§ 16 WE durch und ggü. Stellvertretern Flashcards
Stellvertretung §
§164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
(1) aktive Stellvertretung
(3) passive Stellvertretung
Merksatz Stellvertreter
Alles, was der Vertreter tatsächlich tut, tut rechtlich der Vertretene
Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
§165
Wirksamkeit der WE nicht beeinträchtigt, wenn mind. 7
Übermittlungsbote (Funktion, Vorss)
Transport fremder WE, weder geschäftsfähig noch rechtsfähig nötig
gesetzliche Vertretungsmacht (Def)
abgeleitete Vertretungsmacht aus Gesetz
organschaftliche Vertretungsmacht (Def)
besteht bei und für juristische/n Personen und rechtsfähige/n Personengesellschaften
rechtsgeschäftliche, gewillkürte Vertretungsmacht (def)
Vollmacht §166(2) S.1
Bevollmächtigung durch WE des Vollmachtgebers
Erteilung der Vollmacht Möglichkeiten + §
§167
ggü. V’ter (Innenvollmacht 1. Alt)
ggü. Dritten ( Außenvollmacht 2. Alt)
Formvorschrift der Vollmacht
Formlos
V’ter muss nur bei Durchführung des Geschäfts die Form wahren
Wirkungsdauer der Vollmacht §
§170 (bezieht sich auf Erklärung gg. V’ter)
Wirkungsdauer bei Kundgebung (Vollmacht) § + Wirkung
§171
Bekanntgabe ggü. Drittem => bevollmächtigt für Dritten
öffentliche Bekanntgabe => ggü. jedem Dritten
bleibt bestehen bis in gleicher Weise widerrufen
Vollmachtsurkunde + §
§172
= Papier, das bestätigt, dass V’er Vollmacht hat
Schriftliche Urkunde inkl. Unterschrift (Kopie reicht nicht aus)
Vorraussetzungen dass Dritte sich noch auf Vollmacht berufen können (obwohl nicht existiert)
- Außenvollmacht durch Widerruf im Innenverhältnis erloschen
- Innenvollmacht im Außenverhältnis widerrufen
- Vollmachtsurkunde noch nicht zurückgegeben/ für kraftlos erklärt
Wirkungsdauer bei Kenntnis und Fahrlässigkeit (Vollmacht)
§173 wenn 3. Löschung kannte oder kennen musste finden 170-172 keine Anwendung
Unmittelbarkeitsprinzip + §
§164 (1) S.1
Rechtliche Wirkungen des RG treffen unmittelbar und ausschließlich den V’etenen