Dienstprüfung a - Teil 1 _ RECHT PFLICHTEN Seite 1-30 Flashcards

1
Q

Was versteht man unter dem Begriff Dienstrecht?

A

umfasst sämtliche Regelungen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt Wien als Dienstgeberin und ihren Dienstnehmer*innen festlegen. Dazu gehören insbesondere die Rechte und Pflichten der Bediensteten sowie die Begründung und Auflösung des Dienstverhältnisses. Sie definieren, welche Ansprüche und Verpflichtungen sowohl die Bediensteten als auch die Stadt Wien als Dienstgeberin haben.

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2
Q

Wie entsteht ein vertragliches Dienstverhältnis?

A

durch den Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages, der von der Dienstgeberin und der*dem Bediensteten (nach dem Wiener Bedienstetengesetz) unterschrieben wird.

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3
Q

Welche Punkte muss ein Dienstvertrag enthalten?

A
  • Name der*des Bediensteten,
  • Bezeichnung und Sitz der Dienstgeberin,
  • Beginn + Dauer des Dienstverhältnisses (befristet oder unbefristet)
  • gegebenenfalls eine vereinbarte Probezeit
  • Verwendung der*des Bediensteten (Schema, Berufsfamilie, Modellfunktion, Modellstelle),Beschäftigungsausmaß (Voll- oder Teilzeit),
  • falls erforderlich, die Vorschrift zur Absolvierung einer Dienstausbildung oder Lehrabschlussprüfung innerhalb einer bestimmten Frist.
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4
Q

Welche zusätzlichen Informationen müssen dem Dienstvertrag beigefügt werden?

A

Folgende Punkte müssen dem Dienstvertrag als Beifügung angeführt werden:

  • Dienstort,
  • Hinweis auf die Anwendung des Wiener Bedienstetengesetzes.
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5
Q

Was ist notwendig, um eine Veränderung des Dienstvertrages vorzunehmen?

A

ine Veränderung des Dienstvertrages bedarf der Zustimmung sowohl der Dienstgeberin als auch der*des Bediensteten.

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6
Q

Welche Aufgaben müssen die Bediensteten der Stadt Wien erfüllen?

A

Die Bediensteten müssen die Aufgaben erfüllen, die sich aus der Modellfunktion ergeben, in die sie eingereiht sind. Falls es dienstlich erforderlich ist, können sie vorübergehend auch für andere Aufgaben herangezogen werden, sofern sie dafür geeignet sind, wie z. B. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wahlen.

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7
Q

Welche Grundsätze müssen die Bediensteten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beachten?

A

Die Bediensteten müssen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der: - Sorgfalt, - des Fleißes, - der Unparteilichkeit, - der Zweckmäßigkeit, - der Raschheit, - der Einfachheit und der - Kostenersparnis erfüllen.

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8
Q

„Standesansehens“?

A

Die Bediensteten müssen im Dienst und außerhalb des Dienstes alles vermeiden, was die Achtung und das Vertrauen, das ihrer Stellung entgegengebracht wird, untergraben könnte. Sie müssen das sogenannte „Standesansehen“ wahren.

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9
Q

Dürfen Bedienstete Geschenke annehmen, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen?

A

Nein, Bediensteten ist es grundsätzlich verboten, Geschenke oder sonstige Vorteile anzunehmen, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen.

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10
Q

Gibt es Ausnahmen beim Verbot der Geschenkannahme?

A

Ja, Zuwendungen von geringem Wert, wie sie aus Anlass von Festen üblich sind, sind erlaubt.

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11
Q

Welche Umstände müssen Bedienstete unverzüglich der Dienstgeberin melden?

A

Bedienstete müssen folgende Umstände unverzüglich schriftlich der Dienstgeberin melden:

  • Namensänderung,
  • Standesveränderung (z. B. Heirat oder Scheidung),
  • Veränderung der Staatsangehörigkeit oder des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt,
  • Änderung des Wohnsitzes,
  • Aufenthalt außerhalb des Wohnsitzes bei gerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst (außer bei Urlaub),
  • Ruhen oder Verlust einer für den Dienst erforderlichen behördlichen Berechtigung (z. B. Führerschein),
  • Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten gemäß Behinderteneinstellungsgesetz,
  • Bezug eines Rehabilitationsgeldes,
  • Dienstverhinderung durch das Einwirken Dritter (z. B. Krankenstand nach Verkehrsunfall mit Fremdverschulden),
  • Verdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlung, die von Amts wegen zu verfolgen ist.
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12
Q

Was müssen werdende Mütter der Dienstgeberin melden?

A

Werdende Mütter müssen die Dienstgeberin über ihre Schwangerschaft informieren, auch wenn sie aufgrund einer Eltern-Karenz abwesend sind. Auf Verlangen ist eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin vorzulegen.

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13
Q

Welche Informationen müssen Bedienstete melden, wenn sie eine behördliche Berechtigung verlieren, die für den Dienst erforderlich ist?

A

Bedienstete müssen das Ruhen oder den Verlust einer für den Dienst erforderlichen behördlichen Berechtigung (z. B. Führerschein, Dienstausweis oder Dienstabzeichen) unverzüglich der Dienstgeberin melden.

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14
Q

Was müssen Bedienstete tun, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes Kenntnis von einem Verdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlung erhalten?

A

“Wenn Bedienstete in Ausübung ihres Dienstes einen Verdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlung, die von Amts wegen verfolgt wird, bemerken, müssen sie diesen Verdacht unverzüglich ihrer*m Vorgesetzten melden.”

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15
Q

Was müssen Bedienstete bei einer Dienstverhinderung durch das Einwirken Dritter melden?

A

Bedienstete müssen eine Dienstverhinderung, die durch das Einwirken Dritter verursacht wurde (z. B. Krankenstand aufgrund eines Verkehrsunfalls mit Fremdverschulden), der Dienstgeberin unverzüglich melden.

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16
Q

Sind Bedienstete verpflichtet, Weisungen von Vorgesetzten zu befolgen?

A

Ja, Bedienstete sind verpflichtet, den Weisungen ihrer zuständigen Vorgesetzten Folge zu leisten. Diese Verpflichtung ist auch im Bundes-Verfassungsgesetz verankert.

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17
Q

Wann müssen Bedienstete die Befolgung einer Weisung ablehnen?

A

Die Befolgung einer Weisung muss abgelehnt werden, wenn:

die Weisung von einer*einem unzuständigen Vorgesetzten erteilt wurde oder
die Befolgung der Weisung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.

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18
Q

Was sollten Bedienstete tun, wenn sie eine Weisung aus einem anderen Grund für gesetzwidrig halten?

A

Wenn Bedienstete eine Weisung aus einem anderen Grund für gesetzwidrig halten, können sie die Befolgung dieser Weisung unter gleichzeitiger Mitteilung ihrer Bedenken vorläufig ablehnen. Wird die Weisung daraufhin schriftlich von der*dem Vorgesetzten bestätigt, muss die Weisung befolgt werden.

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19
Q

Was gilt, wenn Bedienstete eine Weisung für gesetzwidrig halten, aber eine Gefahr im Verzug und die Maßnahme unaufschiebbar ist?

A

In Fällen von Gefahr im Verzug, wenn eine Maßnahme unaufschiebbar ist, müssen Bedienstete eine Weisung auch ohne schriftliche Bestätigung befolgen, selbst wenn sie diese Weisung für gesetzwidrig halten.

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20
Q

Wozu sind Bedienstete in Bezug auf vertrauliche Informationen aus ihrer amtlichen Tätigkeit verpflichtet?

A

Bedienstete sind zur Verschwiegenheit über alle Informationen verpflichtet, die ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind und deren Geheimhaltung aus gesetzlich genannten Interessen geboten ist. die Verschwiegenheitspflicht besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses unbegrenzt weiter.

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21
Q

Gibt es Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht?

A

Ja, Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht bestehen:

  • gegenüber Vorgesetzten,
  • gegenüber Organen, bei denen eine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht (z. B. Rechnungshof, Volksanwaltschaft),
  • im Falle der schriftlichen Entbindung von der Amtsverschwiegenheit durch die Dienststellenleitung.
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22
Q

Welche weiteren Vorschriften neben der Amtsverschwiegenheit sind bei der Weitergabe von Daten zu beachten?

A

Zusätzlich zur Amtsverschwiegenheit kann die Weitergabe von Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzrechts verboten sein.

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23
Q

Welche Konsequenzen kann die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder des Datenschutzrechts haben?

A

Die Verletzung der dienstlichen Verschwiegenheitspflicht sowie die unzulässige Weitergabe von Daten nach den Datenschutzbestimmungen können gerichtlich strafbar sein.

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24
Q

Was müssen Bedienstete tun, wenn sie sich in ihrer Unbefangenheit beeinträchtigt fühlen?

A

Bedienstete müssen sich der Ausübung ihres Amtes enthalten und eine Vertretung veranlassen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die ihre volle Unbefangenheit in Zweifel ziehen könnten.

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25
Q

Was gilt als wichtiger Grund, der die Unbefangenheit von Bediensteten in Zweifel setzen könnte?

A

Ein wichtiger Grund ist jede Situation, die geeignet ist, die volle Unbefangenheit der Bediensteten infrage zu stellen. Konkrete Beispiele werden im Gesetz nicht vorgegeben und müssen im Einzelfall geprüft werden.

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26
Q

Was müssen Bedienstete bei Gefahr im Verzug tun, wenn sie befangen sind?

A

Bei Gefahr im Verzug müssen Bedienstete unaufschiebbare Maßnahmen auch dann selbst durchführen, wenn sie sich befangen fühlen und eine Vertretung nicht möglich ist.

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27
Q

Was versteht man unter „Gefahr im Verzug“ in Bezug auf die Befangenheit von Bediensteten?

A

„Gefahr im Verzug“ bedeutet, dass dringende, unaufschiebbare Maßnahmen erforderlich sind, die sofortige Handlungen von Bediensteten erfordern, selbst wenn eine Vertretung aufgrund ihrer Befangenheit normalerweise notwendig wäre.

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28
Q

Sind Bedienstete verpflichtet, an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen?

A

Ja, Bedienstete sind verpflichtet, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, in denen die für ihre dienstlichen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten** - vermittelt, - ergänzt oder
- erweitert werden. Zudem erhalten sie notwendige praktische Unterweisungen für ihre Tätigkeit.

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29
Q

Warum ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete wichtig?

A

Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ist wichtig, da Bedienstete dadurch die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten - erlangen oder - erweitern, die sie zur effektiven Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben benötigen. - oder wenn neue Anforderungen an ihre Tätigkeit gestellt werden.

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30
Q

Gibt es eine Verpflichtung zur praktischen Unterweisung im Rahmen der Ausbildung?

A

Ja, Bedienstete sind verpflichtet, an praktischen Unterweisungen teilzunehmen, wenn diese für die Ausübung ihrer dienstlichen Aufgaben notwendig sind.

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31
Q

Was versteht man unter einer Nebentätigkeit für Bedienstete?

A

Eine Nebentätigkeit** ist eine Tätigkeit, die **Bedienstete für die Gemeinde Wien in einem anderen Wirkungskreis oder für das Land Wien im Bereich der Landesvollziehung ausüben, die jedoch nicht zu ihren direkten Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem Dienstposten gehört. Beispiele sind Wahldienste, die Mitwirkung an Volksbegehren oder das Halten von Vorträgen.

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32
Q

Wie unterscheidet sich eine Nebenbeschäftigung von einer Nebentätigkeit?

A

Eine Nebenbeschäftigung ist eine Tätigkeit, die Bedienstete ohne Zusammenhang mit ihren dienstlichen Aufgabenund außerhalb ihrer Tätigkeit für die Gemeinde Wien oder das Land Wien ausüben. Diese Nebenbeschäftigung ist unabhängig von den Verpflichtungen ihres Dienstpostens.

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33
Q

Wann muss eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung gemeldet werden?

A

Eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung muss vor ihrem Beginn unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

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34
Q

Wann ist die Ausübung einer Nebenbeschäftigung für Bedienstete unzulässig?

A

Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist unzulässig, wenn sie:

die Bediensteten an der genauen Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben hindert,
die Vermutung der Befangenheit hervorruft oder
das Vertrauen und die Achtung in die Stellung als Bedienstete*r der Stadt Wien untergraben könnte.

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35
Q

Welche Konsequenzen drohen Bediensteten, wenn sie trotz Aufforderung eine unzulässige Nebenbeschäftigung weiter ausüben?

A

Wenn Bedienstete eine unzulässige Nebenbeschäftigung trotz Aufforderung zur Unterlassung weiter ausüben, kann dies zur Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung führen.

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36
Q

Werden Nebentätigkeiten für die Gemeinde Wien oder das Land Wien in der Regel gesondert vergütet?

A

Ja, die Ausübung von Nebentätigkeiten für die Gemeinde Wien oder das Land Wien wird in der Regel gesondert abgegolten.

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37
Q

Die Verletzung von Dienstpflichten kann – je nach Schweregrad – zu dienstrechtlichen
Konsequenzen führen:

A

 Belehrung (mildeste Form - der Korrektur, die Bedienstete auf ihr Fehlverhalten hinweist,)  Ermahnung (eine ernstere Maßnahme ist, die eine deutliche Warnung darstellt und auf mögliche Konsequenzen im Falle weiterer Verstöße hinweist.)  Kündigung (kann angewendet werden, wenn die Verletzung der Dienstpflichten schwerwiegender ist und eine Ermahnung oder Belehrung als Maßnahmen nicht ausreichen.)  Entlassung (Eine Entlassung kann erfolgen, wenn es sich um eine besonders schwere Verletzung der Dienstpflichten handelt, die eine sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses rechtfertigt.)

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38
Q

Was müssen Bedienstete tun, wenn sie krank sind, einen Unfall hatten oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht zum Dienst erscheinen können?

A

Bedienstete müssen ihre Dienstverhinderung unverzüglich ihrer bzw. ihrem Vorgesetzten melden, in der Regel telefonisch.

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39
Q

Wann muss die Dienstverhinderung schriftlich bescheinigt werden?

A

Wenn die Dienstverhinderung länger als drei aufeinanderfolgende Kalendertage dauert oder wenn die bzw. der Vorgesetzte es verlangt, muss der Grund für die Dienstverhinderung unverzüglich durch eine ärztliche Bestätigung oder eine Aufenthaltsbestätigung in einer Krankenanstalt bescheinigt werden.

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40
Q

Was sind Bedienstete im Falle einer Dienstabwesenheit wegen Krankheit oder Unfall verpflichtet, zu tun, wenn Zweifel an ihrer gesundheitlichen Eignung bestehen?

A

Bedienstete sind generellverpflichtet, sich auf Aufforderung einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, wenn Zweifel an ihrer gesundheitlichen Eignung zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben bestehen.

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41
Q

Welche Konsequenz kann die Nichteinhaltung der Melde- und Bescheinigungspflicht bei einer Dienstverhinderung haben?

A

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zum Verlust des Anspruchs auf Fortzahlung der Bezüge führen.

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42
Q

Welche zwei wichtigen Dienstpflichten müssen Bedienstete in Bezug auf ihre Arbeitszeit beachten?

A

Bedienstete müssen die festgesetzte Arbeitszeit einhalten und Arbeitszeitaufzeichnungen führen. - um eine ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Aufgaben sicherzustellen und die geplante Arbeitsstruktur einzuhalten. - Fehlende oder ungenaue Arbeitszeitaufzeichnungen können zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen, da sie ein Verstoß gegen die Dienstpflichten darstellen.

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43
Q

Wie viele Stunden beträgt die Normalarbeitszeit für Bedienstete in der Woche?

A

Die Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich 40 Stunden pro Woche. Die genaue Verteilung der täglichen Arbeitszeit kann in individuellen Dienstvereinbarungen oder Dienstplänen festgelegt werden.

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44
Q

Sind Bedienstete verpflichtet, auch an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten?

A

Nein, Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich freizuhalten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn zwingende dienstliche oder öffentliche Interessen dies erfordern und dies zur Erfüllung wichtiger dienstlicher oder öffentlicher Aufgaben erforderlich ist.

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45
Q

Was ermöglicht die gleitende Arbeitszeit den Bediensteten?

A

Die gleitende Arbeitszeit ermöglicht es den Bediensteten, innerhalb eines festgelegten Gleitzeitrahmens den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen.

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46
Q

Für welche Bediensteten ist das Modell der gleitenden Arbeitszeit nicht vorgesehen?

A

Das Modell der gleitenden Arbeitszeit ist nicht vorgesehen für Bedienstete, **die im Turnus-, Wechsel- oder Schichtdienst **arbeiten, sowie für Bedienstete, bei denen zwingende dienstliche Gründe dies nicht zulassen.

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47
Q

Was ist der Gleitzeitrahmen und wann liegt er?

A

Der Gleitzeitrahmen ist der Zeitraum, in dem Bedienstete ihre Arbeitszeit flexibel beginnen und beenden können. Er liegt zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr.

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48
Q

Was versteht man unter der Blockzeit im Gleitzeitmodell?

A

Die Blockzeit ist der Zeitraum innerhalb des Gleitzeitrahmens, in dem die Bediensteten verpflichtend Dienst leisten müssen, z.B. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Diese Blockzeit kann zwischen drei und sechs Stunden betragen oder in bestimmten Fällen ganz entfallen.

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49
Q

Wie ist die Sollzeit definiert und wie lange dauert sie?

A

Die Sollzeit ist die tägliche Arbeitszeit, die im Durchschnitt pro Arbeitstag zu leisten ist. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt die Sollzeit acht Stunden und dauert, sofern nichts anderes festgelegt ist, von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

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50
Q

Was sind Servicezeiten und wie unterscheiden sie sich von der Blockzeit?

A

Die Servicezeiten liegen außerhalb der Blockzeit, aber innerhalb der Sollzeit. Während der Servicezeiten muss eine bestimmte Anzahl von Bediensteten zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs anwesend sein.

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51
Q

Was ist der Durchrechnungszeitraum und wie lange muss er mindestens sein?

A

Der Durchrechnungszeitraum ist der Zeitraum, in dem die wöchentliche Arbeitszeit durchschnittlich erbracht werden muss. Er muss mindestens einen Kalendermonat betragen.

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52
Q

Welche Grenzen gelten für den Gleitzeitsaldo?

A

Der Gleitzeitsaldo darf die Normalarbeitszeit um höchstens 40 Stunden überschreiten und höchstens um 10 Stunden unterschreiten. Zeitguthaben, die ohne Überstundenanordnung entstehen, sind im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen.

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53
Q

Für welche Bediensteten wird ein Fixdienstplan erstellt?

A

Ein Fixdienstplan wird für Bedienstete erstellt, bei denen gleitende Arbeitszeit nicht in Betracht kommt (z.B. MA 48, MA 67 etc.).

54
Q

Wie muss die Normalarbeitszeit im Fixdienstplan geregelt werden?

A

Im Fixdienstplan kann die Normalarbeitszeit in den einzelnen Wochen über- oder unterschritten werden, muss jedoch durchschnittlich 40 Stunden pro Woche betragen.

55
Q

Was passiert, wenn die Normalarbeitszeit in einer Woche über- oder unterschritten wird?

A

Die Normalarbeitszeit kann in einzelnen Wochen über- oder unterschritten werden, solange der durchschnittliche Wert von 40 Stunden pro Woche im Durchrechnungszeitraum eingehalten wird.

56
Q

Was ist das Ziel eines Fixdienstplans?

A

Das Ziel eines Fixdienstplans ist es, die Arbeitszeiten für Bedienstete, die keine flexible Arbeitszeitregelung haben, klar zu strukturieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche eingehalten wird.

57
Q

Was sind Überstunden im Kontext des Dienstverhältnisses?

A

Überstunden sind auf Anordnung erbrachte Mehrdienstleistungen, die die Normalarbeitszeit überschreiten.

58
Q

Sind Bedienstete verpflichtet, Überstunden zu leisten?

A

Ja, Bedienstete sind zur Erbringung von Überstunden verpflichtet, es sei denn, überwiegende berücksichtigungswürdige Gründe stehen dem entgegen.

59
Q

Wann gelten ohne ausdrückliche Anordnung erbrachte Mehrdienstleistungen als angeordnet?

A

Diese gelten als angeordnet, wenn:

  • Die Bediensteten eine zur Anordnung befugte Person nicht erreichen konnten.
  • Die Mehrdienstleistung zur Abwehr eines Schadens oder zur Erbringung einer unaufschiebbaren Dienstleistung unverzüglich notwendig und nicht vorhersehbar war.
  • Die Bediensteten diese Mehrdienstleistung unverzüglich der anordnungsbefugten Person nach der Erbringung schriftlich melden und die Notwendigkeit sowie Unvorhersehbarkeit darlegen.
60
Q

Wie werden Überstunden bei gleitender Arbeitszeit bewertet?

A

Überstunden sind auch dann zu bewerten, wenn:

  • Die wöchentliche Normalarbeitszeit am Ende des Durchrechnungszeitraums überschritten wird.
  • Die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden überschreitet.
  • Die Überstunden außerhalb des Zeitraums von 06:00 bis 22:00 Uhr liegen.
  • Sie an anderen Tagen als im Gleitzeitdienstplan festgelegt geleistet wurden.
61
Q

Wie werden Überstunden ausgeglichen?

A

Überstunden können auf folgende Weise ausgeglichen werden:

  • Im Verhältnis 1:1,5 (Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden im Verhältnis 1:2) in Freizeit.
  • Nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abgegolten.
  • Im Verhältnis 1:1 in Freizeit und zusätzlich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abgegolten.
62
Q

Was müssen Bedienstete tun, wenn sie Überstunden ohne Anordnung leisten?

A

Sie müssen die Mehrdienstleistung unverzüglich der anordnungsbefugten Person schriftlich melden und die Notwendigkeit sowie Unvorhersehbarkeit der Überstunden darlegen.

63
Q

Was versteht man unter Telearbeit?

A

Telearbeit bedeutet, dass bestimmte dienstliche Aufgaben regelmäßig unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie in der Wohnung der*des Bediensteten (Telearbeitsplatz) verrichtet werden.

64
Q

Wie wird Telearbeit vereinbart?

A

Telearbeit kann mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Bediensteten vereinbart werden, solange nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen.

65
Q

Welche Verpflichtungen haben Bedienstete im Rahmen der Telearbeit?

A

Die Bediensteten müssen Vorkehrungen zur Wahrung der Datensicherheit sowie Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten treffen und den Vertreter*innen der Dienstgeberin sowie den zuständigen Organen Zugang zum Telearbeitsplatz gewähren.

66
Q

Was ist im Telearbeitszeitplan geregelt?

A

Im Telearbeitszeitplan ist die Dauer und zeitliche Lagerung der betrieblichen Arbeitszeit, die an der Dienststelle zu leisten ist, sowie der außerbetrieblichen Arbeitszeit, die am Telearbeitsplatz zu leisten ist, zu regeln.

67
Q

Wie viel Prozent der Normalarbeitszeit muss in der Telearbeit außerhalb der Dienststelle geleistet werden?

A

Die außerbetriebliche Arbeitszeit muss mindestens 20 % und höchstens 60 % der Normalarbeitszeit betragen.

68
Q

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Telearbeit?

A

Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Genehmigung von Telearbeit.

69
Q

Was bedeutet mobiles Arbeiten?

A

Mobiles Arbeiten bedeutet, dass Bedienstete mit der Dienstgeberin vereinbaren, fallweise bestimmte dienstliche Aufgaben in ihrer Wohnung oder an einem selbst gewählten, nicht zur Dienststelle gehörenden Ort zu verrichten.

70
Q

Wie oft können Bedienstete mobiles Arbeiten vereinbaren?

A

Mobiles Arbeiten kann fallweise und nicht regelmäßig zu festgelegten Zeiten vereinbart werden.

71
Q

Wer stellt die notwendige Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für mobiles Arbeiten zur Verfügung?

A

Grundsätzlich hat die Dienstgeberin die erforderliche Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zur Verfügung zu stellen. Mit Zustimmung der*des Bediensteten ist auch die Nutzung privater IKT-Endgeräte zulässig, sofern die IKT-Sicherheit gewahrt bleibt.

72
Q

Was muss vor der Vereinbarung von mobilem Arbeiten erfolgen?

A

Vor der Vereinbarung von mobilem Arbeiten muss eine bedienstetenschutzrechtliche Unterweisung erfolgen, und die*der Bedienstete muss sich verpflichten, die erforderlichen Vorkehrungen zur Wahrung der Datensicherheit, Amtsverschwiegenheit und anderer Geheimhaltungspflichten zu treffen.

73
Q

Schließen Telearbeit und mobiles Arbeiten einander aus?

A

Telearbeit und mobiles Arbeiten schließen einander nicht aus, jedoch kann an Telearbeits­tagen kein mobiles Arbeiten verrichtet werden.

74
Q

Wie viel Prozent der Normalarbeitszeit dürfen mobile Arbeiten und Telearbeit insgesamt nicht überschreiten?

A

Beide Arbeitsformen dürfen grundsätzlich 60 % der Normalarbeitszeit einer*eines Bediensteten in einem Durchrechnungszeitraum von vier Wochen nicht überschreiten.

75
Q

Kann das Ausmaß des mobilen Arbeitens in Ausnahmefällen überschritten werden?

A

Ja, bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe kann das Ausmaß des mobilen Arbeitens in Ausnahmefällen überschritten werden.

76
Q

Was ist Teilzeitbeschäftigung?

A

Teilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit die Normalarbeitszeit von 40 Stunden unterschreitet.

77
Q

Wie kann die Arbeitszeit von Bediensteten herabgesetzt werden?

A

Die Arbeitszeit kann im beidseitigen Einvernehmen herabgesetzt werden, was eine Änderung des Dienstvertrages darstellt.

78
Q

Gilt die Regelung zur fixen und gleitenden Arbeitszeit auch für Teilzeitbeschäftigte?

A

Ja, die Bestimmungen über die fixe und gleitende Arbeitszeit sowie die Telearbeit sind auch auf teilzeitbeschäftigte Bedienstete anzuwenden.

79
Q

Was muss bei der Festlegung der Dienstzeiten für Teilzeitbeschäftigte beachtet werden?

A

Bei der Festlegung der Zeiträume, in denen Dienst zu versehen ist, ist auf die persönlichen Verhältnisse, insbesondere auf die Gründe, die zur Teilzeitbeschäftigung geführt haben, Rücksicht zu nehmen.

80
Q

Unter welchen Bedingungen dürfen teilzeitbeschäftigte Bedienstete über ihre Arbeitszeit hinaus zu Dienstleistungen herangezogen werden?

A

Teilzeitbeschäftigte dürfen über die für sie maßgebende Arbeitszeit hinaus nur herangezogen werden, wenn die Dienstleistungen zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig sind und Bedienstete mit voller Arbeitszeit nicht zur Verfügung stehen.

81
Q

Wer sind die Mitglieder der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien?

A

Alle Bediensteten der Stadt Wien sind Mitglieder der Krankenfürsorgeanstalt (KFA).

82
Q

Wie hoch ist der jährliche Erholungsurlaubsanspruch für Bedienstete?

A

Der jährliche Erholungsurlaubsanspruch beträgt grundsätzlich 200 Stunden. Dieser erhöht sich auf 216 Stunden ab dem 33. Lebensjahr mit fünf Jahren Dienstzeit und auf 240 Stunden ab dem 43. Lebensjahr mit zehn Jahren Dienstzeit.

83
Q

Wie wird die Urlaubszeit festgelegt?

A

Die Urlaubszeit wird nach Zulässigkeit des Dienstes und nach Anhören der Bediensteten festgelegt. Es ist dabei auf die persönlichen Verhältnisse der Bediensteten angemessene Rücksicht zu nehmen. Mindestens die Hälfte des jährlichen Erholungsurlaubes darf ungeteilt verbraucht werden, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.

84
Q

Was geschieht, wenn Bedienstete während ihres Urlaubs erkranken?

A

Wenn Bedienstete während des Urlaubs erkranken und die Krankheit länger als drei Kalendertage andauert, unterbricht die Krankheit den Urlaub, und das Urlaubsausmaß bleibt erhalten. Die zuständige Personalstelle muss über die Erkrankung informiert (z.B. telefonisch oder per E-Mail) werden, und bei Wiederantritt des Dienstes ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Dauer einer Pflegefreistellung wird ebenfalls nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet, wenn die Voraussetzungen für die Pflegefreistellung während des Urlaubs eintreten, diese länger als drei Tage dauert und die oben dargestellten Melde- und Bescheinigungspflichten sinngemäß eingehalten werden.

85
Q

Was ist ein „persönlicher Feiertag“?

A

Bedienstete haben einmal pro Jahr Anspruch auf die einseitige Festsetzung eines „persönlichen Feiertags“. Der Zeitpunkt muss drei Monate im Voraus schriftlich bekannt gegeben werden. Wenn an diesem Tag jedoch Dienst erforderlich ist, bleibt der Anspruch auf den Urlaubstag bestehen und die Dienstleistung ist neben dem
anteiligen Monatsbezug abzugelten
, jedoch kann kein weiterer persönlicher Feiertag in diesem Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden.

86
Q

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch, wenn das Dienstverhältnis vor Verbrauch des Erholungsurlaubs endet?

A

Wenn das Dienstverhältnis vor Verbrauch des Erholungsurlaubs endet, haben Bedienstete Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung. Eine finanzielle Abgeltung von nicht verbrauchtem Erholungsurlaub ist jedoch während des aufrechten Dienstverhältnisses nicht zulässig.

87
Q

Wie wird der Urlaubsanspruch für teilzeitbeschäftigte Bedienstete berechnet?

A

Der Anspruch auf Erholungsurlaub für teilzeitbeschäftigte Bedienstete reduziert sich entsprechend dem durchschnittlichen Beschäftigungsausmaß im Kalenderjahr.

88
Q

Wann kann ein Erholungsurlaub angetreten werden ohne Festsetzung durch Vorgesetzte?

A
  • wenn der Anspruch auf Pflegefreistellung bereits erschöpft ist - und der Erholungsurlaub zur
    notwendigen Pflege eines erkrankten Kindes, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht
    überschritten hat, benötigt wird.
89
Q

Wann kann die Festsetzung der Urlaubszeit abgeändert werden oder können Bedienstete aus dem
Urlaub zurückgerufen werden?

A

Aus zwingenden dienstlichen oder in der Person der Bediensteten liegenden Gründen

90
Q

Wie ist der Verbrauch von Erholungsurlaub grundsätzlich möglich?

A

Der Verbrauch des Erholungsurlaubes ist grundsätzlich nur tageweise zulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ausnahmsweise auch ein stundenweiser Verbrauch des Erholungsurlaubs möglich, wenn dies unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
der*des Bediensteten dem Erholungszweck nicht zuwiderläuft.

91
Q

Wann verfällt der Anspruch auf Erholungsurlaub?

A

wenn dieder Bedienstete diesen nicht bis zum
31. Dezember des zweiten dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht hat. Somit verfällt der Urlaubsanspruch des Urlaubsjahres 2019 mit Ablauf des 31.Dezember 2021. Die
der Vorgesetzte ist bei drohendem Urlaubsverfall verpflichtet, rechtzeitig und
nachweislich auf den Verbrauch des Urlaubs durch dieden Bediensteten hinzuwirken. Ein
Verfall des Erholungsurlaubes tritt nur für jenen Teil ein, der trotz rechtzeitigen Hinweises
auf die Möglichkeit des Verfalls nicht verbraucht wurde

92
Q

Wann ist ein Zusatzzurlaub möglich?

A

Bediensteten, deren Tätigkeit mit einer konkreten Belastung ihrer Gesundheit verbunden
ist (z.B. durch gesundheitsgefährdende Vibrationen oder Lärmeinwirkungen), kann durch
Verordnung des Stadtsenates
ein Zusatzurlaub im Ausmaß von 40 Stunden jährlich
gewährt werden. Versehrten Bediensteten gebührt auf Antrag ein Zusatzurlaub. Die Höhe des Zusatzurlaubes richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. dem Grad der Behinderung und beträgt mindestens 16 und höchstens 48 Stunden jährlich.

93
Q

Sonderurlaub

A

Aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen
Anlass kann auf Antrag ein Sonderurlaub gewährt werden (z.B. Hochzeit etc.)

94
Q

Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Ausmaß kann Pflegefreistellung beantragt werden?

A

bis zu einem Höchstausmaß von sechs Werktagen (fünf Arbeitstagen) im Kalenderjahr. flegefreistellung kann beantragt werden, wenn Bedienstete nachweislich an der Dienstleistung verhindert sind wegen:

Notwendiger Pflege oder Unterstützung eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen.
Notwendiger Pflege oder Unterstützung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person, die kein nahe Angehöriger ist.
Notwendiger Betreuung eines Kindes, wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, aufgrund von Tod, Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt, Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder schwerer Erkrankung ausfällt.
Begleitung eines erkrankten oder verunglückten Kindes während eines stationären Aufenthalts in einer Kranken- oder Kuranstalt, sofern das Kind noch nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat.

95
Q

Wie viele zusätzliche Tage Pflegefreistellung sind verfügbar, wenn die Pflege eines erkrankten oder verunglückten Kindes notwendig ist?

A

Zusätzlich zu den sechs Werktagen sind weitere sechs Werktage (fünf Arbeitstage) Pflegefreistellung zu gewähren, wenn die Pflege oder Unterstützung eines erkrankten oder verunglückten Kindes, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat oder für das aufgrund einer Behinderung erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, notwendig ist.

96
Q

Nahe Angehörige sind:

A

Nahe Angehörige sind:

Ehegatten und eingetragene Partnerinnen
Personen, die mit Bediensteten in gerader Linie verwandt sind
Geschwister
Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder
Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Schwiegereltern
Personen, mit denen die
der Bedienstete in einer Lebensgemeinschaft lebt, sowie deren Kinder.

97
Q

Wer hat Anspruch auf ein Freijahr oder ein Freiquartal?

A

Bedienstete, die ein mindestens sechsjähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien aufweisen, können auf Antrag für ein Freijahr oder ein Freiquartal vom Dienst freigestellt werden, sofern keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.

98
Q

Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Freijahres?

A

Der Bedienstete muss innerhalb einer Rahmenzeit von fünf Jahren vier Jahre Dienst leisten und ist ein Jahr vom Dienst freigestellt.
Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Rahmenzeit gestellt werden.
Das Freijahr darf frühestens nach zwei Jahren der Rahmenzeit mit einem Monatsersten beginnen.

99
Q

Wie wird das Gehalt während eines Freijahres und Freiquartals geregelt?

A

Während des Freijahres erhält der Bedienstete 80 % des Monatsbezuges und der Sonderzahlungen während der gesamten fünf Jahre (Rahmenzeit).
Während des Freiquartals erhält der Bedienstete 75 % des Monatsbezuges und der Sonderzahlungen während der gesamten zwölf Monate (Rahmenzeit).
Vergütungen werden grundsätzlich nur während der tatsächlichen Tätigkeit gezahlt.

100
Q

Wann kann ein Freiquartal beantragt werden und wie lange dauert es?

A

Beim Freiquartal werden Bedienstete innerhalb einer Rahmenzeit von zwölf Monaten für drei Monate vom Dienst freigestellt.
Das Freiquartal darf frühestens nach sechs Monaten der Rahmenzeit mit einem Monatsersten beginnen.
Der Antrag muss spätestens sechs Monate vor dem Beginn der gewünschten Rahmenzeit gestellt werden.

101
Q

Darf während des Freijahres oder Freiquartals einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden?

A

Grundsätzlich dürfen während des Freijahres und des Freiquartals keine Erwerbstätigkeiten ausgeübt werden, mit folgenden Ausnahmen:

Kurzzeitige Dienstleistungen, um den Verlust einer zur Ausübung des Dienstes erforderlichen Berechtigung zu vermeiden.
Praxiszeiten im Rahmen einer Weiterbildung.
Nebenbeschäftigungen, die bereits zulässigerweise unmittelbar vor Beginn des Freijahres oder Freiquartals ausgeübt wurden.

102
Q

Wie oft kann ein Bediensteter ein Freijahr in Anspruch nehmen?

A

Ein Bediensteter darf das Freijahr insgesamt höchstens dreimal gewährt bekommen.

103
Q

Wie wirkt sich die Inanspruchnahme eines Freijahres oder Freiquartals auf den Urlaubsanspruch aus?

A

Bei Inanspruchnahme des Freijahres bzw. des Freiquartals wird der Urlaubsanspruch vermindert.

104
Q

Was ist das zentrale Recht der Bediensteten in Bezug auf die Entlohnung?

A

Ein zentrales Recht der Bediensteten ist das Recht auf Entlohnung. Dies umfasst den Anspruch auf funktionsbezogene Monatsbezüge sowie Sonderzahlungen.

105
Q

Was gehört zu den monatlichen Bezügen der Bediensteten?

A

Der Monatsbezug besteht aus:

dem Gehalt,
der Erschwernisabgeltung,
dem Kinderbeitrag.

106
Q

Wann wird der Monatsbezug fällig?

A

Der Monatsbezug ist im Nachhinein fällig und wird am Ende des Monats ausgezahlt.

107
Q

Was ist die Sonderzahlung, die Bediensteten zusteht?

A

Den Bediensteten gebührt für jedes Halbjahr eine Sonderzahlung in der Höhe des durchschnittlich gebührenden Monatsbezuges.

108
Q

Wie wird die Höhe der monatlichen Bezüge bestimmt?

A

Die Höhe der monatlichen Bezüge wird funktionsbezogen festgelegt, was bedeutet, dass sie je nach Funktion und Aufgabenbereich der Bediensteten variieren kann.

109
Q

Was ist die Erschwernisabgeltung?

A

Die Erschwernisabgeltung ist eine zusätzliche Zahlung, die als Abgeltung für besondere Erschwernisse bei der Tätigkeit gewährt wird. - Die Erschwernisabgeltung ist in den Gehaltsschemata W2 und W5 vorgesehen.- und beträgt 150 Euro.

110
Q

Gibt es eine besondere Erschwernisabgeltung für starke Erschwernisse? Wenn ja, wo ist sie geregelt und wie hoch ist sie?

A

Ja, für besonders starke Erschwernisse bei der Tätigkeit gibt es eine spezielle Erschwernisabgeltung, die nur im Gehaltsschema W3 vorgesehen ist und 200 Euro beträgt.

111
Q

Wer hat Anspruch auf die Erschwernisabgeltung?

A

Bedienstete, die in den entsprechenden Gehaltsschemata (W2, W3, W5) tätig sind und besonderen Erschwernissen bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind, haben Anspruch auf die Erschwernisabgeltung.

112
Q

Was versteht man unter dem Diensteinkommen?

A

Das Diensteinkommen setzt sich aus dem Monatsbezug, den Vergütungen und der Urlaubsabgeltung für Vergütungen zusammen. = varriabel

113
Q

Was sind die Hauptfaktoren, die das Gehalt der Bediensteten bestimmen?

A

Das Gehalt wird durch das Gehaltsschema (W1-W5), die Berufsfamilie, die Modellfunktion, die Modellstelle, das Gehaltsband und die Gehaltsstufe (insgesamt 12 Stufen pro Gehaltsband) bestimmt.

114
Q

Welche Rolle spielt die Berufsfamilie bei der Gehaltsbestimmung?

A

Die Berufsfamilie hilft, die spezifischen Tätigkeiten und Qualifikationen in eine bestimmte Kategorie einzuordnen, was Einfluss auf das Gehalt hat.

115
Q

Gehaltsschemata und Einreihungsplan

A

Es gibt fünf Schemata: ( W1  W2  W3) = allgemeine Schemata
 W4 (ärztlicher Dienst)
 W5 (spitalsärztlicher Dienst) - Jedem Schema ist ein Einreihungsplan zugeordnet, in dem die einzelnen Berufsfamilien und
Modellfunktionen einschließlich deren Zuordnung zu den Gehaltsbändern dargestellt sind.

116
Q

Was ist jedem Dienstposten zugeordnet? und worauf basiert die Zuordnung

A

Jeder Dienstposten ist einer Berufsfamilie, innerhalb dieser einer Modellfunktion und
innerhalb dieser einer konkreten Modellstelle zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt - einerseits anhand der Beschreibung der Berufsfamilien und der
Modellfunktionen
sowie der Modellstellen (gemäß der Modellstellen-Verordnung) und
andererseits aufgrund der jeweils aktuellen Stellenbeschreibung, des Anforderungsprofils und des Organigramms der Dienststelle.

117
Q

Was ist jeder Modellstelle zugeordnet?

A

Jede einzelne Modellstelle ist einem Gehaltsband eines Gehaltsschemas zugeordnet, das in Gehaltsstufen eingeteilt ist. Jedes Gehaltsband besteht aus zwölf Gehaltsstufen.

118
Q

Worauf haben angerechneten Vordienstzeiten Auswirkungen?

A
  • Das Dienstrecht sieht vor, dass bestimmte Vordienstzeiten zum Dienstbeginn bei der Stadt
    Wien angerechnet werden. - Die angerechneten Vordienstzeiten haben Auswirkungen auf
    die Einstufung im Gehaltsschema und daher auf die Höhe des Gehalts.
119
Q

Was versteht man unter Berufseinschlägige Zeiten

A

Berufseinschlägige Zeiten aus vorangegangenen Arbeitsverhältnissen und selbständigen
Tätigkeiten
sind im Ausmaß von maximal 10 Jahren als Vordienstzeiten anzurechnen.
Berufseinschlägige Zeiten können auch gleichwertige Zeiten aus vorangegangenen Tätigkeiten sein. Gleichwertige Zeiten sind unbeschränkt als Vordienstzeiten anzurechnen. Angerechnete gleichwertige Zeiten sind in das Gesamtausmaß von maximal 10 Jahren an
berufseinschlägigen Zeiten einzurechnen
. Angerechnete Vordienstzeiten erhöhen die Gesamtdienstzeit und führen allenfalls zu einer
Einreihung in eine höhere Gehaltsstufe bei Beginn des Dienstverhältnisses. Werden keine
Vordienstzeiten angerechnet, erfolgt die Einstufung grundsätzlich in Gehaltsstufe 1.

120
Q

Wodurch wird die besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten im weiteren Verlauf des Dienstverhältnisses festgelegt?

A

Die besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten wird im weiteren Verlauf des
Dienstverhältnisses durch das Schema und das Gehaltsband, die Gehaltsstufe sowie den für
den Erfahrungsanstieg zu berücksichtigenden Zeitraum bestimmt. Der Erfahrungsanstieg erfolgt, wenn die*der Bedienstete die für das Erreichen der nächsthöheren Gehaltsstufe des Gehaltsbandes vorgesehene Dauer der Dienstzeit (Verweildauer) vollendet hat.
Die Verweildauer beträgt:
 in den Gehaltsstufen 1 bis 3: jeweils zwei Jahre,
 in den Gehaltsstufen 4 bis 6: jeweils drei Jahre,
 in der Gehaltsstufe 7: vier Jahre und
 in den Gehaltsstufen 8 bis 11: jeweils fünf Jahre.
Je nach Gehaltsband ist das Erreichen einer höheren Gehaltsstufe nicht zwangsläufig mit
einem Anstieg des Gehalts verbunden.

121
Q

Wann liegt eine Verwendungsänderung vor?

A

Eine Verwendungsänderung liegt bei einer dauernden Zuordnung einer*eines Bediensteten zu einer anderen Modellstelle vor.
Dabei unterscheidet man:
 Höherreihung (neues Gehalt ist höher)
 Rückreihung (neues Gehalt ist niedriger)
 Umreihung (Gehalt bleibt gleich hoch)
Bei der Höherreihung ist darauf zu achten, dass die Einreihung in das neue Gehaltsband so
zu erfolgen hat, dass es zu einer Gehaltserhöhung von mindestens 62,59 Euro (Wert für das
Jahr 2024) kommt.

Soweit bei einer Rückreihung eine Minderung des Gehalts um mehr als 13 % eintritt,
gebührt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ergänzungszahlung (z.B. im Zusammenhang mit einer Organisationsänderung).

Bei einer Verwendungsänderung auf eine höher oder gleich hoch bewertete Modellstelle
einer anderen Modellfunktion findet zunächst eine probeweise Verwendung auf Dauer von sechs Monaten statt, welche nicht verlängerbar ist. Bei Nichteignung der*des Bediensteten innerhalb dieses Zeitraums ist die probeweise Verwendung sofort zu beenden. Für die Dauer der probeweisen Verwendung auf einer höher bewerteten Modellstelle gebührt eine Ausgleichszahlung.

122
Q

Wann gebühren zusätzliche Vergütungen zu den Monatsbezügen?

A

Zusätzlich zu den Monatsbezügen gebühren für die Verrichtung bestimmter Tätigkeiten
Vergütungen:
 aus Anlass von Dienstverrichtungen außerhalb der Dienststelle, Dienstzuteilungen
und Versetzungen
 Ersätze für die sonst in Ausübung des Dienstes erwachsenden notwendigen Kosten
und Barauslagen
 Überstunden- und Mehrstundenvergütungen
 Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitsvergütungen
 Bereitschaftsdienste
 Nebentätigkeiten
 ständige Stellvertretung

123
Q

Wodurch endet das Dienstverhältnis der Bediensteten?

A

Das Dienstverhältnis der Bediensteten endet durch:
 Auflösung im Probemonat
 Zeitablauf
 Kündigung
 einvernehmliche Auflösung
 Entlassung
 Austritt
 gerichtliche Verurteilung
 Tod
 Pragmatisierung infolge einer Ernennung zurzum Verwaltungsrichterin oder
zurzum Landesrechtspflegerin

124
Q

Der Probemonat ist wodurch gekennzeichnet?

A

Während der einmonatigen Probezeit kann das Dienstverhältnis von der Dienstgeberin
wie auch von der*dem Bediensteten ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von
Fristen jederzeit aufgelöst werden.

125
Q

DerZeitablauf ist wodurch gekennzeichnet?

A

Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Dienstverhältnis (= befristetes Dienstverhältnis)
endet grundsätzlich durch Ablauf des vereinbarten Zeitraumes.

126
Q

Wie erfolgt die Kündigung?

A

Das unbefristete Dienstverhältnis (bei entsprechender Vereinbarung auch das befristete Dienstverhältnis) kann sowohl von der Dienstgeberin als auch von der*dem Bedienstetenunter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Länge der Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses.

127
Q

Was ist bei einer Kündigung notwendig wenn das Dienstverhältnis mindestens drei Jahre gedauert hat?

A

Hat das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung mindestens drei Jahre gedauert, so ist die Kündigung durch die Dienstgeberin nur unter Angabe eines Kündigungsgrundes zulässig. Es gibt besondere Regelungen zum Kündigungsschutz (z.B. während der Schwangerschaft oder einer Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes). Kündigungsgründe sind:
 gröbliche Verletzung von Dienstpflichten
 wenn dieder Bedienstete für die Erfüllung der Dienstpflichten gesundheitlich
ungeeignet ist
 Nichtablegung der vereinbarten Lehrabschlussprüfung oder Dienstausbildung
 wenn die
der Bedienstete handlungsunfähig wird
 wenn das Verhalten der*des Bediensteten mit dem Ansehen oder den Interessen
des Dienstes unvereinbar ist
 wenn der allgemein erzielbare Arbeitserfolg nicht erreicht wird
 Vollendung des 65. Lebensjahres
 aus organisatorischen Gründen, z.B. bei Wegfall des Arbeitsplatzes
Vor Ausspruch der Kündigung ist von der Dienstgeberin zwingend die Personalvertretung
zu verständigen, widrigenfalls die Kündigung unwirksam ist.

128
Q

Was versteht man unter Einvernehmliche Auflösung
?

A

Darunter wird die Beendigung des Dienstverhältnisses im beidseitigen Einvernehmen (der Dienstgeberin und der*des Bediensteten) verstanden. Sie ist an keine Fristen gebunden und jederzeit möglich.

129
Q

Was versteht man unter Entlassung
?

A

Das Dienstverhältnis kann von der Dienstgeberin aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Wichtige Gründe sind:
 Erschleichen der Aufnahme in das Dienstverhältnis durch unwahre Angaben oder
ungültige Urkunden
 besonders schwere Dienstpflichtverletzungen oder Handlungen, die dieden Bediensteten des Vertrauens der Dienstgeberin unwürdig erscheinen lassen (z.B.
Tätlichkeiten gegen Vorgesetzte oder Parteien)
 erhebliche Vernachlässigung oder Unterlassung des Dienstes ohne wichtigen
Hinderungsgrund
 Nichtbefolgung von Weisungen
 Ausübung einer unzulässigen Nebenbeschäftigung trotz Aufforderung zur Unterlassung

130
Q

Was versteht man unter Vorzeitiger Austritt?

A

Dieder Bedienstete kann jederzeit einen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklären. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn dieder Bedienstete aus gesundheitlichen Gründen die Dienstleistung ohne Schaden für die eigene Gesundheit nicht mehr fortsetzen kann. Keinen wichtigen Grund stellt der Wechsel zu einereinem anderen Arbeitgeberin dar.Der vorzeitige Austritt ist an keine Fristen gebunden.

131
Q

Durch welche Verurteilung kann das Dienstverhältnis enden?

A

Das Dienstverhältnis kann durch bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen kraft Gesetzes enden (z.B. ein rechtskräftiges Urteil eines inländischen Gerichts, mit dem eine Freiheitsstrafe in der Dauer von mehr als einem Jahr verhängt wird).