C. (IV) Verbotene Geschäfte §3 KWG Flashcards
Warum werden Geschäfte verboten?
- Riskante Geschäfte müssen vom regulären Kundengeschäft getrennt werden, wenn sie einen bestimmten Umfang erreichen, um die Kundeneinlagen und Steuergelder zu schützen
- Dieser Paragraph gilt für CRR-Kreditinstitute
Was sind verbotene Geschäfte? §3 Abs. 2 S.2 KWG
- Eigengeschäfte: Anschaffung/Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, die nicht Dienstleistung für andere sind
- Kredit- und Garantiegeschäfte mit Hedgefonds, deren Verwaltungsgesellschaften oder bestimmten AIF
- Eigenhandel (Hochfrequenzhandel) mit Ausnahme von Market-Making-Tätigkeiten
Nenne weitere NICHT verbotene Geschäfte, die nicht in §3 KWG erfasst sind.
- Geschäfte zur Absicherung von Geschäften mit Kunden
- Geschäfte, die der Zins-, Währungs-, Liquiditäts- und Risikiosteuerung des CRR-Kreditinstituts dienen
- Geschäfte, die nicht zum Zweck geschlossen werden, bestehende oder erwartete Unterschiede zwischen den Kauf-, Verkaufspreisen oder Schwankungen der Marktkrsen, -preisen, -werten oder Zinssätzen kurzfristig zu nutzen, um so Gewinnne zu erzielen
- Die Anschaffung und Veräußerung von Finnazinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung ür andere ist zulässig
Bestimmte (riskante) Handelsgeschäfte müssen bestimmte Schwellenwerte überschreiten §3 Abs.2 S.1 Nr.1 und Nr.2 KWG. Erläutern Sie bitte den absoluten und relativen Wert.
Bestimmen ab welchem Umfang bestimmte riskante Handelsgeschäfte vom Verbot betroffen sind.
Absoluter Wert: Geschäfte übersteigen zum Abschlussstichtag des vorangegangenen Jahres in der Bilanz des CRR.Kreditinstituts oder der Finanzgruppe den Wert von 100 Mrd. Euro
Relativer Wert: Geschäfte übersteigen im vorangegangenen Geschäftsjahr 20% der Bilanzsumme und die Bilanzsumme erreicht zum Abschlussstichtag der letzten drei Geschäftsjahre jeweils mindestens 90 Mrd. Euro
Was sind die Rechtsfolgen der Überschreitung eines Schwellenwerte, § 3 Abs. 3 KWG?
- CRR-Institut/Finanzgruppe muss binnen 6 Monaten nach Überschreiten des
Schwellenwertes ermitteln, welche Geschäfte verboten i.S.v. § 3 Abs. 2 S.2 KWG sind
und - Binnen 12 Monaten nach Überschreiten die verbotenen Geschäfte in ihrer
Gesamtheit beenden oder auf ein Finanzhandelsinstitut i.S.v. § 25f KWG
übertragen
Verstöße sind nach §54 KWG strafbewehrt
* Vorsätzlicher Verstoß: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe
* Fahrlässiger Verstoß: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe
Welche besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gibt es? §25f KWG
- Errichtung des Finnazhandelinstituts (eine Institution, die Finanzinstrumente kauft und verkauft, jedoch keine Einlagen von Kunden entgegennimmt oder Kredite vergibt) welches “wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich eigenständig” sein muss.
- Eigenständige Refinanzierung muss sichergestellt sein: Rekapitalisierung durch Erhöhung des EK zulässig - darf nicht das Überleben der konzernangehörige Unternehmen gefährden
- Kann einer Institutsgruppe angehören: Nutzung der Infrastruktur und Inanspruchnahme von Dienstleistungen der konzernangehöriger Unternehmen leibt möglich; Geschäfte innerhalb der Gruppe müssen zu Marktbedungungen erfolgen
- Ist erlaubenspflichtig §1 Abs. 1a S.3 KWG