C. (II) Qualifikationen der Geschäftsleiter, Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgan und Zuverlässigkeit der Inhaber Flashcards
Qualifikation der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sowie Zuverlässigkeit der Inhaber
Was bedeutet ein Geschäftsleiter gem. §1II KWG?
Diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts in der Rechtsfrom einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind.
Was sind die Anforderungen eines Geschäftsleiter nach §25 KWG?
- Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit (§1b) der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen
- Verfügung im Gesamtheit über ein angemessenes Spektrum an Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen
- Aufzählung von Pflichtsaufgaben in Abs.3
Was ist ein Aufsichtsorgan?
Jedes Organ, das die Geschäftsleitung des Unternehmens überwacht, unabhängig von der verwendeten Terminologie im entsprechenden Gesetz zur Rechtsform.
Welche Anforderungen haben Aufsichts- und Verwaltungsorgane gem. §25d KWG?
- Zuverlässigkeit, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion
- Beurteilung und Überwachung der Geschäfte
- Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend widmen
Was ist mit einer zuverlässige und bedeutende Beteiligung des Inhabers gemeint?
gem. §1 Abs. 9 KWG
* Muss mindestens 10% des Kapitals oder der Stimmrechte eines Unternehmens/ Maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsührung
* Absicht, eine bedeutende Beteiligung zu erwerben
* Anzeigepflicht bei Änderung im Bereich Eigenmittel/ etwas was relevant für die Aufsichtsbehörde sein könnte (§24 Nr.10 u 12 kWG)