Dienstprüfung a - Teil 1 _ RECHT PFLICHTEN Seite 1-30 Flashcards
(131 cards)
Was versteht man unter dem Begriff Dienstrecht?
umfasst sämtliche Regelungen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt Wien als Dienstgeberin und ihren Dienstnehmer*innen festlegen. Dazu gehören insbesondere die Rechte und Pflichten der Bediensteten sowie die Begründung und Auflösung des Dienstverhältnisses. Sie definieren, welche Ansprüche und Verpflichtungen sowohl die Bediensteten als auch die Stadt Wien als Dienstgeberin haben.
Wie entsteht ein vertragliches Dienstverhältnis?
durch den Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages, der von der Dienstgeberin und der*dem Bediensteten (nach dem Wiener Bedienstetengesetz) unterschrieben wird.
Welche Punkte muss ein Dienstvertrag enthalten?
- Name der*des Bediensteten,
- Bezeichnung und Sitz der Dienstgeberin,
- Beginn + Dauer des Dienstverhältnisses (befristet oder unbefristet)
- gegebenenfalls eine vereinbarte Probezeit
- Verwendung der*des Bediensteten (Schema, Berufsfamilie, Modellfunktion, Modellstelle),Beschäftigungsausmaß (Voll- oder Teilzeit),
- falls erforderlich, die Vorschrift zur Absolvierung einer Dienstausbildung oder Lehrabschlussprüfung innerhalb einer bestimmten Frist.
Welche zusätzlichen Informationen müssen dem Dienstvertrag beigefügt werden?
Folgende Punkte müssen dem Dienstvertrag als Beifügung angeführt werden:
- Dienstort,
- Hinweis auf die Anwendung des Wiener Bedienstetengesetzes.
Was ist notwendig, um eine Veränderung des Dienstvertrages vorzunehmen?
ine Veränderung des Dienstvertrages bedarf der Zustimmung sowohl der Dienstgeberin als auch der*des Bediensteten.
Welche Aufgaben müssen die Bediensteten der Stadt Wien erfüllen?
Die Bediensteten müssen die Aufgaben erfüllen, die sich aus der Modellfunktion ergeben, in die sie eingereiht sind. Falls es dienstlich erforderlich ist, können sie vorübergehend auch für andere Aufgaben herangezogen werden, sofern sie dafür geeignet sind, wie z. B. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wahlen.
Welche Grundsätze müssen die Bediensteten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beachten?
Die Bediensteten müssen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der: - Sorgfalt, - des Fleißes, - der Unparteilichkeit, - der Zweckmäßigkeit, - der Raschheit, - der Einfachheit und der - Kostenersparnis erfüllen.
„Standesansehens“?
Die Bediensteten müssen im Dienst und außerhalb des Dienstes alles vermeiden, was die Achtung und das Vertrauen, das ihrer Stellung entgegengebracht wird, untergraben könnte. Sie müssen das sogenannte „Standesansehen“ wahren.
Dürfen Bedienstete Geschenke annehmen, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen?
Nein, Bediensteten ist es grundsätzlich verboten, Geschenke oder sonstige Vorteile anzunehmen, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen.
Gibt es Ausnahmen beim Verbot der Geschenkannahme?
Ja, Zuwendungen von geringem Wert, wie sie aus Anlass von Festen üblich sind, sind erlaubt.
Welche Umstände müssen Bedienstete unverzüglich der Dienstgeberin melden?
Bedienstete müssen folgende Umstände unverzüglich schriftlich der Dienstgeberin melden:
- Namensänderung,
- Standesveränderung (z. B. Heirat oder Scheidung),
- Veränderung der Staatsangehörigkeit oder des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt,
- Änderung des Wohnsitzes,
- Aufenthalt außerhalb des Wohnsitzes bei gerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst (außer bei Urlaub),
- Ruhen oder Verlust einer für den Dienst erforderlichen behördlichen Berechtigung (z. B. Führerschein),
- Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten gemäß Behinderteneinstellungsgesetz,
- Bezug eines Rehabilitationsgeldes,
- Dienstverhinderung durch das Einwirken Dritter (z. B. Krankenstand nach Verkehrsunfall mit Fremdverschulden),
- Verdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlung, die von Amts wegen zu verfolgen ist.
Was müssen werdende Mütter der Dienstgeberin melden?
Werdende Mütter müssen die Dienstgeberin über ihre Schwangerschaft informieren, auch wenn sie aufgrund einer Eltern-Karenz abwesend sind. Auf Verlangen ist eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin vorzulegen.
Welche Informationen müssen Bedienstete melden, wenn sie eine behördliche Berechtigung verlieren, die für den Dienst erforderlich ist?
Bedienstete müssen das Ruhen oder den Verlust einer für den Dienst erforderlichen behördlichen Berechtigung (z. B. Führerschein, Dienstausweis oder Dienstabzeichen) unverzüglich der Dienstgeberin melden.
Was müssen Bedienstete tun, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes Kenntnis von einem Verdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlung erhalten?
“Wenn Bedienstete in Ausübung ihres Dienstes einen Verdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlung, die von Amts wegen verfolgt wird, bemerken, müssen sie diesen Verdacht unverzüglich ihrer*m Vorgesetzten melden.”
Was müssen Bedienstete bei einer Dienstverhinderung durch das Einwirken Dritter melden?
Bedienstete müssen eine Dienstverhinderung, die durch das Einwirken Dritter verursacht wurde (z. B. Krankenstand aufgrund eines Verkehrsunfalls mit Fremdverschulden), der Dienstgeberin unverzüglich melden.
Sind Bedienstete verpflichtet, Weisungen von Vorgesetzten zu befolgen?
Ja, Bedienstete sind verpflichtet, den Weisungen ihrer zuständigen Vorgesetzten Folge zu leisten. Diese Verpflichtung ist auch im Bundes-Verfassungsgesetz verankert.
Wann müssen Bedienstete die Befolgung einer Weisung ablehnen?
Die Befolgung einer Weisung muss abgelehnt werden, wenn:
die Weisung von einer*einem unzuständigen Vorgesetzten erteilt wurde oder
die Befolgung der Weisung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
Was sollten Bedienstete tun, wenn sie eine Weisung aus einem anderen Grund für gesetzwidrig halten?
Wenn Bedienstete eine Weisung aus einem anderen Grund für gesetzwidrig halten, können sie die Befolgung dieser Weisung unter gleichzeitiger Mitteilung ihrer Bedenken vorläufig ablehnen. Wird die Weisung daraufhin schriftlich von der*dem Vorgesetzten bestätigt, muss die Weisung befolgt werden.
Was gilt, wenn Bedienstete eine Weisung für gesetzwidrig halten, aber eine Gefahr im Verzug und die Maßnahme unaufschiebbar ist?
In Fällen von Gefahr im Verzug, wenn eine Maßnahme unaufschiebbar ist, müssen Bedienstete eine Weisung auch ohne schriftliche Bestätigung befolgen, selbst wenn sie diese Weisung für gesetzwidrig halten.
Wozu sind Bedienstete in Bezug auf vertrauliche Informationen aus ihrer amtlichen Tätigkeit verpflichtet?
Bedienstete sind zur Verschwiegenheit über alle Informationen verpflichtet, die ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind und deren Geheimhaltung aus gesetzlich genannten Interessen geboten ist. die Verschwiegenheitspflicht besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses unbegrenzt weiter.
Gibt es Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht?
Ja, Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht bestehen:
- gegenüber Vorgesetzten,
- gegenüber Organen, bei denen eine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht (z. B. Rechnungshof, Volksanwaltschaft),
- im Falle der schriftlichen Entbindung von der Amtsverschwiegenheit durch die Dienststellenleitung.
Welche weiteren Vorschriften neben der Amtsverschwiegenheit sind bei der Weitergabe von Daten zu beachten?
Zusätzlich zur Amtsverschwiegenheit kann die Weitergabe von Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzrechts verboten sein.
Welche Konsequenzen kann die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder des Datenschutzrechts haben?
Die Verletzung der dienstlichen Verschwiegenheitspflicht sowie die unzulässige Weitergabe von Daten nach den Datenschutzbestimmungen können gerichtlich strafbar sein.
Was müssen Bedienstete tun, wenn sie sich in ihrer Unbefangenheit beeinträchtigt fühlen?
Bedienstete müssen sich der Ausübung ihres Amtes enthalten und eine Vertretung veranlassen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die ihre volle Unbefangenheit in Zweifel ziehen könnten.