Definitionen Flashcards
Öffentlicher Dienst
Ist das berufliche Rechtsverhältnis, indem jemand einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unter Eingliederung in Ihre Organisation zur ständigen Leistung von Diensten verpflichtet ist.
Funktionsvorbehalt - Art. 33 IV GG
Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. = Beamte
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
Sind solche, die allgemein oder doch ganz überwiegend und während eines längeren, traditionsbildenen Zeitraums, mindestens unter der WRV, als verbindlich anerkannt oder gewahrt worden sind. BVerfGE 8, 343
Ernennung
Die Ernennung ist ein rechtsgestaltender, förmlicher, mitwirkungsbedürftiger und bedingungsfeindlicher Verwaltungsakt, der die Rechtsstellung eines Beamten eindeutig festlegt.
Dienstunfähigkeit
Dienstunfähig ist, wer wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.
Vorgesetzter - § 3 II S.2 ThürBG
Ist jeder, der einem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen kann.
Dienstvorgesetzter - § 3 II S.1 ThürBG
Entscheidet beamtenrechtlich über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten.
Abordnung
Eine vorübergehende Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle im Bereich des selben Dienstherren.
Versetzung
Eine auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes im abstrakt-funktionellen Sinne bei einer anderen Dienststelle des selben ODER bei einem anderen Dienstherren unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses.
Verwaltungsakt
Jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öR trifft, mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen.