B. Der Anwendungsbereich des KWG Flashcards
Welche Institute müssen den KWG beahcten?
- Kreditinstitute = Bankgeschäfte §1 Abs. 1 S.1
- Finanzdienstleistungsinstitute: (Keine Kreditinstitute!) §1 Abs. 1a S.1
Rückausnahmen in § 2 Abs. 2 und 3 KWG (“Negativ-Katalog”, wer nicht als Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen gilt, obwohl er den Tatbestand eigentlich erfüllt)
Was regelt der KWG bei Bankgeschäfte?
§1 Abs. 1 S.2
* Einlagengeschäft
* Kreditgeschäft
* Finanzkomissionsgeschäft
* Depotgeschäft
* Scheck-, Wechseleinzugsgeschäft, Reisescheckgeschäft
* Emissionsgeschäft
* Pfandbriefgeschäft
Was reget der KWG bei Finanzdienstleistungen?
§1 Abs. 1a S.2 KWG
* Anlagevermittlung
* Anlageberatung
* Platzierungsgeschäft
* Abschlussvermittlung
* finanzportfolioverwaltung
* Eigenhandel
* Factoring
* Finanzierungsleasing
* Anlageverwaltung
* Kryptowahrgeschäft
Fallen die Wertpapierinstitute, Zahlungsdienstunternehmen, E-Geld-Geschäfte und Kryptowerte-Dienstleistungen unter den KWG?
Nein.
* Wertpapierinstitute fallen unter die Regelungen der Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG)
* Unternehmen, die Zahlungsdienste erbringen oder das E-Geld-Geschäft betreiben werden nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) beaufsichtigt
* “Kryptowerte-Dienstleistungen” werden von der “Kryptowertaufsichtsgesetzes” zusammen mit einer europäischen Verordnung der “MiCaR” die Rechtsrahmen der Beaufsichtigung darstellen
Wann sind die erwähnte Tätigkeiten unter den ANwendungsbereich des KWG?
§1 Abs.1, abs. 1a:
Die Tätigkeiten müssen gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmänischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
Welche Vorschriften gelten für CRR-Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 3d KWG?
Das KWG beschränkt den Anwendungsbereich zahlreicher Vorschriften auf CRR-Kreditinstitute. Im Übrigen gilt das gesamte KWG.
Welche Vorschriften gelten für Kreditinstitute gemäß §1 Abs. 1 KWG?
Für Kreditinstitute gilt grundsätzlich das gesamte KWG, aber die BaFin kann nach § 2 Abs. IV KWG in bestimmten Fällen Ausnahmen festlegen.
Welche Vorschriften gelten für Finanzdienstleistungsinstitute gemäß § 1 Abs. 1a KWG?
Für Finanzdienstleistungsinstitute gilt grundsätzlich alles Wesentliche des KWG, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen in den §2 Abs. 6 -14 KWG.
Welche Vorschriften gelten für Finanzunternehmen gemäß § 1 Abs. 3 KWG?
Für Finanzunternehmen sind nur einzelne Vorschriften des KWG anwendbar.
Welche Institute unterliegen den Anwendungsbereich des KWG?
- CRR-Kreditinstitute
- Kreditinstitute
- Finanzdienstleistungsinstitute
- Finanzunternehmen
Welche Voraussetzungen einer Erlaubnis nach §32 I 1 KWG sind nötig?
- Betreiben von Bankgeschäft oder Finanzdienstleistungen
- Gewerbsmäßig oder kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb
- Im Inland
- Keine Ausnahmen außer §2 KWG