BGB AT Probleme Flashcards
1
Q
Zugang einer nicht verkörperten Willenserklärung unter Anwesenden
A
Reine Vernehmungstheorie:
Zugang nur (+), wenn der Empfänger die Erklärung zutreffend verstanden hat
-> der Erklärende trägt das Risiko des möglichen Verhörens
-> muss die Erklärung ggf. wiederholen
Abgeschwächte Vernehmungstheorie
Im Interesse des Verkehrsschutzes: angemessene Risikoverteilung
-> Zugang, wenn der Erklärende damit rechnen durfte, richtig und vollständig verstanden zu werden
-> Wenn es keine Anhaltspunkte für Zweifel gibt