B. Der Anwendungsbereich des KWG Flashcards

1
Q

Welche Institute müssen den KWG beahcten?

A
  1. Kreditinstitute = Bankgeschäfte §1 Abs. 1 S.1
  2. Finanzdienstleistungsinstitute: (Keine Kreditinstitute!) §1 Abs. 1a S.1

Rückausnahmen in § 2 Abs. 2 und 3 KWG (“Negativ-Katalog”, wer nicht als Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen gilt, obwohl er den Tatbestand eigentlich erfüllt)

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2
Q

Was regelt der KWG bei Bankgeschäfte?

A

§1 Abs. 1 S.2
* Einlagengeschäft
* Kreditgeschäft
* Finanzkomissionsgeschäft
* Depotgeschäft
* Scheck-, Wechseleinzugsgeschäft, Reisescheckgeschäft
* Emissionsgeschäft
* Pfandbriefgeschäft

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3
Q

Was reget der KWG bei Finanzdienstleistungen?

A

§1 Abs. 1a S.2 KWG
* Anlagevermittlung
* Anlageberatung
* Platzierungsgeschäft
* Abschlussvermittlung
* finanzportfolioverwaltung
* Eigenhandel
* Factoring
* Finanzierungsleasing
* Anlageverwaltung
* Kryptowahrgeschäft

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4
Q

Fallen die Wertpapierinstitute, Zahlungsdienstunternehmen, E-Geld-Geschäfte und Kryptowerte-Dienstleistungen unter den KWG?

A

Nein.
* Wertpapierinstitute fallen unter die Regelungen der Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG)
* Unternehmen, die Zahlungsdienste erbringen oder das E-Geld-Geschäft betreiben werden nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) beaufsichtigt
* “Kryptowerte-Dienstleistungen” werden von der “Kryptowertaufsichtsgesetzes” zusammen mit einer europäischen Verordnung der “MiCaR” die Rechtsrahmen der Beaufsichtigung darstellen

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5
Q

Wann sind die erwähnte Tätigkeiten unter den ANwendungsbereich des KWG?

A

§1 Abs.1, abs. 1a:
Die Tätigkeiten müssen gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmänischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert

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6
Q

Welche Vorschriften gelten für CRR-Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 3d KWG?

A

Das KWG beschränkt den Anwendungsbereich zahlreicher Vorschriften auf CRR-Kreditinstitute. Im Übrigen gilt das gesamte KWG.

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7
Q

Welche Vorschriften gelten für Kreditinstitute gemäß §1 Abs. 1 KWG?

A

Für Kreditinstitute gilt grundsätzlich das gesamte KWG, aber die BaFin kann nach § 2 Abs. IV KWG in bestimmten Fällen Ausnahmen festlegen.

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8
Q

Welche Vorschriften gelten für Finanzdienstleistungsinstitute gemäß § 1 Abs. 1a KWG?

A

Für Finanzdienstleistungsinstitute gilt grundsätzlich alles Wesentliche des KWG, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen in den §2 Abs. 6 -14 KWG.

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9
Q

Welche Vorschriften gelten für Finanzunternehmen gemäß § 1 Abs. 3 KWG?

A

Für Finanzunternehmen sind nur einzelne Vorschriften des KWG anwendbar.

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10
Q

Welche Institute unterliegen den Anwendungsbereich des KWG?

A
  1. CRR-Kreditinstitute
  2. Kreditinstitute
  3. Finanzdienstleistungsinstitute
  4. Finanzunternehmen
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11
Q

Welche Voraussetzungen einer Erlaubnis nach §32 I 1 KWG sind nötig?

A
  • Betreiben von Bankgeschäft oder Finanzdienstleistungen
  • Gewerbsmäßig oder kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb
  • Im Inland
  • Keine Ausnahmen außer §2 KWG
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12
Q
A
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