sowie die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft Kinderrechte in ihrer täglichen Arbeit um.
Was wurde in Europa nde der 50er Jahre im Rahmen des Europarats ausgearbeitet?
In Europa wurde Ende der 50er Jahre im Rahmen des Europarats die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgearbeitet. Heute sind 46 europäische Staaten Vertragsstaaten der EMRK. Die Einhaltung dieser Rechte wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überwacht. In Österreich ist sie von besonderer Bedeutung, weil sie im Verfassungsrang beschlossen wurde. Die in ihr enthaltenen Rechte gelten daher in Österreich als verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte.
Menschenrechte und Europäischen Union
Im Rahmen der Europäischen Union ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
(GRC) relevant. Sie beinhaltet sowohl eine Vielzahl an Grundrechten, als auch Grundsätze über die Werte und Ziele der EU. Daneben legen viele europäische Verordnungen und
Richtlinien Standards in menschenrechtlicher Hinsicht fest, z.B. die Antidiskriminierungs und die Gleichbehandlungsrichtlinien, die auch das Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsrecht der Stadt Wien maßgeblich bestimmen.
Wo sind auf nationaler Ebene die Menschenrechte garantiert?
Auf der nationalen Ebene sind Menschenrechte durch die österreichische Verfassung garantiert. Sofern ein Recht durch die Verfassung garantiert ist, wird durch die Behauptung in einem dieser Rechte verletzt zu sein, die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs begründet.
Auf diesen verschiedenen Ebenen bilden Menschen- bzw. Grundrechte übergeordnete Leitlinien für staatliches Handeln
Wien ist Menschenrechtsstadt – Was bedeutet das?
Die Idee der Gründung von Menschenrechtsstädten verfolgt das Anliegen, das Wissen um die Menschenrechte zu den Menschen zu bringen, mögliche problematische Entwicklungen besser und rascher zu erkennen und wirksamer zu bekämpfen und die Menschen zu befähigen, sich für diese Rechte einzusetzen.
Menschenrechtsbüro?
Im Dezember 2014 wurde durch den Wiener Gemeinderat die Deklaration „Wien – Stadt der Menschenrechte“ beschlossen und 2015 das Wiener Menschenrechtsbüro (MRB) eingerichtet. Das Büro wird von der bzw. dem Menschenrechtsbeauftragten geleitet. Die zentrale Aufgabe des Büros ist die Koordinierung des Querschnittsthemas Menschenrechte, welches sämtliche Bereiche der Stadtverwaltung betrifft. Um Wien als Menschenrechtsstadt verstärkt zu positionieren, kooperiert das MRB mit Magistratsabteilungen, nationalen Institutionen und verwaltungsnahen Organisationen sowie unter Einbeziehung
und in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Das Menschenrechtslernen in der Stadt und die internationale Zusammenarbeit bilden weitere wichtige Aufgaben.
Welche menschenrechtlichen Aufgaben verfolgt
Wien?
Internationale Menschenrechtsabkommen und verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte sind von der Stadt Wien in all ihren Kompetenzbereichen zu beachten. In inhaltlicher Hinsicht lassen sich Menschenrechte auf verschiedenste Weise einteilen. Bürgerliche und politische Rechte ( - Recht auf Eigentum - Recht auf Leben - Recht auf Religionsfreiheit - Recht auf politische Mitbestimmung - Recht auf ein faires Verfahren) irtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte (- Recht zur Bildung von Gewerkschaften - Recht auf Wohnen - Recht auf Bildung - Recht auf Gesundheit - Recht auf einen angemessenen Lebensstandard) ** alle Menschenrechte sind das Recht auf Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot relevant**
Was sichert den Status rechtlicher Gleichheit?
Rechte auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sichern den Status rechtlicher Gleichheit. Wien hat wichtige Gesetze zur Gleichbehandlung und Antidiskriminierung erlassen und Institutionen für die Förderung der Gleichbehandlung bzw. Gleichstellung aller in Wien lebenden Menschen mit Fokus auf Geschlecht, sexuelle Identität, Elternschaft, ethnische Herkunft, Religion bzw. Weltanschauung, Behinderung und Alter geschaffen.
Daraus ergibt sich:
Jeder Mensch hat das Recht, nicht diskriminiert zu werden!
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle Menschen!
Frauen haben das Recht auf Gleichbehandlung!