Anfechtung v. WE und Rechtsgeschäfte Flashcards
1
Q
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
A
§119
2
Q
Anfechtbarkeit wegen Übermittlung
A
§120
3
Q
Anfechtung wg. Täuschung oder Drohung
A
§123
4
Q
Anfechtungserklärung ggü wem? +§
A
§143
- ggü. Anfechtumgsgegner
5
Q
Anfechtungsfrist +§
A
- §121 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt
- ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.
6
Q
Anfechtungsfrist f. Täuschung/ Drohung + §
A
§124
nur innerhalb 1-Jahresfrist
- beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt
-im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört