Definitionen Flashcards
Angebot
Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle essentialia
negotii enthält und die dem Empfänger den Vertragsschluss in der Art und Weise
anbietet, dass dieser nur zustimmen muss.
Annahme
Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der der
Annehmende das Angebot des anderen Teils vorbehaltlos bejaht.
Drohung
Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt.
Eigenschaft
Ein tatsächliches oder rechtliches Merkmal, das einer Person oder Sache auf Dauer anhaftet.
Einwilligung
Die Einwilligung ist die vorherige → Zustimmung
Erklärungsirrtum
Der Erklärende möchte etwas erklären und weiß auch, dass diesem eine bestimmte Bedeutung zukommt, erklärt jedoch versehentlich ein anderes
Erfüllungsinteresse
Das Erfüllungsinteresse ist das Interesse, das dadurch eintritt, dass der Schuldner nicht oder nicht wie geschuldet erfüllt (positives Interesse).
Etwas erlangt
ISd § 812 BGB: Jeder vermögenswerte Vorteil. Dies umfasst sowohl Rechtspositionen an Sachen (z.B. Besitz §854, Eigentum §903) als auch an Rechten (z.B. Inhaberschaft an einer Forderung).
Genehmigung
Die Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung
Geschäftsfähigkeit
Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder anzunehmen.
Inhaltsirrtum
Der Erklärende will das Betreffende erklären, meint aber, dass diesem eine andere Bedeutung zukommt als das, was objektiv erklärt wird.
Invitatio ad offerendum
Würde jeder, der vorbeikommt „Ja“ sagen, würde sich V mehrfach verpflichten und ggf. schadensersatzpflichtig machen. Auch könnte er seinen Vertragspartnern sich nicht mehr aussuchen (Privatautonomie)
Kennen müssen
Etwas infolge von Fahrlässigkeit nicht wissen (§ 122 II Alt. 2 BGB)
Lediglich rechtlich vorteilhaft
Ein Rechtsgeschäft ist dann lediglich rechtlich Vorteilhaft, wenn der Minderjährige in seiner Rechtsstellung verbessert wird
Lagertheorie
Dritter i.S.v. §123 (2) ist nur, wer nicht in einem der „Lager“ steht