Commercial Law Flashcards

1
Q

Wie sagt man, passed by parliament

A

von Parlament erlassen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was ist Privatautonomie?

A

= Vertragsfreiheit, Entscheidungsfreiheit

  • Freiheit des Einzelnen, zu entscheiden,
  • Ob oder ob nicht
  • Und mit wem / mit wem nicht er
  • Worüber
  • Verträge abschließt oder es eben nicht tut
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was sind die Schranken der Privatautonomie / Vertragsfreiheit

A

Gesetzt:

  • zwingende (obligatory) - z.B. Monopols müssen einen Vertrag abschließen (Gas, Elektrizität)
  • dispositive - von den Vertragsparteien abdingbar
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Was ist Lex generalis und Lex specialis

A

Lex generalis = allgemeiner Regel (z.B. für Tiere)

Lex generalis = regelt einen bestimmten Fall (z.B. nur für Mäuse)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was ist ein Rechtsgeschäft?

A

Ein Rechtsgeschäft besteht aus Willenserklärungen von einer oder mehreren Person.

  • Einseitig: Abgabe nur einer Willenserklärung genügt (z.B. Kündigung, Anfechtung)
  • Mehrseitig: 2 übereinstimmende Willenserklärungen nötig (z.B. Verträge), und beide Parteien wollen eine rechtliche Folge (§§ 145 ff); Handelsgeschäft (Rechtsgeschäft eines Kaufmannes: §§ 343 ff HGB)

Kann aber auch gesetzlich, also ohne Vertrag entstehen:

§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht für eine vorsätzliche (intentional) oder fahrlässige (negligent) widerrechtliche Verletzung eines Rechts eines anderen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Was ist das Ergebnis eines Vertrags?

A

Schuldverhältnis, § 241 BGB

Gläubiger ist berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Wer ist der Gläubiger in einem Kaufvertrag?

A

Gläubiger des Geldes: Verkäufer

Gläubiger des Objekts: Käufer

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was sind die zwei Geschäftsteile eines Vertrags

A

Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was sind die Merkmale eines Verpflichtungsgeschäft?

A

Abmachung, Vertrag abschließen, Rechtsgeschäft, durch das die Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird.

  • Verpflichtung, aber keine Rechtsänderung
  • causa (Kausalgeschäft) - Rechtsgrund für die spätere Leistung/Erfüllung
  • Wirkung nur inter partes (zwischen den Parteien)
  • rein schuldrechtliche Wirkung
  • unendlich oft zulässig (Vertragsfeiheit)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was sind die Merkmale eines Verfügungsgeschäft?

A

Erfüllung des Vertrags aus dem Verpflichtungsgeschäft, Rechtsgeschäft, durch das unmittelbar auf ein Recht eingewirkt wird durch Übertragung, Belastung (liability), Änderung oder Aufhebung (cancellation)

  • Wirkt absolut (gegenüber jedermann)
  • Spielt sich im Sachenrecht ab (Übereignung Ware, Übereignung Geld)
  • Prioritätsgrundsatz: mann kann nur einmal verfügen, denn Voraussetzung ist die Verfügungsbefugnis, § 185 BGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Was sind die Paragraphen für Verpflichtungsgeschäft oder Verfügungsgeschäft für einen Kaufvertrag?

A

Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag): § 433 BGB

Verfügungsgeschäft (Übereignung nach einem Kauf): § 929 BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Welche beide Prinzipien wirken für die Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte?

A

Trennungsprinzip

Abstraktionsprinzip

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Was ist das Trennungsprinzip?

A

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind voneinander zu trennen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Was ist das Abstraktionsprinzip?

A

Die voneinander unabhängigen Geschäfte sind je für sich wirksam => das Verfügungsgeschäft ist wirksam, auch wenn das Verpflichtungsgeschäft nichtig wurde.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Was ist das Vorteil von den Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip?

A

Fehler in den Geschäften können getrennt betrachtet werden => unkomplizierter Rechtsverkehr.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Wie werden die Verpflichtungsgeschäft und die Verfügungsgeschäft verbunden?

A

§ 812 I 1 BGB: Rechtsgrundlose (causalose) Bereicherung –> zur Herausgabe verpflichtet

Rechtsgrund = Kausalgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) => Wen das Verpflichtungsgeschäft fehlt, so fehlt der rechtliche Grund für die Verfügungsgeschäft.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Fall: V verkauft ein Gemälde an K1, dann an K2. V übereignet K2 das Bild. Bei der Kaufvertrag mit K2 war V volltrunken, aber nicht mehr bei der Übereignung.

Kann K2 das Bild an C weiterverkaufen? Was sind die mögliche Konsequenzen?

A

K2 kann das Bild an C weiterverkaufen: Abstraktionsprinzip - Eigentum wurde durch die Übereignung verändert.

C könnte das Verpflichtungsgeschäft anfechten und durch § 812 BGB das Bild zurückfordern. Aber wenn K2 gutgläubig ist, kann K2 das Gewinn behalten und den Gegenwert (Kaufpreis von C) zahlen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Was enthält eine Willenserklärung?

A

= eine private Willensäußerung, die auf Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist.

Tatbestand:

  • Äusserer/objektiver Tatbestand: Entäusserung des Willens (ob. Dritter fasst mein Verhalten so auf)
  • Innerer / subjektiver Tatbestand: Was will ich tatsächlich
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Wie kann ein äussere/objektive Willenserklärung aussehen?

A
  • Ausdrücklich
  • Konkludent (durch schlüssiges Verhalten, wie in einen Zug einsteigen)
  • in seltenen Ausnahmefällen durch Schweigen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Was enthält den inneren / subjektiven Tatbestand einer Willenserklärung?

A
  • Handlungswille: der Wille, überhaupt eine Handlung vorzunehmen (wanted to raise his hand, speak etc)
  • Erklärungswille / Rechtsbindungswille / Erklärungsbewusstsein: der Wille (irgendwie) rechtsgeschäftlich zu handeln
  • Geschäftswille: der Wille, genau dieses konkrete Geschöpft abzuschließen.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Welche Elemente der Willenserklärung genügt, um einen Vertrag abzuschließen? Warum?

A
  • Äusserer / objektiver Tatbestand (audrücklich, konkludent oder in seltenen Fällen durch Schweigen)
  • Handlungswille

(NICHT: Rechtsbindungswille oder Geschäftswille)

Grund: Schutz des Rechtsverkehrs (=Vertragspartners)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Welche Elemente von der Willenserklärung sind nötig, um keine Anfechtung zu drohen?

A

Alle Tatbestände der Willenserklärung:

  • Äusserer/objektiver Tatbestand
  • Handlungswille
  • Erklärungswille / Rechtsbindungswille
  • Geschäftswille
23
Q

Was bedeutet unverzüglich?

A

ohne schuldhaftes Zögern => kann sich beraten lassen…

24
Q

Fall: A kauft eine Autorennbahn. Zuhause entdeckt er auf die Verpackung “Made in China”, was er grundsätzlich ablehnt und worüber er niemals einen Kaufvertrag abschließen würde.

Was kann A tun?

A

Kaufvertrag besteht (Entäußerung seines Willens, Handlungswille).

Er kann aber den Vertrag anfechten (obwohl der Erklärungswille besteht, der Geschäftswille fehlt)

25
Q

Wie ist die Prüfungsreihenfolge eines Vertrags?

A
  1. Willenserklärungen?
  2. Wirksamkeit der Willenserklärungen (Abgabe, Zugang)
  3. Auslegung der Willenserklärung (wenn die Willenserklärungen mehrdeutig oder ungenau sind)
  4. Prüfung der Anfechtbarkeit einer Willenserklärung (Irrtum, arglistige Täuschung, Drohung)
  5. Willenserklärungen müssen Angebot und Annahme sein (Offener Dissens/Versteckter Dissens)
  6. Stellvertretung?
26
Q

Was ist die Prüfungsreihenfolge bei Stellvertretung?

A

§164:

  • Abgabe einer eigenen Willenserklärung bzw. Entgegennahme einer fremden Willenserklärung (nicht nur eine Bote)
  • Handeln in fremdem Namen - Offenkundigkeitsprinzip - ausdrücklich oder von den Umständen ergeben; Vertretereigenschaft muss erkennbar sein.
  • Mit/innerhalb der Vertretungsmacht
27
Q

Was passiert, wenn es unklar ist, ob jemand in fremdem Namen handelt?

A

§157 objektive Auslegung der Erklärung - Weiß der Erklärungsempfänger oder hätte er bei zumutbarer Sorgfalt erkennen können.

Wenn erkennbar –> Vertrag mit Vertrenenen §164 I

Wenn nicht erkennbar –> Wille im eigenen Namen zu handeln (§164 II BGB)

28
Q

Wie bekommt man vertretungsmacht?

A
  • Gesetzliche Vertretungsmacht (Eltern-Kind §§1629 I, 1626 I BGB, Betreuer für den Betreuten §1902 BGB, Vormund für Mündel §1793 BGB)
  • Rechtsgeschäftlich ertailte Vertretungsmacht
  • Organschaftliche Vertretungsmacht (= Sonderfall der gesetzlichen Vertretungsmacht) - z.B. Vorstand hat Vertretungsmacht.
  • Vertretungsmacht kraft Rechtsschein
29
Q

Wie erteilt man reschtsgeschäftlich Vertretungsmacht (Vollmacht)?

A

§167 I BGB
Durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.

Grundsätzlich formlos gültig (auch wenn das eigentliche Rechtsgeschäft formbedürftig ist) - §167 II

Ausnahmsweise Formbedürftigkeit: unwiderrufliche Vollmacht für den Verkauf eines Grundstücks (§311b BGB), Ausschlagung (renouncement) Erbschaft (§1945 III BGB)

Handelsrechtliche Vollmachten: z.B. Proukra (§48 HGB), Handlungsvollmacht (§54 HGB)

30
Q

Was sind die Voraussetzungen für Vertretungsmacht durch Rechtsschein?

A
  • Vollmachtloser Vertreter tritt widerholt und für gewisse Dauer als Vertreter auf
  • Der Vertretene hat Kenntnis von diesem Auftreten und duldet es (Duldungsvollmacht) ODER Der Vertretene hat keine Kenntnis von diesem Auftreten, er hätte es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt verhindern können (Anscheinsvollmacht) –> zurechenbare Veranlassung (reason) des Rechtscheins
  • Der Geschäftspartner ist gutgläubig (er weiß nicht, dass Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt und musste dies auch nicht wissen.

Achtung: Grundsätzlich kein Vertrauensschutz wenn Vollmacht von vornherein niemals bestand, und nur äußere Umstände für das Vorhandensein einer Vollmacht sprechen.

31
Q

Wie erlöscht man eine Vollmacht?

A
  • Durch Widerruf ggf Kündigung des Grundvertrages (Anstellung - employment) –> (wie es erteilt wurde - §168, 170-173)
  • Tod des Bevollmächtigten (nicht unbedingt beim Tod des Vollmachtgebers
  • Erlöschen einer Prokura wird nicht im Handelsregister eingetragen –> Gutglaubensschutz durch §15 I HGB
32
Q

Welche Arten von Vollmacht gibt es?

A
  • Haupt- und Untervollmacht (Vertreter teilt das Vollmacht weiter)
  • Spezialvollmacht (Brot kaufen, Haus verkaufen)
  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht (soziales Bereich)
33
Q

Was gescheht bei der organschaftliche Vertretungsmacht?

A

Organe von juristischen Personen (AG, GmbH) werden wie gesetzliche Vertreter behandelt.

34
Q

Was ist ein Prokura, wie kann es erteilt werden etc?

A
  • Prokura = handelsrechtliche Vollmacht mit einem gesetzlich festgelegten weitestmöglichen Umfang (§48 HGB. Es kann nicht beschränkt werden - §50 HGB)
  • Erteilung: durch ausdrückliche Erklärung des Kaufmanns, mit (deklaratorischer Eintragung im Handelsregister).
  • Ausübung und Wirkung –> §§ 164 ff.
35
Q

Was gescheht, wenn der Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt?

A

z.B. außerhalb der Grenzen seiner Vertretungsmacht, hat gar keine Vertretungsmacht, falsus procurator (Identitätstäuschung)

Rechtsfolge:

  • Schwebende Unwirksamkeit des Vertrages, §177 BGB
  • Wenn der Vertretenen den Vertrag genehmigt –> Vertrag (§177 BGB). Bis zur Genehmigung: Möglichkeit des Gechäftsgegners seine Willenserklärung zu widerrufen, es sei denn, er den Mange gekannt hat §178 BGB.
  • Verweigerung der Genehmigung –> Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht gemäß §179 BGB (Erfüllung / Schadensersatz?)
36
Q

Was gescheht, wenn der Vertretene verweigert eine Genehmigung eines Vertrags, wenn der Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat?

A
  • Kenntnis des Vertreters von Mangel der Vertretungsmacht –> Erfüllung / Schadensersatz (sog. Erfüllungsschaden/ positives Interesse) (Vertragspartner entscheidet.) - §179 I BGB
  • Unkenntnis des Vertreters von Mangel der Vertretungsmacht - “Kleiner Schadensersatz - Haftung nur für Vertrauensschade (sog. “negatives Interresse”) - §179 II BGB
  • wen Geschäftsgegner Mangel der Vertretungsmacht kannte/kenne musste: keine Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht - §179 III BGB
37
Q

Wann ist eine Stellvertretung zulässig, und wann nicht?

A

Zulässig:

  • Willenserklärungen
  • Geschäftsähnliche Handlungen

Unzulässig:

  • Realakte (Besitz begründen, Übergabe gem. § 929 BGB)
  • Höchstpersönliche Geschäfte (Eheschließung, Testamentserrichtung)
38
Q

Was sind die Grundprinzipien der Stellvertretung?

A
  • Repräsentationsprinzip: Rechtswirkungen treffen den Vertretenen
  • Offenkundigkeitsprinzip: Muss erkennbar sein, dass der Vertrete im Namen eines anderen handelt (§164 BGB)
  • Abstraktionsprinzip: Der Vertretungsmacht zugrundliegende Rechtsverhältnis ziwschen Vertretenem und Vertreter (innenverhältnis) ist grundsätzlich von der Vertretungsmacht (Außenverhältnis) zu trennen.
39
Q

Was sind die rechtliche Gründe der Stellvertretung?

A

Unfähigkeit zur Abgabe von WIllenserklärungen. z.B. aufgrund Geschäftsunfähigkeit oder juristische Person (GmbH, AG usw.)

40
Q

Was gescheht bei Dissens?

A

Achtung: Angebot und Annahme müssen inhaltlich übereinstimmen!

  • Offener Dissens (§154 BGB) - Vertrag im Zweifel nicht geschlossen, solange die Parteien sich nicht über alle Punkte geeinigt haben (es sei denn, sie sagen, Vertrag geschlossen –> dann kein Zweifel!)
  • Versteckter Dissens (meistens bei Geschäftsbedinungen) (§155 BGB) - Die Parteien glauben sie haben einen Vertrag, über einen Punkt sind sie nicht einig. Es gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde –> durch das Gesetz geregelt.
41
Q

Wie kommt einen Vertrag zustande?

A

§145 ff: Angebot und Annahme
Vertragsangebot:
- empfangsbedürftige Willenserklärung,
- durch die einem anderen ein Vertragsschluss angeboten wird,
- sodass der Abschluss des Vertrages nur von dessen Einverständnis abhängt
- Alle wesentlichen Vertragspunkte (essentialia negotii) müssen im Angebot enthalten sein
–> Bindungswirkung §145

Plus Annahme

42
Q

Was muss man bei Angebote und Annahmen betrachten?

A
  • Abgrenzung Angebot (rechtlich bindend gem. §145 BGB) und invitatio ad offerendum (nur die Aufforderung, ein Angebot abzugeben) - Angebot = ich will eine Rechtsfolge.
  • §146 - Erlöschen des Angebots durch Ablehnung oder Fristablauf - Fristbestimmung durch Antragenden oder Gesetz (§§147, 148 BGB)
  • Verspätete Annahme = neuer Angebot (§150 I)
  • Erweiterungen, Änderungen oder sonstige Änderungen in der Annahme = Ablehnung + neuer Antrag (§150 II)
43
Q

Wann ist eine Willenserklärung wirksam?

A

§130 BGB

  • Bei empfangsbedürftige Willenserklärungen: Abgabe und (wirksamer) Zugang erforderlich
  • Bei nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen (Testament): Abgabe der Willenserklärung
  • WE unter Anwesenden: sofort wirksam
  • WE unter Abwesenden: erst mit Zugang; aber es wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht (§130 BGB)
44
Q

Wann ist die Abgabe der Willenserklärung wirksam?

A
  • Entäußerung (z.B. Plakat kleben, Testament schreiben)

- gegenüber dem Empfänger (nicht in den Wald schreien)

45
Q

Wann funktioniert der Zugang der Willenserklärung?

A

Wenn die Willenserklärung so:

  • in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist,
  • dass unter normalen Umstände mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Machtbereich = Haus, Büro, Briefkasten

46
Q

Was gescheht bei Zuganshindernisse?

A
  • Berechtigte Annahmeverweigerung (z.B. Nachporto) –> kein Zugang
  • Unberechtigte, arglistige Zugangsvereitelung (frustration) –> kein Zugang, aber Zugangsfiktion (kein neuer Zustellversuch nötig)
  • Sonstige Zugangsverhinderung (z.B. fehlender Briefkasten, fehlendes Namensschild, ausgeschaltetes Fax, überfüllte Mail-Box) –> kein Zugang, aber Zugangsfiktion auf den Zeitpunkt des ersten Versuchs, wenn schnellstmöglicher erneuter Zustellversuch unternommen wird.
47
Q

Was gescheht, wenn eine Willenserklärung mehrdeutig oder ungenau ist?

A

Auslegung der Willenserklärung:

  • Subjektive Auslegung (§133 BGB): fragt nach dem inneren Willen des Erklärenden. Nur für nicht empfangsbedürftige WE, z.B. Testament
  • Objektive Auslegung (§157 BGB): fragt, wie die Erklärung von einem objektiven Dritten verstanden worden wäre - Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont. Für empfangsbedürftige WE, z.B. Verträge.
48
Q

Was sind die Haupt-Irrtumsfälle? Was ist die rechtliche Folge?

A
  • Inhaltsirrtum (Denkfehler) §119 I
  • Erklärungsirrtum (verklicken, versprechen, verschreiben) §119 I
  • Irrtum über Eigenschaft (verkehrswesentliche Eigenschaft, prägende Merkmale, nicht Preis, sondern alle wertbildende Faktoren) (§119 II BGB)
  • -> Anfechtbar wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde (§119 I BGB)
  • Falsche Übermittlung (§120) –> anfechtbar wie nach §119

ABER Motivirrtum ist grundsätzlich nicht anfechtbar.

49
Q

Was gescheht, wenn die innere und äußere Willenserklärungen bewusst außeinanderfallen?

A
  • Geheimer Vorbehalt (§116) - Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen - WE ist nicht deshalb nichtig.
  • Scheingeschäft (§117) - WE wird mit dem Einverständnis des anderen nur zum Schein abgegeben –> nichtig
  • Nicht ernstlich gemeinte WE (§118) –> nichtig
50
Q

Was erfolgt nach einer Anfechtung wegen Irrtum oder falsche Übermittlung?

A
  • Anfechtungserklärung gegenüber dem Anfecthungsgegner (§143)
  • binnen Anfechtungsfrist (§121) =(ohne Schuldhaftes Zögern (unverzüglich)), nachdem der Anfecthungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat, und vor 10 Jahre seit der Abgabe der Willenserklärung
  • Rechtsfolge: Nichtigkeit der WE ex tunc (§142)
  • -> (§812) I Rechtsgrundlose Bereicherung
  • -> Schadensersatzpflicht, es sei denn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste (§122)
51
Q

Wie kann ich außerordentlich (fristlos, nichts im Vertrag) aus einem Vertrag kommen

A

§314 - wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

52
Q

Was ist die rechtslage im Falle von einer arglistigen Täuschung oder einer Drohung?

A
  • §123 Anfechtbarkeit wegen arglistiger Täuschung, es sei denn es gegenüber ein völlig unbeteiligte Dritte ist
  • §123 Anfechtbarkeit - widerrechtlich durch Drohung bestimmte WE
  • § 124 I BGB Anfechtungsfrist = 1 Jahr
  • § 124 II BGB Begin der Frist: Entdeckung der Täuschung / wenn die Zwangslage aufhört.
  • §142 BGB Nichtigkeit ex tunc
  • Kein Schadensersatzanspruch gegen den Getäuschten / Bedrohten (umgekehrt schon!)
53
Q

Was ist Täuschungshandlung

A

Widerrechtliches Verhalten, das darauf abzielt, bei einem anderen eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen hervorzurufen, zu bestärken oder zu unterhalten.

Arglist = Vorsatz (es reichen Angaben “ins Blaue hinein”)

ABER wahrheitswidrige Angaben auf unzulässige Fragen beim Vorstellungsgespräch stellen keine “widerrechtliche” Täuschung dar

54
Q

Was ist eine Drohung?

A

Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (psychische Zwangslage)

Es genügt jeder Nachteil, wie z.B. Drohung mit Strafanzeige, Verprügeln, Kündigung Darlehen usw.

Widerrechtlichkeit = Zweck, Mittel oder Zweck-Mittel-Relation muss zu Widerrechtlichkeit führen.