BGB AT Probleme Flashcards

1
Q

Zugang einer nicht verkörperten Willenserklärung unter Anwesenden

A

Reine Vernehmungstheorie:
Zugang nur (+), wenn der Empfänger die Erklärung zutreffend verstanden hat
-> der Erklärende trägt das Risiko des möglichen Verhörens
-> muss die Erklärung ggf. wiederholen

Abgeschwächte Vernehmungstheorie
Im Interesse des Verkehrsschutzes: angemessene Risikoverteilung
-> Zugang, wenn der Erklärende damit rechnen durfte, richtig und vollständig verstanden zu werden
-> Wenn es keine Anhaltspunkte für Zweifel gibt

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