§ 16 WE durch und ggü. Stellvertretern Flashcards

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1
Q

Stellvertretung §

A

§164 Wirkung der Erklärung des Vertreters

(1) aktive Stellvertretung
(3) passive Stellvertretung

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2
Q

Merksatz Stellvertreter

A

Alles, was der Vertreter tatsächlich tut, tut rechtlich der Vertretene

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3
Q

Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter

A

§165

Wirksamkeit der WE nicht beeinträchtigt, wenn mind. 7

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4
Q

Übermittlungsbote (Funktion, Vorss)

A

Transport fremder WE, weder geschäftsfähig noch rechtsfähig nötig

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5
Q

gesetzliche Vertretungsmacht (Def)

A

abgeleitete Vertretungsmacht aus Gesetz

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6
Q

organschaftliche Vertretungsmacht (Def)

A

besteht bei und für juristische/n Personen und rechtsfähige/n Personengesellschaften

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7
Q

rechtsgeschäftliche, gewillkürte Vertretungsmacht (def)

A

Vollmacht §166(2) S.1

Bevollmächtigung durch WE des Vollmachtgebers

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8
Q

Erteilung der Vollmacht Möglichkeiten + §

A

§167
ggü. V’ter (Innenvollmacht 1. Alt)
ggü. Dritten ( Außenvollmacht 2. Alt)

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9
Q

Formvorschrift der Vollmacht

A

Formlos

V’ter muss nur bei Durchführung des Geschäfts die Form wahren

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10
Q

Wirkungsdauer der Vollmacht §

A

§170 (bezieht sich auf Erklärung gg. V’ter)

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11
Q

Wirkungsdauer bei Kundgebung (Vollmacht) § + Wirkung

A

§171
Bekanntgabe ggü. Drittem => bevollmächtigt für Dritten
öffentliche Bekanntgabe => ggü. jedem Dritten
bleibt bestehen bis in gleicher Weise widerrufen

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12
Q

Vollmachtsurkunde + §

A

§172
= Papier, das bestätigt, dass V’er Vollmacht hat
Schriftliche Urkunde inkl. Unterschrift (Kopie reicht nicht aus)

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13
Q

Vorraussetzungen dass Dritte sich noch auf Vollmacht berufen können (obwohl nicht existiert)

A
  • Außenvollmacht durch Widerruf im Innenverhältnis erloschen
  • Innenvollmacht im Außenverhältnis widerrufen
  • Vollmachtsurkunde noch nicht zurückgegeben/ für kraftlos erklärt
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14
Q

Wirkungsdauer bei Kenntnis und Fahrlässigkeit (Vollmacht)

A

§173 wenn 3. Löschung kannte oder kennen musste finden 170-172 keine Anwendung

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15
Q

Unmittelbarkeitsprinzip + §

A

§164 (1) S.1

Rechtliche Wirkungen des RG treffen unmittelbar und ausschließlich den V’etenen

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16
Q

Repräsentationsprinzip + §

A

§ 166 Willensmängel, Willenszurechnung

(1) : - irrt sich V’er, irrt sich rechtlich V’tene
- Wenn V’ter etwas wusste / kennen musste, kennt rechtlich auch V’ene

17
Q

Wissensvorsprung und Folgen §

A

§166 (2) Kannte (hätte kenn müssen) der V’tene bestimmte Umstände, kann er sich nicht hinter Unwissen des V’ters verstecken–> Anfechtung ausgeschlossen

18
Q

VoV Wirkung, Folgen, §

A

§177 (1)

schweben unwirksam, hängt von Genehmigung des V’ters ab

19
Q

SchE Höhe des VoV

A
  • wenn V’er nicht wusste (schuldlos/ fahrlässig) dass er VoV: negatives Interesse
  • wenn wusste dass VoV: positives Interesse
  • wenn Dritter wusste dass VoV: 0
20
Q

VoV bei einseitigen RG + §

A

Bei einseitigen RG ist VoV nicht zulässig §180 S. 1

wenn aber nicht beanstandet v. Drittem dann Möglichkeit zu genehmigen S. 2-3

21
Q

Einseitiges RG eines Bevollmächtigten + §

A

§174 BGB nur wirksam mit Vorlegen der Urkunde, sonst muss sofort zurückgewiesen werden

22
Q

Insichgeschäft + §

A

§181 Doppelvertretung/ Selbstkontrahierung
V’ter darf Geschäft mit sich oder mit sich als V’ter für einen Anderen nur vornehmen, wenn ausdrücklich erlaubt (sonst schwebend unwirksam)