DEFINITION & WISSEN Flashcards
Erforderlich
Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die geeignet ist, den Angriff (sofort und endgültig) abzuwehren und dabei unter mehreren gleich wirksamen Verteidigungsalternativen das relativ mildeste Mittel darstellt.
Gegenwärtige Gefahr
Eine Gefahr ist ein Zustand, der bei ungehindertem Fortgang den Eintritt eines Schadens für ein notstandsfähiges Rechtsgut ernstlich befürchten lässt, sofern nicht als bald Abwehrmaßnahmen getroffen werden.
Gefahr = Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts oder einer
Schandesintensivierung.
Gegenwärtigkeit = Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn sie bald in ein schädigendes
Ereignis umschlagen kann.
Gesundheitsschädigung
Das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (krankhaften), negativ vom Normalzustand abweichenden Zustandes.
Körperliche Misshandlung
Jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Gift
jeder organische oder anorganische Stoff, der geeignet ist, auf
chemisch oder chemisch-physikalische Wirkweise einen Menschen erheblich
zu verletzen
Gesundheitsschädliche Stoffe
Stoffe, die aufgrund physikalischer
(mechanisch, thermisch) oder sonst biologischer Wirkweise geeignet sind,
den Menschen erheblichen in der Gesundheit zu schädigen
–>kleine Scherben im Essen, Viren, Bakterien, Strahlung
beibringen
Herstellung einer Verbindung mit dem Körper in der Weise,
dass der Stoff seine Wirkung entfalten kann
Waffe
jeder Gegenstand, der objektiv geeignet und dazu bestimmt ist, am
Menschen erheblichen Schaden zu verursachen
–> grds. Blick ins WaffG
Gefährliches Werkzeug
jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner
objektiven Beschaffenheit und in der Art der konkreten Verwendung
geeignet ist, am Menschen erheblichen Schaden zu verursachen
-Axt, Baseball-Schläger, Springerstiefel (mit Stahlkappe)
-Nicht: einfache Schuhe, Wand (nicht beweglich, str.)
Überfall
jeder plötzliche Angriff auf einen Ahnungslosen
Hinterlistig
planmäßiges Vorgehen durch Verdecken der wahren Absicht
über den Angriff, um die Abwehr zu erschweren (Subj. Tb.!)]
Gemeinschaftlich
Zusammenwirken mindestens zweier Personen am Tatort
-h.M.: Beteiligte, also auch Anstifter und Gehilfen, umfasst
-Wortlaut und Gefährlichkeitspotenzial
-auch, wenn einer zuschlägt und der andere den Fluchtweg des Opfers
versperrt
Fremde Sache
Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht
-auch unbewegliche Sachen (Gebäude etc.)!
Beschädigen
unmittelbare Einwirkung auf die Sache, die die Unversehrtheit
oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache nicht unerheblich
beeinträchtigt
Zerstören
unmittelbare Einwirkung auf die Sache, sodass die Sache für den
bestimmungsgemäßen Gebrauch gänzlich unbrauchbar wird oder vollständige
Vernichtung der Sache